Geschrieben von Janka_ am 21.01.2005, 22:17 Uhr |
Einmalige Leistung aus dem Vorjahr. Ralph???
Hallo!
Ich hatte letztes Jahr im November, nein eher im Oktober eine einmalige Beihilfe für eine Wohnzimmercouch beantragt. Außer dass mir meine damahlige SB daraufhin einen Schrieb schickte, dass der Wohnzimmertisch! genehmigt ist, passierte nichts. War dann hin und erklärte ihr den Unterschied zwischen Couch und Tisch, woraufhin sie meinte, sie wird es erneut bearbeiten. Tja mittlerweile ist das Sozialamt aufgelöst, meine ehemalige SB sitzt sonstwo, und generell ist jetzt eh niemand mehr für mich zuständig, da ich mittlerweile arbeite und keine diesbezügliche Leistung mehr bekomme. Wohin kann ich mich wegen der Beihilfe noch wenden. Ich habe ja nicht mal einen Ablehnungsbescheid oder dergleichen erhalten.
LG und ein schönes Wochenende wünscht Janka
- Einmalige Leistung aus dem Vorjahr. Ralph??? - Janka_ 21.01.05, 22:17
- Ärgerlich, aber nicht verloren... - Ralph 24.01.05, 8:37
O.T. Die Diskussion unten einfach ignorieren :-) Möchte doch nur wissen WER und vorallem WIE es sich in einer 2 Zimmer Whng. mit Kind lebt!!!
Hilfe...
Wer wohnt auch in 2,5 Zi. Wohnung mit Kind?
Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung
Arbeitet jemand bei der Arbeitsagentur ?
Urlaub eingereicht , kennt sich jemand aus
Umzug,bekomme ich hilfe?
2.Versuch :-) wer war schon Begleitperson einer Kinderkur ??
Hallo Suka