Geschrieben von yola am 26.01.2005, 11:12 Uhr |
Gut aufpassen!!
Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich bin Luxemburgerin, der Papa ist Deutscher. Wir haben vor der Geburt Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht in Deutschland vereinbart. Die Zwillinge wurden in Berlin geboren aber in Luxemburg gemeldet und wir haben uns 5 1/2 Monate nach ihrer Geburt getrennt und ich bin mit den Kindern zurück nach Luxemburg. Der KV hat mich total fertig gemacht von wegen Drohungen von "böswilligem Kindesentzug" usw. und in Italien würden Mütter gezwungen, im Falle einer Trennung in der Nähe des Vaters wohnen zu bleiben, damit er die Kinder ohne grösseren (Reise)Aufwand sehen könne usw.
Ich würde mich sehr sehr gut informieren, was diese Meldung in Italien rechtlich bedeuten kann!!! Und ich glaub schon, dass in Italien das Kind problemlos ohne Deine Unterschrift gemeldet werden kann. Ging hier in Lux (Gott sei Dank!) auch. Also Vorsicht und viel Glück, vielleicht rauft Ihr Euch ja doch wieder zusammen. Die erste Zeit nach der Geburt ist in den meisten Beziehungen sehr belastend.
LG
Christiane
- Wichtig !!!! Geburtsanmeldung in Sizilien - Igeline 23.01.05, 17:18
- Re: Wichtig !!!! Geburtsanmeldung in Sizilien - patti.ma 23.01.05, 17:41
- Re: Wichtig !!!! Geburtsanmeldung in Sizilien - Stephie und Mina 24.01.05, 14:58
- Re: Wichtig !!!! Geburtsanmeldung in Sizilien - cara gaia 25.01.05, 12:49
- Gut aufpassen!! - yola 26.01.05, 11:12
- Re: Wichtig !!!! Geburtsanmeldung in Sizilien - cara gaia 25.01.05, 12:49
Halbzeitstelle-reicht das finanziell aus??
Mietpreise (ähnliche frage)
Mal eine Frage hab....
Einmalige Leistung aus dem Vorjahr. Ralph???
Hallo Ralph und Cara Gaja - seht mal weiter unten :-)
O.T. Die Diskussion unten einfach ignorieren :-) Möchte doch nur wissen WER und vorallem WIE es sich in einer 2 Zimmer Whng. mit Kind lebt!!!
Hilfe...
Wer wohnt auch in 2,5 Zi. Wohnung mit Kind?
Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung