Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von gaby67 am 22.09.2005, 9:48 Uhr

Einkommensnachweise des Vaters

Hallo Sue,

vielen Dank für Deine Antwort. Habe ich Dich denn richtig verstanden: hat das JA die "Sache" beim Gericht eingeklagt, oder Du? Hat denn das Gericht die Nachweise Deines Ex anfordern können? Wurde der Unterhalt für Deinen Sohn nach der Höhe des Gehaltes Deines Ex bezahlt?
Laut Deiner Mail kann ich wohl davon ausgehen, dass ich mit der Sache noch nächstes Jahr beschäftigt bin!?

Liebe Grüße,
Gaby

 
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