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Geschrieben von Emilys Mama am 20.09.2005, 20:11 Uhr

Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Hallo zusammen!

Hab mal eine dringende Frage:
Mein Exfreund- Papa der Kleinen -ist nun nach 2 Jahren auf den Trichter gekommen gemeinsames Sorgerecht zu beanspruchen und hat für Freitag nen Termin für uns beim JA.Vaterschaft hat er vor der geburt schon anerkannt. Ich weiß gar nicht so recht, was da auf mich - uns- zukommt, da wir uns nach der Trennung an kein Amt gewandt haben und alles unter uns abgesprochen haben (zwecks Unterhalt,Umgang etc.).
Ich hab nun ein komisches Gefühl bei der Sache. Was läuft denn nachher anders als bisher? Soll ich wirklich unterschreiben? Wir haben an sich noch ein recht gutes Verhältnis, nur oft hat er nen Sturkopf und macht extra das, was ich nicht möchte, konntrolliert mich auch mal ob ich zuhause bin und was ich mache!!
Beim Googeln hab z.B.auch gelesen, daß beim gS der Papa das Kind 3 Wochen im Urlaub nehmen sollte und da kam gleich "Nee!!! Dann hab ich ja fast keinen mehr" ( haha- wann hab ich denn mal Urlaub ???). Ich hab halt Schiß, daß er sich nur die Rosinen rauspicken will und mir evt drohen könnte, falls wir uns mal nicht mehr so gut verstehn, weil ich evt. nen Freund hab ...Aber wenn ichs ihm net geb, dann bekomm ich nen Megastreß mit Oma und Opa seinerseits- und die Kleine hat nur die Beiden und ich bin aus verschiedenen Gründen auch auf sie angewiesen.
Das kommt jetzt alles so plötzlich von ihm, bin ziemlich durch den Wind..
Könnt ihr mir mal bitte weiterhelfen?
Grüße
Sabine

 
30 Antworten:

Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von desireekk am 20.09.2005, 20:31 Uhr

Auch wenn ich persönlich ein großer Freund der gemeinsamen elterlichen Sorge bin:

Das müssen beide schon wollen!

ICH würde: den Termin am Freitag als Beratunmgstermin sehen und dort mich eingehend informieren lassen.
Und dann sagen: "Vielen Dank, das überlege ich mir jetzt mal, ob daas für uns praktikabel ist."

So wie ich das sehe, hat er Dich total überrumpelt und Dich einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Also mach einen auf "blöd" und informativ :-)

So wie Du schilderst, könnte das durchaus auch mal später auf Erpressung rauslaufen.
Und: er hat damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kann man nicht trennen, ich habe bei zwei versch. Jugendämtern nachgefragt.
Hinterher kann ein Richter nach eingehender Prüfung das wieder aberkennen, aber man kann das nicht vorher gleich so vereinbaren.

Ich schau nicht in Euch rein, aber ich würde es nicht un!

Warum sind den Oma und Opa so dahinter her? Frage sie doch mal, warum das so wichtig ist.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von tachpost am 20.09.2005, 20:38 Uhr

Hallo,

also aus eigener Erfahrung würde ich dir raten,Finger weg,und nicht unterschreiben.
Ich habe es damals gemacht,und kann heute ohne die Unterschrift vom Vater nichts machen.
Nicht mal auf die Bank gehen,und ein Sparbuch eröffnen.
Wie das in Zukunft wird,mein sohn ist jetzt in der Schule,und er mir auch da Unterschriften verweigert,weiss ich nicht.
Und: Er macht das alles nur um mich damit zu ärgern.Ist auch so ein Sturkopf.
Von daher würde ich es nicht wieder machen,und rate Dir nicht zu unterschreiben.
Und wenn Oma und Opa am Enkelkind was liegt,dann auch ohne das gem.Sorgerecht.

Es gibt bestimmt Eltern,da funktioniert das gut,und da spricht dann auch nichts dagegen,das hört sich bei Dir aber nicht so an.

LG
Birgit

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Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von bikermouse66 am 20.09.2005, 21:02 Uhr

Ich würde es nicht wieder tun. Bei meinem Großen hab ich das alleinige Sorgerecht. Alles läuft problemlos. Wenn was ist, hole ich beim JA eine Bescheinigung darüber und gut ist es.
Beim Kleinen ist es das gemeinsame Sorgerecht und es läuft besch..... Er ist für mich unbekannt verzogen, nicht bereit Kontakt zu haben, erst recht nicht sich für eine Unterschrift zu bewegen. Zum Glück habe ich einen Kinderausweis. Sparbuch??? Geht nicht! Bausparvertrag??? Geht nicht! Kapitalbildende Lebensversicherung??? Geht nicht!
Allerdings ist es nicht so, daß er auch das Aufenthaltbestimmungsrecht hat. Das Kind wohnt bei mir, ist bei mir gemeldet und damit habe ich das ABR.
Wenn Du jetzt schon zweifelst, laß es. Nimm den Termin zur Beratung.

LG
mousy

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Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von Jamilia am 20.09.2005, 21:15 Uhr

Also ich wär da an deiner Stelle erst mal vorsichtig, besonders, wenn du eh schon ein komisches Gefühl dabei hast und dich überrumpelt fühlst!

Würde auch vorschlagen, dass du den Termin am Fr als Beratungstermin siehst und dich erst mal ganz genau informierst, was das alles mit sich bringt.

Ich kenne mich da nicht soo genau aus, aber ich weiß, dass du dann echt für alles mögliche die Unterschrift des Vaters brauchst und somit bist du immer auf seine Zustimmung angewiesen, was im Grunde ja auch ok und richtig ist, da es schließlich auch sein Kind ist, aber wenn es irgendwann mal Unstimmigkeiten gibt, was du ja selbst schon einräumst, das es möglich wäre, dann kann er dir bei allem Steine in den Weg legen.

Also lass dir alles erklären und entscheide dann!

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Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von berita am 21.09.2005, 2:16 Uhr

Hallo,

wenn dein Ex jetzt schon mit Ueberwachungsspielchen anfaengt, wuerden bei mir alle Alarmglocken laeuten. Die Vermutung liegt nahe, dass es ihm nur um Kontrolle geht und zwar ueber dich. Unterschreib nichts sofort, lass dir maximal Infomaterial mitgeben.

Bei den Grosseltern wuerde ich mich auch fragen, warum die sich da so reinhaengen. Versuch Anhaengigkeiten gering zu halten, such dir andere Babysitter etc., auch wenn es etwas kostet.

LG
Berit

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Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von Yasemina am 21.09.2005, 6:53 Uhr

...also liegt das alleinige Recht über das Kind also bei uns Müttern??? Finde dass krass, stellt Euch nur mal eine Minute vor, ihr würdet an der stelle der Väter stehen. Es gibt durchaus Väter, die wollen sich sehr sehr gerne um ihre Kinder kümmern, ohne irgnedwelche "Nebengedanken" und können nicht, wg. dieser beschissenen Rechtslage hier. Ich würde Dir raten, das gemeinsame Sorgerecht anzunehmen. Wo liegt denn das Problem? Ihr seid 2 erwachsene Leute- und es geht hier NICHT um Euch oder irgendwelche Ängste (ja, er könnte ja dies und das...)- sondern um Euer Kind, dass Mama und Papa braucht und auch ein Recht darauf hat. Ebenso hat der "andere Teil" des Kindes, Recht- bei allen wichtigen Entscheidungen, mit zu bestimmen.
Lg!

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Re: Freitag Tremin wg. gemeinsamen Sorgerecht...

Antwort von Nina1981 am 21.09.2005, 7:28 Uhr

Hallo Sabine,
ich bin Sozialarbeiterin und kann dir einen Tipp geben, wenn du befürchtest, dass es Schwierigkeiten geben könnte mit dem Vater, da´nn lass dich bloß nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht ein. Der Vater hat dann komplett die gleichen Rechte. Das Umgangsrecht bleibt ihm sowieso, da brauch er doch kein Sorgerecht.
Gruß Nina

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So ein Quatsch.....

Antwort von ghostrider am 21.09.2005, 7:34 Uhr

"Ich habe es damals gemacht,und kann heute ohne die Unterschrift vom Vater nichts machen.
Nicht mal auf die Bank gehen,und ein Sparbuch eröffnen."

Was bitte kannst du denn ohne Unterschrift des Vaters nicht machen? Und ein Sparbuch hab ich für meine Kinder auch, da brauchte ich keine Unterschrift vom "Vater".

Sicherlich müssen bei bestimmten Dinge beide entscheiden, wo man vorher die Alleinherrschaft hatte (z.b. in welche Schule das Kind mal geht, und sowas). Aber die meisten Dinge laufen weiter wie bisher, also zumindest ich konnte keine Einschränkungen feststellen.

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Gar kein Quatsch!

Antwort von Leena am 21.09.2005, 7:49 Uhr

Rein formal ist die Bank aber im Recht, wenn sie ein Sparbuch nur eröffnet bei Unterschrift beider Eltern!

Ein Freund von mir (aktiv verheiratet, mehrere Kinder) wollte für seinen Nachwuchs auch ein Sparbuch eröffnen, ging also während der Mittagspause zur Bank - und die haben ihn wieder weggeschickt, mit der Unterschrift seiner Ehefrau darf er wieder kommen (Antragsformulare haben sie ihm immerhin mitgegeben). Also so gesehen - man kann ja zwar mal probieren, ob man bei gemeinsamen Sorgerecht auch ohne Unterschrift des anderen ein Sparbuch eröffnen kann, diverse Versicherungen abschließen etc. - aber wenn der jeweilige Anbieter korrekt nach Vorschrift handelt, wird man scheitern...

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@ Yasemina

Antwort von desireekk am 21.09.2005, 9:44 Uhr

Hallo Yasemina,

weißt Du, ichbin mit dem vater meiner Kinder nicht verheiratet und wir haben das gemeisame Sorgerecht. das nur, damit Du siehst, wie meine Grundhaltung ist.

ABER: wenjn es keine Harmonie und kein gutes bis sehr guten Miteinander gibt wie anscheinend im Vorliegenden fall, dann würde ich das niemals nicht machen!

Die Mutter wird erpressbar, und so wie es scheint (Beobachten, etc.) will er macht über die Mutter.
Sie kann recjhtlich nichts entscheiden, ohne ihn fragen zu müssen.
DAS will er!

Kümmern um sein Kind kann er sich Tag und Nacht, dazu braucht er keine Urkunde vom Jugendamt."Erwachsen" sein, bedeutet nicht automatisch, menschlich und als Vater gereift zu sein...

Viele Grüße

Désirée

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@Bikermouse ... nein...

Antwort von desireekk am 21.09.2005, 9:47 Uhr

Hallo Mousy,

Du hast da was nicht ganz richtig im Kopf sortiert :-)

Du warst mit dem vater vom Jüngsten beim Jugendamt und hast das gemeisame Sorgerecht vereinbart, richtig?
Keine richterliche Entscheidung hinterher?

Tja, dann habt ihr das gemeisame ABR. So ist das.
Egal ob und wo Dein Kind gemeldet ist, das hat damit 0,0 zu tun...

Wie gesagt, diverse RA und zwei JÄ sagen mir alle das selbe...

Viele Grüße

Désirée

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Mich würde bloss mal interessieren...

Antwort von Yasemina am 21.09.2005, 10:36 Uhr

...wie es wäre, wenn die Väter "automatisch" das volle Sorgerecht hätten. Würdet Ihr nicht darum kämpfen wollen? Bzw. würdet Ihr es einfach hinnehmen, dass "der vater" (in gespinnten Falle ;) ) die volle Entscheidungsfreiheit hätte?
Ich verstehe Eure Argumentationsweise immernoch nicht. Die Kinder sind nicht Euer Eigentum.
Schade, dass es die meisten hier so ansehen...schade, vor allem für die Kinder.
G.

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gemeinsames Sorgerecht...

Antwort von Richie am 21.09.2005, 10:57 Uhr

Hallo Emilys Mama,

viele hier wissen, wie ich von der
''gemeinsamen elterlichen Sorge'', wie das derzeit korrekt heißt, denke.
Ich kann deine Ängste durchaus verstehen, kommst Du Dir doch irgendwie 'umzingelt' vor durch die väterliche Familie.
Wie gehen denn die Großeltern miteinander um? Wie gehen sie mit dir um? Sind sie respektvoll und Dir freundlich zugewandt?
Wie wird der KV von den Eltern behandelt? Wer wäscht seine Sachen und bügelt sie? Ist Bubi das Prinzchen?

Was legst Du dem KV als ''Kontrollieren'' aus?

