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Geschrieben von flyingdarkness am 04.05.2010, 18:22 Uhr

Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange?

Hallo zusammen,

bei meiner Scheidung 2006 bekam ich Prozesskostenhilfe insofern, als dass ich (bislang) nichts zahlen musste.
2008 bekam ich die *Überprüfung der Prozesskostenhilfe* an die Backe, ich hätte glaub so 50€ zahlen müssen, die ich damals (wie auch heute) nicht über hatte. Zum Glück haben die bei der Bearbeitung was übersehen.
Nun hab ich selbiges Schreiben wieder bekommen und kann nur hoffen, dass es positiv für mich ausgeht. Zumal ich es unfair fände... KV hatte keinen Anwalt, weil er einerseits die Scheidung nicht wollte und wir uns andererseits einvernehmlich getrennt haben. Aber einer muss ja nen Anwalt haben...

Fragen: Wie lange ist die Verjährungsfrist für solche evt. Rückforderungen, will meinen, ab wann brauch ich nicht mehr mit einer solchen Überprüfung rechnen?
Kann ich, wenn ich nun doch zurück zahlen muss, das Geld anteilig beim KV einfordern?

Fragende Grüße und danke im Voraus!
flyingdarkness

 
2 Antworten:

Re: Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange?

Antwort von Patti1977 am 04.05.2010, 19:15 Uhr

nein anteilig fordern geht nicht, der der prozeß der scheidung wollte, der zahlt.

Wenn die was übersehen haben, dann ist es deren Fehler (hoffe ich).

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Re: Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange?

Antwort von Mami180908 am 04.05.2010, 20:31 Uhr

Also meines Wissen zahlst Du nur Deine eigenen Gebühren. Was habt Ihr denn vereinbart im Urteil. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt und die Anwaltskosten trägt ja jeder selber (In dem Fall Du) Wenn die was übersehen haben, dann ist dass denen Ihr Pech. Schau mal hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe


LG

Yvi

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