Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von yola am 26.01.2005, 11:12 Uhr

Gut aufpassen!!

Hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich bin Luxemburgerin, der Papa ist Deutscher. Wir haben vor der Geburt Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht in Deutschland vereinbart. Die Zwillinge wurden in Berlin geboren aber in Luxemburg gemeldet und wir haben uns 5 1/2 Monate nach ihrer Geburt getrennt und ich bin mit den Kindern zurück nach Luxemburg. Der KV hat mich total fertig gemacht von wegen Drohungen von "böswilligem Kindesentzug" usw. und in Italien würden Mütter gezwungen, im Falle einer Trennung in der Nähe des Vaters wohnen zu bleiben, damit er die Kinder ohne grösseren (Reise)Aufwand sehen könne usw.
Ich würde mich sehr sehr gut informieren, was diese Meldung in Italien rechtlich bedeuten kann!!! Und ich glaub schon, dass in Italien das Kind problemlos ohne Deine Unterschrift gemeldet werden kann. Ging hier in Lux (Gott sei Dank!) auch. Also Vorsicht und viel Glück, vielleicht rauft Ihr Euch ja doch wieder zusammen. Die erste Zeit nach der Geburt ist in den meisten Beziehungen sehr belastend.

LG

Christiane

 
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