Es fragt sich natürlich, warum ihr nicht schon längst die gemeinsame elterliche Sorge erklärt habt. Es war doch Zeit genug dafür. Das Versäumte kommt jetzt nämlich mit einer ungesunden Streitkraft
auf euch zu.
Hat er sich nicht zugewandt um sein Kind bislang gekümmert?
Gemeinsame elterliche Sorge heißt nicht, daß damit irgendein Betreuungskonzept verbunden wäre. So eine Angabe mit 3 Wochen ''im Urlaub nehmen'' ist natürlich Unsinn. Das muß man/frau nach
Vermögen und Bereitschaft verhandeln und aufteilen.

Wieviel betreuen denn die Großeltern das Kind? Unterstützt Dich der KV finanziell und/oder kauft er auch für euch ein?

Es ist zu vieles unklar, um wirklich
abschätzen zu können, ob Deine Ängste auch wirklich gerechtfertigt sind.
Du mußt nämlich auch wissen, daß allein schon die 'Teilung' der elterlichen Sorge, also die 'Abgabe des halben Sorgerechts', schon Wegnahmeängste an sich erzeugt.

MfG Richie

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Das haben sie.....

Antwort von ghostrider am 21.09.2005, 10:58 Uhr

....aber leider nur bei den "geschiedenen".

Andererseits sollte es nicht zwangsläufig auch für unverheiratete eingeführt werden.
Denn wieviele Kinder entstehen aus Seitensprüngen und Affären, und dort immer automatisch gem. Sorgerecht wäre katastrophal.

Petra - die sich freut mit ihrem Exmann geteiltes Sorgerecht UND geteilte Verantwortung zu haben.

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Achso, neee......

Antwort von ghostrider am 21.09.2005, 11:00 Uhr

....am thema vorbei. Du meintest volles sorgerecht, ich hab's als geteiltes verstanden. Sorry

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Hypothesen

Antwort von Richie am 21.09.2005, 11:07 Uhr

Hallo ghostrider,

wie kommst du darauf, automatische gemeinsame elterliche Sorge bei Affären und Seitensprüngen wäre eine Katastrophe?
Ich halte die derzeitige automatische Regelung für eine Katastrophe, denn sie stellt die Väter gleich ins Abseits, macht ''gemeinsames elterliches Sorgen''
gleich zu einem Sonderfall, verdeutlicht den Vätern, daß sie nicht das Recht und die Pflicht haben, für ihre Kinder zu sorgen.

MfG Richie

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Re: Hypothesen

Antwort von ghostrider am 21.09.2005, 11:15 Uhr

"wie kommst du darauf, automatische gemeinsame elterliche Sorge bei Affären und Seitensprüngen wäre eine Katastrophe?"

Aus dem einfachen Grund: in vielen Fällen ist es so, das Frau nicht mal den Namen des Mannes kennt, oder das beide verheiratet sind, oder das es im Urlaub passierte . Was ist dann? Kann die Frau dann keine rechtlichen Dinge entscheiden, weil sie den Namen des Vaters nicht kennt und seine Einwilligung unerreichbar ist?

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Re: Hypothesen

Antwort von Richie am 21.09.2005, 11:34 Uhr

Hallo ghostrider,

wenn ''Vater unbekannt'', dann ist ja auch niemand da, der an der Sorge teilhat.
Andererseits sollte frau doch trotz
Urlaubssextaumel soviel facon bewahren,
um zu wissen, mit welchem Typen sie sich unter der ''Gefahr der Empfängnis''
einläßt.
Ich denke, daß solche 'Urlaubskinder'
sowieso sehr selten sind.
MfG Richie

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@ all und Richie (sorry lang)

Antwort von Emilys Mama am 21.09.2005, 19:21 Uhr

Erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge von euch!!! Wirklich schlauer bin ich nun leider nicht, da ihr sehr geteilter Meinung über das gemeinsame Sorgerecht seid und ich werde tatsächlich den Termin am Freitag erst mal nur zur Beratung nutzen.
Ich bin an sich auch für das gemeinsame Sorgerecht, da die Kleine genauso seine Tochter wie auch meine ist. Ich möchte ihm auf keinen Fall Steine in den Weg legen, wenn ich der Meinung bin, daß wir fair miteinander umgehen was die Bedürnisse unserer Tochter betrifft.
Ich war nun seit der gGeburt des Kindes hinter ihm her, daß er doch bitte mal mit mir zum Amt geht wegen des gS , aber interessiert hat es ihn erst nach der Trennung und auch da hat er sich noch über ein halbes Jahr Zeit gelassen, was mir dann natürlich ganz recht war... Das zeigt mir persönlich mal wieder ( war mit ein Trennungsgrund), daß er alleine echt gar nix auf die Reihe bekommt!!!
Als er nun mit dem Termin ankam habe ich ihm das Ultimatum gesetzt, daß er abends mal vorbeikommt und wir darüber sprechen, was er sich durch das gS erhofft und warum er es haben möchte etc...Er kam dann auch und als ich nach dem grund fragte zuckte er nur die Achseln : " Ich wills halt einfach haben, kein Ahnung was das für mich bedeutet" Na prima! Und soo jemand soll Sorge für meine Tochter tragen???
Er konnte noch nie Entscheidungen treffen und dafür eine vernünftige Erklärung vorbringen- er plappert einfach alles nach, was andere ihm vorsagen.
Und Richie: die Wäsche macht natürlich seine Mama, kocht auch für ihn und manchmal schnorrt er sich mit dem Essen auch bei mir so mit durch (..und kann dann sagen, er kommt doch seine Tochter sooo oft besuchen *gggrrr*- hab ich aber mittlerweile fast abgeschafft)...Du hast also Recht- Bubi steht voll unter dem Schutz seiner Eltern ;-) Unterhalt fürs Kind zahlt er freiwillig, aber extra gibts nix ( verlang ich aber auch net , dazu wär ich mir zu stolz).
Mit Oma und Opa versteh ich mich noch insoweit, daß ich im selben Ort wohne und für Erledigungen etc. manchmal auf sie angewiesen bin..sie nehmen das Kind aber auch so einmal die Woche mittags zu sich.
Jedes zweite WE schläft die Kleine einmal bei Papa und an meinem "freien WE" ruft er mich zig Mal an, was ich denn mache, wo ich war, mit wem..blabla...er möchte schließlich nicht, daß sein Kind mit irgendeinem
"Asso" Kontakt bekäme. (ich würde mein Kind auch nicht gleich "jedem " vorstellen- sie hat auch noch nie einen fremden Mann bei mir gesehen...)
Ich müßte wohl zu weit ausholen um alles zu erklären ( oder tu ich das schon?!).
Kurz und knapp: ich hab einfach das Gefühl, daß er die innere Reife nicht hat um Sorge für ein Kind zu tragen, weil er in meinen Augen selbst noch eher ein Kind als ein Vorbild ist!!!

