Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 28.12.2014, 19:57 Uhr

Erfahrung gesucht - Nachnamen für 2. Kind nach Scheidung und neuen Partner

Aufenthaltsbestimmungsrecht ist egal, das hat mit dem Namen nichts zu tun. Da ist das Sorgerecht entscheidender, und das dürfte nach der Hochzeit beide Elternteile haben. Aber auch ohne dürfte es eher schwer sein nach einer Scheidung des Kindesnamen zu ändern. Wesentlich schwerer jedenfalls als der weg der Mutter.

Fakt ist, haben Kinder die gleichen Eltern, dann wird für alle gemeinsamen Kinder in der Regel der gleiche Nachname genommen wie beim ersten. Da legt man sich beim ersten Mal fest. ist aber hier nicht der Fall, weil Kidn1 udn Kind2 verschiedene Väter haben. Zudem wird Kind2 ja nicht in einer noch gültigen Ehe geboren - wo dann automatisch der Ehemann als Vater angenommen wird. Scheidung scheint ja schon länger durch zu sein.

Meines Wissens nach bestehen mehrere Optionene (wie ich auch schon im RUB schrieb):

1. Kind 1 hat Namen des Ex, Mama den Namen des Ex, Kind2 Namen des 2ten Papa´s, 2ter Papa seinen Nachnamen
nachteil, sollte die Beziehung nicht halten, kann der name des 2ten Kidnes genausowenig geändert werden wie jetzt bei Kind1.

2. Kind 1 hat Name des Ex, 2ter Papa und Mama heiraten und nehmen den Namen des 2ten Papas an, 2tes Kind bekommt Namen von 2ten Papa und Mama (vor oder nach der geburt, die Einbenennung kann dann auch nach der Geburt erfolgen sobald geheiratet wird)
Auch da gilt, scheitert auch die 2te Ehe, kann am Namen des 2ten Kindes ohne Zustimmung des 2ten Papas nichts verändert werden. oder nur per richterlichen Beschluß.

3. Mama geht hin und ändert ihren jetzigen Namen in einen Doppelnamen, IMO sollte das immer noch möglich sein. Und zwar dann in den des Ex-Ehemannes und ihren Mädchennamen. 1tes Kind heisst dann wie Exehemann und 2tes Kind nach dem Mädchennamen der Mutter.
Kommt es zur Trennung, hat Kind1 namen des Exehemannes, Kind2 Mama´s Mädchenname und Mama den Doppelname als "Bindeglied"

4. Wie bei 3, nur heiraten 2ter Papa und Mama und sie nimmt als Doppelnamen den Namen des Exehemannes und den des 2ten Mannes. Kind heisst dann wie 2ter Mann
bei einer Trennung kann Name des 2ten Kindes nicht verändert werden blalblabla...

5. Kind2 heisst ab Geburt wie Mama. 2ter Papa schluckt seinen Stolz herunter und nimmt den Namen von Mama nach der Hochzeit an. Alle heissen am schluss wie der Ex-Ehemann - der da gar nichts gegen machen kann.

Alles keine 100% Gewähr auf Richtigkeit UND Vollständigkeit.

Ach ja, IMO ist es so, das damit Kind2 den Namen vom 2ten papa bekommen muß, es eine Vaterschaftsanerkennung UND gemeinsames Sorgerecht geben muß. Kann man vor der Geburt machen, aber auch danach. Macht man es danach, bekommt das Kind automatisch erst einmal den Namen der Mutter. Namensänderung muß dann entsprechend nach der Geburt beantragt werden.

Für uns war das kein Thema. Hier war klar, Sohnemann heisst wie ich. Sollte irgendwann geheiratet werden, dann kann der Name immer noch entsprechend geändert werden.

 
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