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Geschrieben von tobias06 am 04.05.2010, 22:46 Uhr

Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Ich will das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn, da sich sein vater nicht kümmert....usw. Wie gehe ich vor reicht eine einfache Unterschrift oder muß ich da zum Anwalt, wenn er freiwillig zustimmen würde?

 
20 Antworten:

Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von Savanna2 am 04.05.2010, 22:58 Uhr

Ich glaube kaum dass du das bekommst nur weil er sich nicht kümmert, ausser er gibts dir vielleicht freiwillig.

Alleiniges SR zu bekommen ist sehr schwer so viel ich weiß

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von tobias06 am 04.05.2010, 23:02 Uhr

wenn er es mir freiwillig übergibt, müste ich da trotzdem zum Anwalt oder macht das das Jugendamt?

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von Savanna2 am 04.05.2010, 23:06 Uhr

Dasweiß ich nicht, Anwalt denke ich nicht, dann eher Jugendamt denn dort sollten wir auch hin um das gsr festzulegen.

Aber ob das so ohne weiteres geht

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von tobias06 am 04.05.2010, 23:08 Uhr

naja ich werde es versuchen, den Brief habe ich an ihn aufgesetzt und dann werde ich sehen, was wird
danke dir

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von Savanna2 am 04.05.2010, 23:14 Uhr

Warte mal ab irgendjemand hier weiß das bestimmt.
Aber es gibt kaum einen Vater der das Sorgerecht freiwillig abgibt oder?
Und UGR hat er trotzdem weiterhin.

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von Pedilein am 04.05.2010, 23:41 Uhr

du musst zum jugendamt und einen anwalt hin zu ziehen, aber es wird sehr schwer werden, wenn nicht triftige gründe vor liegen wie mißhandlung, gewalt u.s.w. oder er hat das kind ein jahr nicht mehr gesehen.
freiwillig wird er es nicht ab geben, es sei denn es ist ihm egal. dazu solltest du dann auch das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht dazu nehmen.

erkundige dich erst mal beim jugendamt und lass dich da beraten, aber wie gesagt, es wird sauschwer

lg petra

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von +emfut+ am 05.05.2010, 0:19 Uhr

Auch wenn er es freiwillig abgibt, muß das vor Gericht. Du (bzw. Dein Anwalt) beantragst das ASR, der KV wird gefragt, widerspricht nicht, dann bekommst Du es (meistens zumindest). Letztendlich entscheidet der Richter.

Es ist aber möglich, daß der KV bestimmte Teile der SR auf Dich alleine überträgt (Gesundheitssorge, Vermögenssorge..). Angeblich geht das mit einem "Notarvertrag" oder sowas in der Art. Da weiß ich aber nicht genau, inwiefern das "offiziell" dann auch gilt - also ob eine Bank z.B. das dann auch anerkennt, wenn Du die Unterschrift zur Vermögenssorge hast. Das bin ich derzeit selber am eruieren.

Aber für das ASR "in toto" gilt das obige: Muß vor Gericht, entscheidet ein Richter.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von faya am 05.05.2010, 7:41 Uhr

Das Thema würde mich auch mal interessieren. Der KV hat sich seit dem 02. Januar nicht mehr gemeldet. Seitdem nicht mal mehr mit den Kindern telefoniert.

Gibt es einen Zeitraum nachdem man das Alleinige Sorgerecht beantragen kann ?

Welche Teilbereiche gibt es ?

Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich.

Danke

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von Dinchen16012009 am 05.05.2010, 7:44 Uhr

Selbst wenn er sich 10 Jahre nicht meldet bekommt man das Alleinige Sorgerecht nicht!!!
Kein Richter gibt einem das Alleinige Sorgerecht weil der Vater sich seit 4 Monaten nicht gemeldet hat!!