Das wars von meiner Seite *sorry, bißl lang geworden*...
Ich werde mich am Freitag mit ihm gemeinsam beraten lassen und das Ganze an einem ruhigen Abend nochmal mit ihm durchsprechen ( und evt sogar auch mit seinen Eltern- ja, sowas gibts auch gg*), um dann eine gerechte Entscheidung zu treffen.
LG
Sabine

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Sohni

Antwort von Richie am 22.09.2005, 7:04 Uhr

Hallo Emilys Mama,

''wirklich schlauer'' ist frau sowieso erst hinterher, man übrigens auch :-)

Man kann natürlich fragen, wieso Du
j e t z t Bedenken hast wegen der gS.
Die 'Gegenseite' hat sich vielleicht inzwischen Gedanken gemacht über den Ge-
halt der gS.
Man/frau sieht, welch trennende Elemente
die jeweiligen 'Lauerpositionen' v o r
der gemeinsamen Sorgeerklärung mit sich bringen.

Es ist natürlich für Unerfahrene schwierig, Antworten zu finden, warum sie die gS haben wollen.
Weshalb wolltest Du da Antworten von ihm haben? Die Gründe für eine gS hattest Du doch damals schon wie Du ihm die gS angeboten hattest.
Wieso fragtest Du ihn nach etwas, das Du selber schon wußtest? :-)

Er hätte natürlich antworten können, daß er jetzt nach der Trennung Angst hat, sein Kind zu 'verlieren', nicht für es sorgen zu dürfen. Und für Dich steht doch die Antwort schon klar im § 1626
BGB: er möchte auch das Recht und die Pflicht haben, für sein Kind zu sorgen.

Sicher hat er auch bei der 'Befragung', warum er die gS haben will, einfach nur Angst gehabt, etwas Falsches zu antworten.
Und immerhin, er hat doch einen Termin beim Jugendamt wegen der gS gemacht, also bekommt er doch ''was auf die Reihe.''


****''Er konnte noch nie Entscheidungen treffen und dafür eine vernünftige Erklärung vorbringen- er plappert einfach alles nach, was andere ihm vorsagen.''****

Vielleicht ist das ein Verhaltenselement, das Dich ihn (anfangs) sympathisch finden ließ: der
typische Anti-Macho :-)


****'' Ich möchte ihm auf keinen Fall Steine in den Weg legen, wenn ich der Meinung bin, daß wir fair miteinander umgehen was die Bedürnisse unserer Tochter betrifft.''****

Eine einseitige Meinung, ''fair zu sein'', ist nie Garant für wirkliche Fairneß - jedenfalls habe ich das bei Getrennten noch nie durchgängig erlebt.

Z.B. finde ich Deine Befragung, warum er die gS haben wolle, nicht fair, weil
Du doch selber im Besitz der richtigen Antworten schon längst warst, und die
Befragung eigentlich nur eine Einladung war, 'falsche' Antworten zu geben.

Es ist natürlich trotzdem schwierig, richtige Prognosen für eine gS zu geben.

Wichtig ist m.E., wie respektvoll Oma
und Opa mit Dir umgehen.

Und bedenke, die jetzige Situation mit dem Termin beim JA ist auch ein Testfall für dich, wie weit Du nach der Trennung
bereit bist, gleichberechtigte Elternschaft zuzulassen.

MfG Richie

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vice versa

Antwort von Richie am 22.09.2005, 9:46 Uhr

Hallo desireekk,


Du schriebst:

****''Die Mutter wird erpressbar,''****

So ist der Vater, und das seit 2 Jahren, erpreßbar. Und außerdem stimmt das doch gar nicht. Mit was wäre sie denn 'erpreßbar'?


***'' ..und so wie es scheint (Beobachten, etc.) will er macht über die Mutter.''***

Die Mutter hat schon die Allmacht (über das Kind). Ich denke eher, daß der KV hier von der Horrorfantasie, Mama könnte dem Kind andere Bezugspapas vorsetzen, also von Angst, besessen ist.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell AllmachtbesitzerInnen in Ängsten
und deren Abwehr bei anderen 'Kontoll-
und Machtgelüste' wittern.

***''Sie kann recjhtlich nichts entscheiden, ohne ihn fragen zu müssen.
DAS will er!''***


Stimmt doch gar nicht. Sie braucht, wenn überhaupt, nur ganz selten seine Zustimmung und/oder Unterschrift. Und woher weißt Du, was e r will?
Lies auch mein Posting unter ''Sohni''.


***''Kümmern um sein Kind kann er sich Tag und Nacht, dazu braucht er keine Urkunde vom Jugendamt."Erwachsen" sein, bedeutet nicht automatisch, menschlich und als Vater gereift zu sein...''***

Auch das stimmt offenbar nicht. Sie haben offensichtlich eine gewisse 'Umgangsregelung', d.h. er kann gar nicht ''Tag und Nacht'' antanzen, um sein Kind zu sehen und sich um es zu 'kümmern'.
Wozu braucht s i e denn eine 'Urkunde
vom Jugendamt' = alleinige elterliche Sorge gemäß § 1626a?

Und ''menschlich reifen'' Mütter und Väter im Laufe ihres Mütter- und Väterdaseins, und fertig sind sie am Ende immer noch nicht.
Keine Mutter ist 'fertig gereift' bei Geburt des Kindes, keine Mutter schießt nicht irgendwelche Böcke, und hat dennoch als unverheiratete die alleinige elterliche Sorge.

MfG Richie

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Re: Sohni

Antwort von Nicole-Mami am 22.09.2005, 12:30 Uhr

Hm, also prinzipiell bin ich absoluter Verfechter des gemeinsamen Sorgerechts (haben wir auch - schon vor der Geburt geregelt). In diesem Fall tendiere ich aber eher dazu, es nicht zu machen.

Die Fragestellung, was er sich davon erhofft, finde ich absolut gerechtfertigt: Schließlich muß er sich ja eine Änderung des bisherigen Umgangs erhoffen, wenn er sich jahrelang nicht dafür interessiert hat und nun "plötzlich" doch das gemeinsame Sorgerecht will. Wohin diese Änderung führen soll ist für alle Beteiligten wichtig und wenn er das nicht konkret sagt (sagen will) ist es doch vollkommen verständlich, dass dieses Verhalten bei der Mutter unterschwellig Angst auslöst.

