Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mehtab am 08.10.2018, 23:07 Uhr

Gehöre nun auch hier her!

Ich würde den Unterhalt jetzt nicht einklagen. Du kannst weiter mit den Kindern im Haus wohnen bleiben. Das ist auch ein geldwerter Vorteil. Wem gehört denn das Haus eigentlich? Euch beiden? Ich rate immer dazu, alles im Guten zu regeln und nicht den Streitwert zu erhöhen und das Geld den Anwälten in den Rachen zu schmeißen. Wenn du das Haus bekommen könntest oder wenigstens noch ein paar Jahre in dem Haus wohnen könntest, bis die Kinder vielleicht eh einmal ausziehen, weil sie eine Ausbildung beginnen oder studieren, dann ist das auch ein großer Vorteil. Die Kinder können wenigstens in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, wenn der Vater schon ausgezogen ist.

Außerdem ist ja auch noch gar nicht klar, ob ihr euch auf Dauer trennen werdet. Da macht es keinen Sinn Unterhalt zu fordern, wenn dann euer Haus verkauft werden muss. Sucht eine Lösung, mit der ihr beide, und natürlich auch eure Kinder, gut leben könnt.

Alles Gute!

 
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