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht @Dinchen

Antwort von faya am 05.05.2010, 7:50 Uhr

Was soll man machen, wenn man z.b. eine OP Entscheidung treffen muß, es um die Einschulung geht etc. ? Ich möchte ihm die Kinder nicht vorenthalten - im Gegenteil. Ich würde mich freuen, wenn die ihren Papa regelmäßig sehen könnten. Aber abhängig zu sein von jemandem von dem ich nicht mal weiß wo er wohnt - das finde ich schon schlimm.

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@faya

Antwort von Pedilein am 05.05.2010, 8:08 Uhr

bei solchen sachen muß der vater informiert werden und seine zustimmung eingeholt werden oder eine unterschrift. normalerweise wird man voher auch gefragt wer das sorgerecht hat und wenn es geteilt wird, bekommt man ein formular wo der vater unterschreiben muß. so war es bei mir gewesen bevor ich das ASR bekommen hatte.
auch sagte mir damals ein anwalt, das wenn der vater das kind ein jahr nicht gesehen hat könnte man das ASR bekommen.

lg petra

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht @Dinchen

Antwort von +emfut+ am 05.05.2010, 8:33 Uhr

Zum einen ist "keine Adresse haben" durchaus etwas anderes als "4 Monate nicht gemeldet". Zweiteres ist ziemlich sicher kein Grund für das ASR, ersteres kann hilfreich sein.

Als mein Ex für fast 2 Jahre in der Versenkung verschwand und ich keine Adresse von ihm hatte, sagte man mir beim JA folgendes zum ASR:

* Nicht melden ist kein Grund
* Keine Kontaktmöglichkeit haben ist ein möglicher Grund. Aber wir raten regelmäßig dazu, die fehlende Unterschrift drei Mal durch ein Gericht ersetzen zu lassen - dann hat auch der geduldigste Richter die Schnauze voll und gibt einem das ASR ohne Hickhack.

Wegen Unterschrift: Wenn etwas ansteht, wozu man die Unterschrift des Vaters braucht (OP, Paßantrag, Kontoeröffung, Einschulung), dann weist man nach, daß man versucht hat, den KV zu kontaktieren und läßt dann die Unterschrift durch ein Gericht ersetzen. Bei einer OP kann das schon mal sehr schnell gehen - ich hätte bei Temis Leistenbruch-OP die Unterschrift vom Richter innerhalb von 24 Stunden gehabt. (Für richtige Notfälle, also Verkehrsunfälle oder so, reicht auch eine Unterschrift, man braucht nur für geplante OPs beide.)

Das sind meine Informationen. Probieren kann man es natürlich auch immer anders, aber dann kommt es doch sehr auf das Wohlwollen des Richters an.

Gruß,
Elisabeth.

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wo bekommt man die unterschrift des richters?

Antwort von Big Mamma am 05.05.2010, 8:54 Uhr

watschelt man da einfach zum gericht und passt einen ab? oder brauch man einen anwalt für sowas?

an wen wendet man sich in dem fall, dass man den kv nicht erreicht?

lg mel

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@faya

Antwort von Dinchen16012009 am 05.05.2010, 8:55 Uhr

Klar ist das ne blöde Situation, aber kein Arzt wird eine Not-Op verweigern weil der Vater nicht anwesend.
Selbst wenn Du nicht da bist und es passiert ein Notfall wird einfach operiert!
Bei normalen OP´s hat mich noch kein Arzt nach dem Vater gefragt und bei Kigaanemldung und Einschulung genauso.
Ein Sparbuch kann man auch ohne Unterschrift des Vaters machen in dem man es einfach auf seinen eigenen Namen macht!
Und für den Ausweis muss dann halt der Richter die Unterschrift ersetzen, wobei ich auch schon da gehört habe das das ohne Vater geht.

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Re: wo bekommt man die unterschrift des richters?

Antwort von +emfut+ am 05.05.2010, 9:21 Uhr

Bei mir ging das über das Jugendamt. Das hat dann auch das Gericht eingeschaltet.