Ein Vater (ebenso wie die Mutter) muß Verantwortung übernehmen, dem Kind ein Vorbild sein, Entscheidungen treffen und diese auch begründen können. Kann (will?) er all dies nicht, würde ich mir das mit dem gemeinsamen Sorgerecht auch überlegen. Handelt es sich - wie beschrieben - eher um ein "bockiges Kind", als um einen verantwortungsvollen Erwachsenen, kann das nämlich im täglichen Leben erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen.

Wie weiter oben schon gesagt wurde: Viele offizielle Dinge müssen bei gemeinsamem Sorgerecht von BEIDEN Elternteilen unterschrieben werden: Sämtliche Bank- und Versicherungsunterlagen, Beantragung von Reisepässen und Ausweisen, Anmeldung zu Kindergarten und Schulen und geplante Operationen. Passiert sowas auch ohne Unterschrift beider Elternteile, handelt es sich um EInzelfälle, die juristisch nicht korrekt abgelaufen sind und an der Schludrigkeit des einzelnen Sachbearbeiters gelegen haben.

Bei einem Vater, der sich nach Lust und Laune "bockig" verhält und im Zweifelsfall vielleicht wegen einem neuen Partner z.B. die Unterschrift für einen Reisepass verweigert, damit die Mutter nicht mit Kind und neuem Partner in Urlaub fahren kann, würde ich mir das gemeinsame Sorgerecht auch verkneifen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass Du die richtige Entscheidung triffst und wenn man jetzt sagt "der arme Vater", dann kann ich nur sagen: selber schuld! er hatte zwei Jahre Zeit, wo er nicht wollte, wenn er jetzt plötzlich will, soll er gefälligst den Mund aufmachen und sagen, warum er seine Meinung geändert hat. Macht er das nicht, hat er Pech gehabt.

Alles Gute!

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typische Machtposition/ausübung

Antwort von Richie am 22.09.2005, 13:42 Uhr

Hallo Nicole-Mami,

das ''Plötzlich-Anderes-Wollen'' gilt doch auch für sie: erst wollte sie die gemeinsame Sorgeerklärung, jetzt auf einmal, wo er sie will, soll sie nicht mehr wollen?!
Und wer bestimmt, ob 2 oder soundsoviel Jahre/Monate/Jahrzehnte ''genug Zeit''
sind.
Und wer soll hier bockig sein? Deiner Empfehlung nach soll doch sie jetzt die Bockige sein.



****''Die Fragestellung, was er sich davon erhofft, finde ich absolut gerechtfertigt: Schließlich muß er sich ja eine Änderung des bisherigen Umgangs erhoffen, wenn er sich jahrelang nicht dafür interessiert hat und nun "plötzlich" doch das gemeinsame Sorgerecht will. Wohin diese Änderung führen soll ist für alle Beteiligten wichtig und wenn er das nicht konkret sagt (sagen will) ist es doch vollkommen verständlich, dass dieses Verhalten bei der Mutter unterschwellig Angst auslöst.''***

Ich finde es anmaßend, danach fragen zu wollen, was eine gemeinsame Sorgeerklärung ''erhoffen'' läßt:
es steht doch in § 1626 BGB eindeutig und klar drin: bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann man sich erhoffen, die Pflicht und das Recht zu haben, für sein Kind zu sorgen - Punkt.

Was gibts da groß zu fragen?

Natürlich löst Machteinbuße i m m e r
Ängste aus, das habe ich in dem anderen Posting ja schon erläutert.

Und ich muß dann Dich auch mal gegenfragen: warum wolltest du denn
jetzt plötzlich gegen eine gemeinsame Sorgeerklärung sein?

Wer Pech hat, fragt sich dann nämlich
auch, vordergründig der Vater, auf Dauer aber das Kind.

MfG Richie

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Re: typische Machtposition/ausübung

Antwort von Nicole-Mami am 22.09.2005, 21:08 Uhr

Hallo Richie,

also erst einmal möchte ich klarstellen, dass ich niemandem "empfehle" bockig zu sein. Ich persönlich finde ein solches Verhalten ausgesprochen kindisch, aber die (natürlich subjektive) Beschreibung des Kindsvaters läßt darauf schließen, dass er sich eben so benehmen könnte.

Mag sein, dass im Gesetz alles geregelt ist, aber bekanntlich ist Papier geduldig.

Laut der Beschreibung von Emilys Mama hat der Vater ja durchaus ein regelmäßiges Umgangsrecht, was von beiden Seiten einvernehmlich geregelt wurde - immer die beste Lösung!

Das alles hat er OHNE das gemeinsame Sorgerecht. Anscheindend verstehen sich beide auch immerhin gut genug, um Änderungen gemeinschaftlich besprechen zu können und eine Ausdehnung des Besuchsrechts ist gar nicht in seinem Sinne (ich meine, sie hat geschrieben, dass er auch mal Freizeit für sich braucht).

Also ist beim derzeitigen Stand jeder zufrieden. Warum dann eine Änderung des Sorgerechts?

Solange sich beide wie erwachsene Menschen benehmen, sehe ich im gemeinsamen Sorgerecht natürlich immer den richtigen Weg, aber in diesem Fall muß sie ja befürchten (laut ihrer Beschreibung vom Vater), dass er jederzeit nach Lust und Laune mal "querschlagen" kann und z.B. seine Unterschrift verweigert, weil er ihr eins auswischen will.

Ich weiß, dass es im Alltag mit dem gemeinsamen Sorgerecht - auch wenn beide Parteien zusammen leben - manchmal echte bürokratische Hürden zu nehmen gibt. Als wir einen Reisepass für unseren Sohn beantragt haben, haben wir geschlagene 1,5 Stunden bei der Polizei verbracht, weil die irgend etwas fehlerhaft gespeichert hatten. Wir mußten sämtliche Unterlagen vorlegen (Geburtsurkunde, Urkunde über gemeinsames Sorgerecht, unsere beiden Personalausweise) und mußten beide - inklusive Kind - persönlich dort erscheinen.

Nächstes Beispiel: Unser Sohn hat einen eigenen Fonds. Bei Einrichtung des Fonds mußten o.g. Unterlagen wieder beigelegt werden und beide mußten die Fondseröffnung unterschreiben. Keiner von uns kann allein auch nur die Höhe der monatlichen Zahlungen ändern, ohne dass der andere ebenfalls eine Unterschrift darunter setzen muß.

Warum sollte sie jetzt - nach der Trennung - diese Umständlichkeiten auf sich nehmen?

