Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Janka_ am 21.01.2005, 22:17 Uhr

Einmalige Leistung aus dem Vorjahr. Ralph???

Hallo!

Ich hatte letztes Jahr im November, nein eher im Oktober eine einmalige Beihilfe für eine Wohnzimmercouch beantragt. Außer dass mir meine damahlige SB daraufhin einen Schrieb schickte, dass der Wohnzimmertisch! genehmigt ist, passierte nichts. War dann hin und erklärte ihr den Unterschied zwischen Couch und Tisch, woraufhin sie meinte, sie wird es erneut bearbeiten. Tja mittlerweile ist das Sozialamt aufgelöst, meine ehemalige SB sitzt sonstwo, und generell ist jetzt eh niemand mehr für mich zuständig, da ich mittlerweile arbeite und keine diesbezügliche Leistung mehr bekomme. Wohin kann ich mich wegen der Beihilfe noch wenden. Ich habe ja nicht mal einen Ablehnungsbescheid oder dergleichen erhalten.
LG und ein schönes Wochenende wünscht Janka

 
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