Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von gaby67 am 27.09.2005, 10:36 Uhr

Einkommensnachweise des Vaters

Hallo,

gestern rief mich das JA in der Sache an, und sagte mir, dass man die Gehaltnachweise vom Vater nicht einfordern kann, da er ja bereits den höchsten Satz in der "Düsseldorfer Tabelle" zahlt, und das ist für deutsche Verhältnisse das "Größte" , was hier gängig wäre. Kinder bekommen einfach nicht mehr Unterhalt, auch wenn der Vater es leisten könnte. Die Aussage finde ich ganz schön heftig! Weiss Du denn darüber auch Bescheid?

Viele Grüße, Gaby

 
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