Natürlich nutzt sie dann ihre "Macht" aus, darüber entscheiden zu können, ob sie ihre Zustimmung gibt oder nicht, aber 1. hätte er das gemeinsame Sorgerecht schon längst haben können, er ist nur selber nicht aus den Puschen gekommen und 2. hat er dadurch keinerlei Nachteile, denn die - für alle Seiten zufriedenstellende - Besuchsregelung wird davon nicht berührt.

Und ganz provokant gesprochen: Mir wurde damals vom Jugendamt ausdrücklich abgeraten, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, unter anderem mit der Begründung, dass bei der gemeinsamen Sorge im Falle einer Trennung kein Unterhalt fließt. Erst wenn festgestellt wird, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bei einem Elternteil liegt, kann eventuell ein Unterhalt zugesprochen werden. Vielleicht hat sein Stimmungswechsel ausschließlich finanzielle Motive und das hat dann mit Sorge ums Kind wohl eher wenig zu tun.

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Schlüssigkeit

Antwort von Richie am 22.09.2005, 23:08 Uhr

Hallo Nicole-Mami,

ich würde Dir ja nicht widersprechen, wenn Deine Argumentation schlüssig wäre, ist sie aber m.E. eben nicht.

Du hast zunächst den Gegenaspekt meiner Frage, warum sie denn jetzt plötzlich
eine gemeinsame Sorgeerklärung nicht
wollen soll, nicht beantwortet.
S i e hat doch offenbar ihre Meinung geändert, er möchte das, was sie ihm zuvor nahegelegt hatte. Ich wüßte nicht,
daß ihm eine gewisse Bedenkfrist für eine gemeinsame Sorgeerklärung gesetzt
worden wäre.
Es ist unfair, plötzlich eine abgelaufene Frist dem anderen vorzuhalten. Das ist ein Agieren nach Macht.
Aus welchem geschilderten Verhalten des KV prognostizierst Du denn ein evtl. bockiges Verhalten?

Ein Umgangsrecht ist hier doch gar nicht
bedeutend und auch nicht Substanz der
eigentlichen gS.

****'' und eine Ausdehnung des Besuchsrechts ist gar nicht in seinem Sinne.........''****

Sorry, bei dem Wort ''Besuchsrecht''
werde ich hellhörig. Ich möchte als Vater nicht Objekt oder Subjekt eines kindlichen 'Besuches', nicht
Bestandteil einer losen Onkel- und Tantenschaft sein.



****''Also ist beim derzeitigen Stand jeder zufrieden. Warum dann eine Änderung des Sorgerechts?''****

Ich muß doch sehr an Dein Wahrnehmungs- und Denkvermögen apellieren! E r ist n i c h t zufrieden. Oder darf jetzt schon frau auch für den KV hier sprechen und seine Zufriedenheit per Beschluß konstatieren?


****''Solange sich beide wie erwachsene Menschen benehmen, sehe ich im gemeinsamen Sorgerecht natürlich immer den richtigen Weg, aber in diesem Fall muß sie ja befürchten (laut ihrer Beschreibung vom Vater), dass er jederzeit nach Lust und Laune mal "querschlagen" kann und z.B. seine Unterschrift verweigert, weil er ihr eins auswischen will.''****

Aus welchem Verhalten des Vaters kann denn ein Querschlagen nach ''Lust und Laune'' gefolgert und prognostiziert werden?
Er will doch inzwischen genau das, was sie schon lange wollte, nur sie will jetzt plötzlich nicht mehr. Wer ''schlägt'' denn hier ''quer''?


Dein Erlebnis mit dem Reisepaß kann jedem, ob mit oder ohne gemeinsame Sorge, passieren, das ist doch gar nicht
charakteristisch.
Charakteristisch wäre z.B. daß das Kind ins Heim müßte, wenn ihr - Gott bewahre - was passierte, d a s wäre charakteristisch.

Man/frau kann auch Fonds unter eigenem Namen für das Kind anlegen oder eine vertraute 3. Person den Fonds anlegen lassen.


Aber dir scheint gar nicht aufzufallen,
was § 1626 und § 1626a BGB im Zusammenhang besagen.
Sie besagen, daß der unverheiratete Vater weder die Pflicht, noch das Recht hat, für sein Kind zu sorgen.

Und an einer solchen Aussage und dem entsprechenden Status des KV wolltest Du festhalten?

Ach, komm mir bloß mit dem Jugendamt.
Das sind doch (meist) voreingenommene Mütterämter, die Vätern überhaupt kaum helfen, deren Mitarbeiter kaum Sorgerechtsstudien aus Deutschland, geschweige denn aus anderen Ländern, kennen.

Gemeinsame elterliche Sorge soll nicht Mutterrecht schmälern, sondern Kinderrecht verbreitern.
Alleinige elterliche Sorge ist ein
einelterliches Mütterrecht, das die Kinder der berechtigenden und verpflichtenden (Für) Sorge ihrer Väter für ledig erklärt.

MfG Richie

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Re: Schlüssigkeit

Antwort von Nicole-Mami am 23.09.2005, 9:45 Uhr

Hallo Richie,

also ich versuche mal, das Ganze ein wenig deutlicher zu machen und die entsprechenden Passagen mit reinzukopieren und hoffe, dass Du die Übersicht nicht verlierst:

"Du hast zunächst den Gegenaspekt meiner Frage, warum sie denn jetzt plötzlich eine gemeinsame Sorgeerklärung nicht wollen soll, nicht beantwortet."

Emilys Mama: *******Mein Exfreund- Papa der Kleinen -ist nun nach 2 Jahren auf den Trichter gekommen gemeinsames Sorgerecht zu beanspruchen...Ich weiß gar nicht so recht, was da auf mich - uns- zukommt, da wir uns nach der Trennung an kein Amt gewandt haben und alles unter uns abgesprochen haben (zwecks Unterhalt,Umgang etc.)....Was läuft denn nachher anders als bisher?*********

Sie ist sich doch noch gar nicht schlüssig, was sie machen soll und weiß nicht, was sich aus der gemeinsamen Sorge für Änderungen ergeben. Also möchte sie im Gespräch vom Vater wissen, warum ihm diese Änderung "plötzlich" wichtig ist und was er sich davon erhofft bzw. verspricht.
Ich finde das absolut legitim und zähle das weder unter Erpressung noch unter Machtausübung, sondern lediglich unter "normale Kommunikation" zwischen erwachsenen Menschen. Diese Kommunikation verweigert er ihr aber. Wie bitteschön soll da in der Praxis dann das gmeinsame Sorgerecht ausgeübt werden? Das klappt doch sowieso nur, wenn beide Elternteile sich gut genug verstehen, um losgelöst von allem einzig und allein das Kindeswohl im Auge zu haben. Schafft er das? Es steht ihm doch frei, zu sagen: Paß auf, ich möchte nicht um mein Kind kämpfen müssen, falls Dir etwas passiert oder blablabla oder soundso. Kann er nicht einmal das, warum soll sie sich dann irgendwelche Umständlichkeiten antun? Natürlich kann man manche Dinge umgehen - öffentliche Dokumente aber z.B. nicht.

