Geschrieben von gaby67 am 22.09.2005, 9:48 Uhr |
Einkommensnachweise des Vaters
Hallo Sue,
vielen Dank für Deine Antwort. Habe ich Dich denn richtig verstanden: hat das JA die "Sache" beim Gericht eingeklagt, oder Du? Hat denn das Gericht die Nachweise Deines Ex anfordern können? Wurde der Unterhalt für Deinen Sohn nach der Höhe des Gehaltes Deines Ex bezahlt?
Laut Deiner Mail kann ich wohl davon ausgehen, dass ich mit der Sache noch nächstes Jahr beschäftigt bin!?
Liebe Grüße,
Gaby
- Einkommensnachweise des Vaters - gaby67 21.09.05, 9:34
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - Suka73 21.09.05, 9:49
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - gaby67 22.09.05, 9:48
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - gaby67 27.09.05, 10:36
- Re: Einkommensnachweise des Vaters - Suka73 21.09.05, 9:49
Welche väter zahlen an die agentur für arbeit?
Wieviel darf ich dazuverdienen?
Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...
Das Wohl meiner Kinder!
Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Ich weiß nicht wie ich es meiner Familie sagen soll
Das ist das sog. ''Recht der ue Väter''
Lebenseinstellung oder zu anspruchsvoll????