Geschrieben von Janka_ am 21.01.2005, 22:17 Uhr |
Einmalige Leistung aus dem Vorjahr. Ralph???
Hallo!
Ich hatte letztes Jahr im November, nein eher im Oktober eine einmalige Beihilfe für eine Wohnzimmercouch beantragt. Außer dass mir meine damahlige SB daraufhin einen Schrieb schickte, dass der Wohnzimmertisch! genehmigt ist, passierte nichts. War dann hin und erklärte ihr den Unterschied zwischen Couch und Tisch, woraufhin sie meinte, sie wird es erneut bearbeiten. Tja mittlerweile ist das Sozialamt aufgelöst, meine ehemalige SB sitzt sonstwo, und generell ist jetzt eh niemand mehr für mich zuständig, da ich mittlerweile arbeite und keine diesbezügliche Leistung mehr bekomme. Wohin kann ich mich wegen der Beihilfe noch wenden. Ich habe ja nicht mal einen Ablehnungsbescheid oder dergleichen erhalten.
LG und ein schönes Wochenende wünscht Janka
Ärgerlich, aber nicht verloren...
Antwort von Ralph am 24.01.2005, 8:37 Uhr
Hi Janka,
das ist allgemein ein Problem, das aber lösbar ist.
Gehe am besten mit dem "Tisch-Bescheid" zum ehemaligen Amt und frage Dich nach der Dienststelle durch, die jetzt das SGB XII betreut. Möglicherweise werden dort die "Altfälle" betreut, bei uns ist das so geregelt.
Grundsätzlich hast Du nach wie vor einen Anspruch auf volle Bearbeitung Deines Antrags. Es müssen schließlich auch noch über Anträge entschieden werden, die zwischen Weihnachten und Neujahr, also noch zu "BSHG-Zeiten" gestellt worden sind.
Verfallen ist das Ganze jedenfalls nicht, und Du hast auch Anspruch auf einen Bescheid, und zwar den Richtifen! :-)
Liebe Grüße
Ralph/Snoopy
O.T. Die Diskussion unten einfach ignorieren :-) Möchte doch nur wissen WER und vorallem WIE es sich in einer 2 Zimmer Whng. mit Kind lebt!!!
Hilfe...
Wer wohnt auch in 2,5 Zi. Wohnung mit Kind?
Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung
Arbeitet jemand bei der Arbeitsagentur ?
Urlaub eingereicht , kennt sich jemand aus
Umzug,bekomme ich hilfe?
2.Versuch :-) wer war schon Begleitperson einer Kinderkur ??
Hallo Suka