Geschrieben von BoysMama am 20.09.2005, 10:43 Uhr |
Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Hallo zusammen!
Heute habe ich auch mal eine wichtige Frage zum Thema Unterhaltsvorschuss: Wenn der Vater nicht zahlen kann ( Konto wurde letzten Monat gesperrt...), könnte ich doch beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen, richtig? Muss der Vater das Geld dem JA zurückzahlen? Und wie hoch beläuft sich der Unterhaltsvorschuss für ein 4jähiges Kind? Bisher habe ich vom Vater keinen Unterhalt "verlangt", weil es mir finaziell gut ging...nun hat sich das aber leider drastisch und unerwartet geändert :-(
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :-)
LG,
BoysMama
Re: Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Antwort von effi8206 am 20.09.2005, 11:47 Uhr
HI!
also ich bekomme für meine beiden Kinder auch vom JA UVG, der Staz liegt eigentöich soweit ich weiß bei 127 Euro pro Monat.
Da der vater ja deinem Kind gegenüber unterhaltspfliuchtig ist muss er es warscheinlich auch zurück zahlen ich weiß von einer Freundin, das ihr Noch-Ehemann das Geld nicht zurückzahlen muss da er z.zt noch SDtudiert.
Du kannst dich da beim JA aber auch mal schlau fragen...
Mehtr kann ich dazu leider nicht sagen hoff es hilft trotzdem:)))
Lg
Re: Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Antwort von Tamee&Jana am 22.09.2005, 9:57 Uhr
Hallo,
ich bekomme für meine Tochter schon seit 2 Jahren Unterhaltsvorschuss, ihr ihr Vater ALG II bezieht.
Du bekommst 127 € im Monat für max. 6 Jahre.
Der Vater Deines Kindes muss das irgendwann zurückzahlen ... das regelt aber das Jugendamt.
Geh einfach zum Jugendamt und stelle den Antrag, abgelehnt wird er bei alleinerziehenden nie.
LG
Tamee