Hierzu ein Zitat von Emilys Mama, was mich sowohl auf sein bockiges Verhalten schließen läßt, als auch auf die Möglichkeit, dass er - um ihr eins auszuwischen - z.B. zu wichtigen Reisedokumenten seine Unterschrift verweigert:

********Wir haben an sich noch ein recht gutes Verhältnis, nur oft hat er nen Sturkopf und macht extra das, was ich nicht möchte********

"Sorry, bei dem Wort ''Besuchsrecht''
werde ich hellhörig. Ich möchte als Vater nicht Objekt oder Subjekt eines kindlichen 'Besuches', nicht
Bestandteil einer losen Onkel- und Tantenschaft sein."

Sei mir nicht böse, aber das ist Haarspalterei. Mir fiel in dem Moment das Wort Umgangsrecht nicht ein, aber abgesehen davon, gibt es kein Wort, was die ganze Angelegenheit "angemessen" bezeichnet, also bleibt es doch völlig egal wie man es nennt.

"Ich muß doch sehr an Dein Wahrnehmungs- und Denkvermögen apellieren! E r ist n i c h t zufrieden. Oder darf jetzt schon frau auch für den KV hier sprechen und seine Zufriedenheit per Beschluß konstatieren?"

Noch einmal das Zitat von Emilys Mama:******Ich weiß gar nicht so recht, was da auf mich - uns- zukommt, da wir uns nach der Trennung an kein Amt gewandt haben und alles unter uns abgesprochen haben (zwecks Unterhalt,Umgang etc.). Beim Googeln hab z.B.auch gelesen, daß beim gS der Papa das Kind 3 Wochen im Urlaub nehmen sollte und da kam gleich "Nee!!! Dann hab ich ja fast keinen mehr" *******

Woraus liest Du denn jetzt eine Unzufriedenheit des Vaters? Sie haben nach der Trennung alles in friedlicher Absprache geregelt und er bekundet ganz deutlich, dass ihm eine Erweiterung des Umgangsrechts gar nicht am Herzen liegt.

"Dein Erlebnis mit dem Reisepaß kann jedem, ob mit oder ohne gemeinsame Sorge, passieren, das ist doch gar nicht
charakteristisch."

Das ist sicher richtig, betrifft aber nur die 1,5 Stunden bei der Polizei. Die notwendigen Dokumente und das persönliche Erscheinen sind zwingend notwendig und daher ohne Vater beim gemeinsamen Sorgerecht nicht möglich.

"Charakteristisch wäre z.B. daß das Kind ins Heim müßte, wenn ihr - Gott bewahre - was passierte, d a s wäre charakteristisch."

Naja, so schnell geht das meist auch nicht und der Vater (allerdings auch jeder andere) könnte einen Antrag beim Familiengericht stellen, aber tatsächlich würde eine gemeinsame Sorge ein solches Verfahren unnötig machen. Wenn das sein Anliegen ist, warum sagt er es dann nicht? Legt das nicht die Vermutung nahe, dass er eigentlich etwas ganz anderes möchte (nur was??)?

"Aber dir scheint gar nicht aufzufallen,
was § 1626 und § 1626a BGB im Zusammenhang besagen"

Damit hast Du vollkommen Recht, denn ehrlich gesagt habe ich noch keinen einzigen Blick in diese Paragraphen geworfen und weiß somit nicht einmal ungefähr, was darin geregelt ist, aber wie gesagt: Papier ist geduldig und was auch immer dort theoretisch geregelt ist, muß in der Praxis noch lange nicht auch tatsächlich machbar sein.

"Ach, komm mir bloß mit dem Jugendamt"

WOllte ich auch gar nicht - ich persönlich hatte ebenfalls schon mehrfach mit dem Jugendamt zu tun (als Kind, als neue Freundin eines verheirateten Mannes, der um das Sorgerecht seines Kindes kämpfte und als wir das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind beantragt haben und eine halbe Stunde die Bearbeitung verweigert wurde, in der Hoffnung, ich würde meine Zustimmung zurück nehmen) und ich halte von dieser Institution ebenfalls überhaupt nichts. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass meine Information bezüglich des Unterhalts aus einer "sicheren" Quelle stammt und nicht von mir irgendwo mal durch Zufall aufgeschnappt wurde.

Prinzipiell gebe ich Dir Recht: Kinder stammen immer von zwei Elternteilen ab und beide haben die gleichen Rechte - aber auch Pflichten - den Kindern gegenüber. Sieht es aber danach aus, dass ein Elternteil zwar gern die Rechte, nicht aber auch die Pflichten wahrnehmen möchte, dann finde ich nicht, dass der Elternteil, der sich um die ganzen Pflichten allein kümmern muß, dann in seinen Rechten eingeschränkt/verkompliziert werden soll.

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Re: Schlüssigkeit

Antwort von Richie am 23.09.2005, 10:55 Uhr

Hallo Nicole-Mami,

na ja, wenn Du schon hier über ''Sorgerecht'' diskutierst, dann solltest du schon mal die entsprechenden Regelungen im Gesetz kennen, oder zumindest dann diesen Wortlaut der von mir angeführten §§ auf Dich wirken lassen.
Es kann doch nicht richtig sein, sich
gegen gemeinsame elterliche Sorge detailliert auszusprechen, aber den genauen Wortlaut und deren Bedeutung
nicht im vollen Umfang erfassen und würdigen zu wollen, nach dem Motto, Papier sei geduldig. Um aber an der Status-Quo - Regelung festzuhalten mit alleiniger elterlicher Sorge für die ue Mutter (§1626a) ist das Papier allemal gut genug? Das paßt logisch nicht zusammen.

