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Geschrieben von spiky73 am 04.05.2010, 16:00 Uhr

brauche mal schnell einen korrekturleser

hallo in die runde,

könnt ihr mal schnell den untenstehenden text korrektur lesen, auch inhaltlich?

es geht zwar auch aus dem text hervor, aber im februar habe ich mein darlehen zu wesentlich günstigeren konditionen zu meiner hausbank übertragen lassen.
dazu hat mir das bis dahin kreditführende institut eine sog. ablösebescheinigung ausgestellt, die eben die restkreditsumme zzgl. eventuelle gebühren enthält und eine gesamtsumme.
diese summe wurde von meiner bank übernommen und das darlehen ausgeglichen.

woraufhin vom bisherigen kreditgeber umgehend ein einseitiges schreiben einging, in dem ein restbetrag gefordert wird.

ich habe das schreiben bei meinem kundenberater vorgelegt, der darauf geguckt und herzlich gelacht hat. WAS genau die wollten (ausser mir geld aus der tasche ziehen), wusste er natürlich auch nicht.
es fehlt jegliche aufstellung darüber, wie sich dieser betrag überhaupt zusammensetzt.

zumal unter dem schreiben in einem nachsatz stand: soweit sie innerhalb der gesetzlichen widerrufsfrist von 14 tagen oder der von uns zusätzlich gewährten anschließenden rücktrittsfrist von weiteren 14 tagen die gesamte nettokreditsumme auf das kreditkonto zurückgezahlt haben, werten wir diese Zahlung als widerruf/rücktritt und stornieren den kreditvertrag rückwirkend. bitte schenken sie dann diesem schreiben keine aufmerksamkeit.

da ich ja den kredit lt. der mir ausgewiesenen summe komplett abgelöst hatte, habe ich dem schreiben, nachdem ich telefonisch nachgefragt habe, was das soll, keine aufmerksamkeit mehr geschenkt. zumal der typ am telefon (spürbar!) einen eiertanz aufgeführt hat, weil er mir nicht sagen wollte, um was es sich da überhaupt handelt. die schweißperlen konnte ich durchs telefon buchstäblich sehen. er meinte dann quasi, ich solle mich darum kümmern. das nenne ich dann mal kundenfreundlichkeit.
ich habe mich gar nicht gekümmert und den betrag heute (er ist mir dann mit irgendwelchen weiteren gebühren 2 1/2 monate später abgezogen worden...) umgehend wegen widerspruch zurückbuchen lassen.

und das ist das schreiben, das ich dazu noch raushauen werde:

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Sehr geehrte Damen und Herren,


im Februar wurde durch meine Hausbank mein bis dato in Ihrem Haus geführtes Darlehen abgelöst. Wenige Tage danach erhielt ich ein Schreiben von Ihnen, in dem Sie einen Restbetrag von XXX,00 € forderten. Leider ging aus diesem Schreiben nicht mal ansatzweise hervor, um welchen Betrag es sich handelt.

Begonnen hat alles damit, dass ich eine Ablösebescheinigung anfordern wollte. Soweit mir bekannt war, wurde mein Kreditkonto intern in einer Abteilung in D. geführt.
Am Telefon (Hotline) bekam ich zunächst die Auskunft, dass eine solche Bescheinigung Wochen im Voraus anzufordern sei – und es wurde auf Gebühren verwiesen, die Bescheinigung sei gebührenpflichtig.
Auf eine nochmalige Nachfrage bei der Hotline, ob man diese Bescheinigung nicht auch über die nächstgelegene Filiale erhalten könnte, wurde mir wiederum telefonisch mitgeteilt, dass das problemlos ginge: Ohne Wartezeiten und ohne Gebühren. Bei beiden Telefonaten wurde jedoch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verwiesen – die ich auch akzeptiere, obwohl die Erhebung derselben wohl nicht der gängigen Praxis seriöser Kreditinstitute entspricht (sondern hier den Leuten mal eben wieder ein paar Euronen aus der Tasche gezogen werden). Diese Gebühr habe ich jedoch akzeptiert, weil ich so schnell wie möglich den Kreditgeber wechseln wollte.

