Geschrieben von Ralph am 24.01.2005, 8:37 Uhr |
Ärgerlich, aber nicht verloren...
Hi Janka,
das ist allgemein ein Problem, das aber lösbar ist.
Gehe am besten mit dem "Tisch-Bescheid" zum ehemaligen Amt und frage Dich nach der Dienststelle durch, die jetzt das SGB XII betreut. Möglicherweise werden dort die "Altfälle" betreut, bei uns ist das so geregelt.
Grundsätzlich hast Du nach wie vor einen Anspruch auf volle Bearbeitung Deines Antrags. Es müssen schließlich auch noch über Anträge entschieden werden, die zwischen Weihnachten und Neujahr, also noch zu "BSHG-Zeiten" gestellt worden sind.
Verfallen ist das Ganze jedenfalls nicht, und Du hast auch Anspruch auf einen Bescheid, und zwar den Richtifen! :-)
Liebe Grüße
Ralph/Snoopy
- Einmalige Leistung aus dem Vorjahr. Ralph??? - Janka_ 21.01.05, 22:17
- Ärgerlich, aber nicht verloren... - Ralph 24.01.05, 8:37
O.T. Die Diskussion unten einfach ignorieren :-) Möchte doch nur wissen WER und vorallem WIE es sich in einer 2 Zimmer Whng. mit Kind lebt!!!
Hilfe...
Wer wohnt auch in 2,5 Zi. Wohnung mit Kind?
Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung
Arbeitet jemand bei der Arbeitsagentur ?
Urlaub eingereicht , kennt sich jemand aus
Umzug,bekomme ich hilfe?
2.Versuch :-) wer war schon Begleitperson einer Kinderkur ??
Hallo Suka