Aber ein eigener Anwalt ist sicher auch nicht verkehrt.

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Re: @faya

Antwort von +emfut+ am 05.05.2010, 9:45 Uhr

Ich kann Dir garantieren: Einen Ausweis bekommst Du nicht ohne Unterschrift des KV bei GSR. Und ein Konto auch nicht. Gut, das kann man umgehen, indem man das Konto auf seinen Namen macht, aber das ist ja nicht immer Sinn der Sache.

Wobei es taktisch klug sein kann, darum zu bitten, auf die Unterschrift des Vaters zu bestehen.

Temi wurde eingeschult, während mein Ex verschollen war und ich darüber nachdachte, das ASR einzuklagen. Der Schulleiter hat mir angeboten, auf die Unterschrift des KV zu bestehen, damit ich sie einklagen muß. Aber dann kam die OP und ich habe meinen Ex per Mail erreicht, also habe ich es gelassen.

Meine Erfahrung ist übrigens, daß man die Unterschrift seltener braucht als man denkt - aber öfter mit zunehmendem Alter. Fumi möchte ein Girokonto haben, sie braucht einen Personalausweis, und ohne Vater hat sie keinen Zugriff auf ihr Sparbuch. Bei ihr sind das alles Themen. Bei Temi ist es egal, weil man einem Grundschulkind eher kein Girokonto eröffnet, ins Sparbuch nur einzahlt, und Kinder in dem Alter wirklich noch keinen "ständigen" Ausweis brauchen.

Deswegen kommt das Thema jetzt doch wieder hoch, obwohl es für mich die letzten Jahre für mich mangels Relevanz auf Eis lag. Wobei es bei mir ja nicht (mehr) darum geht, daß der KV verschollen ist, sondern daß er so weit weg ist. Es ist einfach blöd, ständig offizielle Papiere per DHL durch Europa zu schicken. Ich hoffe aber, daß wir das kooperativ über eine Übertragung bestimmter Teilbereiche hinbekommen.

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von faya am 05.05.2010, 10:15 Uhr

Ich bin noch nie nach der Unterschrift gefragt worden. Weder beim Einschulen noch bei den Reisepässen beantragen etc.

Liegt das daran, daß wir nie verheiratet waren und nur mein Name in der Geburtsurkunde der Kinder steht ?

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das ist leider so

Antwort von mamafürvier am 05.05.2010, 11:45 Uhr

Ich mußte bei Konto-Eröffnung, Ausstellung von Ausweisenm usw. immer nachweisen, daß ich das alleinige SR habe. Die Bakn wollte das Scheidungsurteil vom Papa der beiden Großen in dem das steht und das Einwohnermeldeamt eine Bestätigung vom JA (mit dem Papa der beiden Kurzen war ich ja nicht verheiratet).

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von +emfut+ am 05.05.2010, 12:17 Uhr

Ich nehme mal an, daß ein (gesetzlich) unbekannter Vater auch kein SR hat.

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Re: Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht

Antwort von desireekk am 05.05.2010, 13:06 Uhr

Ich habe mich da in einem netten Plausch extra mal erkundigt:

Jeder Art von "Aberkennung" von Sorgerecht (und sei es auch nur ein teil wie Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, etc.) muß von einem Richter entschieden werden (also vor Gericht gebracht werden) weil es die Aberkennung eines Rechts ist.

TEILEN kann ich mein Recht auf elterliche Sorge (freiwillig) per öffentl. Erklärung beim Jugendamt.
Wegnehmen (auch teilweise) geht nur über den Richter.

Wenn der Vater vorher schon erklärt, daß er da mitmacht, dann dürfte der Antrag auf AES schnell durchgehen.

Generell will der Richter wissen, warum es zum Wohle des Kindes (nicht zur Vereinfachung für die Eltern) ist, wenn man das Sorgerecht anders aufteilt.

Viele Grüße

Désirée

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