Da dies der schnellste Weg war, bin ich zu der Filiale in N. gefahren und habe mir dort eine Ablösebescheinigung ausstellen lassen. Diese finden Sie in der Anlage. Ausgestellt am 11. Februar 2010 über eine Gesamtkreditsumme von XXXXX.XX €. Mit diesem Betrag wurde von der Schnullidullibank auf den Pfennig genau das Kreditkonto in Ihrem Hause ausgeglichen.

Anschließend ging das oben genannte Schreiben vom 19. Februar 2010 mit Ihrer dubiosen Forderung ein. Da ich mit diesem Schreiben und dem Betrag rein gar nichts anfangen konnte, habe ich die auf dem Schreiben angegebene Nummer in F. angerufen und dort wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass F. zwar die kontenführende Stelle sei (ach!), man mir aber überhaupt nicht sagen könne, was man mir in N. in der Ablösebescheinigung denn bescheinigt hätte, irgendwas sei da nicht nachvollziehbar/einsehbar, was auch immer. Mehr könne man mir auch nicht sagen, ich solle mich doch bitte wieder mit der Filiale in Verbindung setzen.

Um es mal in deftigem Französisch zu sagen: Ich kam mir verarscht vor. Diese Aussage der kontenführenden Stelle (!) war nicht nur völlig sinnbefreit, sie war auch nicht besonders kundenfreundlich und in allerhöchstem Maße unprofessionell. Und das von einem Kreditinstitut, das sich so gerne den „besonderen Kundenservice“ auf die Fahne schreibt. Außerdem glaube ich auch nicht, dass ICH als Kunde meine Zeit opfern muss und in der Weltgeschichte umher fahren muss um herauszufinden, was IHRE Mitarbeiter verbockt haben oder auch nicht. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass beim Ausstellen einer Ablösebescheinigung, die vom Computersystem elektronisch generiert wird, viel falsch gemacht werden kann. Zumal auch mir das „Vier-Augen-Prinzip“ bekannt ist, was bedeutet, dass noch mindestens eine weitere Person das Schreiben geprüft hat (oder haben sollte).

Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass entweder eine genaue Aufstellung über die Nachforderung bei mir eingehen wird, oder aber ein Fehler Ihrerseits vorliegt. Auf den Nachsatz bezogen habe ich also dem Schreiben keine Aufmerksamkeit geschenkt. Eine Übersicht ist bei mir nicht eingegangen. Dafür wurde dann vor einigen Tagen mal einfach so ein Betrag von YYY.YY € abgebucht, den ich mir erlaubt habe, wieder zurückzufordern.

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Versehen Ihres Hauses handelt und dass Sie diesen Betrag ausbuchen werden, da der Fehler bei Ihnen liegt, nicht bei mir. DAS wäre dann Kundenservice im wahrsten Sinne des Wortes. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, erwarte ich von Ihnen eine detaillierte Aufstellung darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und eine sehr gute Begründung, weswegen Sie einen Betrag nachfordern, der eigentlich auf der Ablösebestätigung in der Endsumme hätte enthalten sein müssen aber nicht enthalten war. In letzterem Fall können Sie jedoch sicher sein, dass ich das Schreiben von meiner Hausbank und ggf. meinem Anwalt genau überprüfen lassen und unter Umständen den Rechtsweg einschlagen werde.


Hochachtungsvoll

 
2 Antworten:

Re: brauche mal schnell einen korrekturleser

Antwort von Patti1977 am 04.05.2010, 18:14 Uhr

Cent nicht Pfennig ;-)

eingehen wird, oder aber ein Fehler Ihrersei Komma weg

Mit freundlichen Grüßen


Wobei ich nicht verstehe, dass wenn Hausbank ablöst da noch was kommen kann. Arbeite in dem Bereich. Daher ist mir das echt unverständlich.

lg

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Re: brauche mal schnell einen korrekturleser

Antwort von spiky73 am 04.05.2010, 20:58 Uhr

dankeschön!

lg,
martina

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