Geschrieben von gaby67 am 27.09.2005, 10:36 Uhr |
Einkommensnachweise des Vaters
Hallo,
gestern rief mich das JA in der Sache an, und sagte mir, dass man die Gehaltnachweise vom Vater nicht einfordern kann, da er ja bereits den höchsten Satz in der "Düsseldorfer Tabelle" zahlt, und das ist für deutsche Verhältnisse das "Größte" , was hier gängig wäre. Kinder bekommen einfach nicht mehr Unterhalt, auch wenn der Vater es leisten könnte. Die Aussage finde ich ganz schön heftig! Weiss Du denn darüber auch Bescheid?
Viele Grüße, Gaby
- Einkommensnachweise des Vaters - gaby67 21.09.05, 9:34
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - Suka73 21.09.05, 9:49
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - gaby67 22.09.05, 9:48
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - gaby67 27.09.05, 10:36
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - Suka73 21.09.05, 9:49
Welche väter zahlen an die agentur für arbeit?
Wieviel darf ich dazuverdienen?
Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...
Das Wohl meiner Kinder!
Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Ich weiß nicht wie ich es meiner Familie sagen soll
Das ist das sog. ''Recht der ue Väter''
Lebenseinstellung oder zu anspruchsvoll????