Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Huftier am 12.10.2003, 11:35 Uhr

Erziehungsgeld bei getrennt lebend! BITTE DRINGEND UM HILFE !!!!

Also meiner Kenntnis nach ist er nicht nur bis zum Scheidungsurteil, sondern auch darüber hinaus der gesetzliche Vater Deines Kindes. Diese Rechtsstellung hat ja nichts mit dem Bestand der Ehe zu tun. Wenn Ihr Euch alle einig seid, dann solltet Ihr eine Vaterschaftsfeststellung machen, zusammen mit dem richtigen Vater. Ist ja vielleicht auch nicht ganz so unwichtig für das Kind, dass es weiß, wer sein richtiger Vater ist.

Auf dem Erziehungsgeldantrag muß er unterschreiben, weil er ja rechtlich gesehen auch das Sorgerecht hat.

LG, HUF

 
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