Er hat ja auch jetzt einen Termin beim JA vereinbart, ist also doch offensichtlich dabei, die Angelegenheit einer eingehenden Besichtigung zuzuführen.
Es leuchtet einfach nicht ein, daß sie
ihm erst die gemeinsame Sorgeerklärung
anbietet, ohne daß sie sich zunächst offensichtlich mit deren Bedeutung auseinandergesetzt hat, nun aber, da er sie gerne hätte, von i h m verlangt
(per Ultimatum!!?), er solle ihr darlegen, welche Bedeutung sie denn habe. Auch das paßt nicht zusammen.

Dann soll mal erst eine alleinsorgeberechtigte Mutter darlegen, warum sie nicht will, daß der Vater
die Pflicht und das Recht hat, für sein (ihr) Kind zu sorgen - wie es doch wortwörtlich im Gesetz steht.

Wer an der Wirksamkeit eines 'Papiers'
festhält, der muß sich doch fragen lassen, warum sie/er das tut.

MfG Richie

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Fortsetzung :-)

Antwort von Richie am 23.09.2005, 13:40 Uhr

Hallo Nicole-Mami,


also noch mal nacheinander:

***''Sie ist sich doch noch gar nicht schlüssig, was sie machen soll und weiß nicht, was sich aus der gemeinsamen Sorge für Änderungen ergeben.''***

Dann fragt sich, warum sie die gS ihm überhaupt angeboten hatte, ohne sich
s e l b e r entsprechend kundig gemacht zu haben. Plötzlich verlangt sie etwas von ihm, das sie selber versäumt hatte.


********Wir haben an sich noch ein recht gutes Verhältnis, nur oft hat er nen Sturkopf und macht extra das, was ich nicht möchte********

Das Zitat von Emilys-Mama kann man auch so auslegen, daß er nicht gefügig alles immer so macht, wie sies ihm vorschreibt:-)


Sorry, das Unwort ''Besuchsrecht'' im Zusammenhang mit einem getrenntlebenden Vater ist glattweg eine Verunglimpfung
und Abwertung elterlichen Miteinanders und erlebter, gelebter Nähe zwischen
einem Vater und seinem Kind.
Wenige Worte darüber hast du ja das neutralere Wort ''Umgangsrecht'' noch benutzt.


Die Unzufriedenheit des Vaters lese ich aus seinem Ansinnen, die gS anzustreben,
das ist doch evident. Man strebt ja nicht etwas an, wenn man mit dem Status quo zufrieden ist.


****'' Sieht es aber danach aus, dass ein Elternteil zwar gern die Rechte, nicht aber auch die Pflichten wahrnehmen möchte, dann finde ich nicht, dass der Elternteil, der sich um die ganzen Pflichten allein kümmern muß, dann in seinen Rechten eingeschränkt/verkompliziert werden soll.''****

Achso, plötzlich hat auf der Forderungsseite das 'Papier' (§1626/a)
d o c h eine Bedeutung:
wer Rechte haben will, soll auch Pflichten haben.
Und genau da geht der 'Schuß nach hinten los'. Denn der Vater hat momentan Null
Rechte und Null Pflichten laut Papier.
Was ist, wenn er sich dann genau nach diesem Status auch einrichtet und verhält?
Wer 0 Rechte geben will, muß sich damit bescheiden, daß auch 0 Pflichten bestehen.

MfG Richie

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Re: Schlüssigkeit

Antwort von Nicole-Mami am 23.09.2005, 20:59 Uhr

Hallo Richie,

ich fürchte, wir können diese Diskussion endlos fortsetzen ohne zu einem Ergebnis zu kommen, denn schlußendlich wird man sich nur ein neutrales Bild machen können, wenn man mit beiden Parteien spricht und das ist hier schlichtweg nicht möglich.

Zum Thema "Papier ist geduldig":
Meine Mutter hatte damals das alleinige Sorgerecht, mein Vater hatte ein - auf dem Papier geregeltes - Umgangsrecht. Wahrnehmen konnte er es trotzdem nicht, weil meiner Mutter immer neue Ausreden einfielen, warum wir Kinder am Wochenende nicht zum Vater können.

Mein Ex-Freund hatte (noch zu Zeiten vor dem automatischen gemeinsamem Sorgerecht bei Verheirateten) ein Umgangsrecht für seine Tochter, aber die Mutter vereitelte oftmals diese Besuche und er konnte überhaupt nichts dagegen machen.

Auf dem Papier kann stehen, was will. Wenn die Parteien sich nicht einig sind, wird es in der Praxis immer Mittel und Wege geben, um dem anderen über das Kind eins auszuwischen. Deshalb muß ich nicht wissen, was in diesen Gesetzen steht, denn da kann Umgang, Rechten und Pflichten tausendmal geregelt sein: Wenn der Vater sein Kind nicht sehen will, hilft der Hinweis, dass er dazu verpflichtet ist in der Praxis überhaupt nichts und wenn die Mutter verhindern will, dass der Vater das Kind sieht, dann wird auch dagegen niemand etwas unternehmen können.

Tatsache ist und bleibt, dass die gemeinsame Sorge den Alltag für denjenigen, bei dem das Kind lebt, in manchen Teilbereichen schwieriger macht. Ist der Elternteil, der die gemeinsame Sorge möchte schon vorher nicht bereit, sich über grundsätzliche Dinge zu unterhalten, wird er das hinterher erst recht nicht tun.

Da können beide mit den Paragraphen winken, solange sie wollen - wenn sie sich nicht auch so einig werden können, wird das nur Probleme geben.

Höchstwahrscheinlich wird sich bei einem solchen Verhalten aus der gemeinsamen Sorge ein permanenter Streitfaktor ergeben, der die ehemals friedliche Einigung unter den Parteien unmöglich macht und somit dem Kind vielmehr schadet, als eine (vorhandene oder nicht vorhandene) Unterschrift auf irgendeinem Papier.

In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende!

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Wahrscheinlichkeit

Antwort von Richie am 25.09.2005, 17:02 Uhr

Hallo Nicole-Mami,

natürlich kann man/frau endlos über dieses Thema 'diskutieren', zumal wenn jemand irgendwelche 'Einzelbeispiele'
als Charakteristikum eines Gesichtspunktes von gS anführt: zu Zeiten Deiner Eltern gab es noch kein regelgerechtes
''Umgangsrecht'', und auch das Sorgerecht wurde nach Scheidung fast immer auf die Hauptbetreuenden übertragen.

Studien aus verschiedenen anderen Ländern (USA vor allem) belegen, daß die gS eher dazu beiträgt, gemeinsame Eltern-
verantwortung für Kinder herzustellen und zu erhalten.
Und die schwache Ausgestaltung eines verpflichtenden und berechtigenden Sorgerechts in der zeitnahen Rechtssprechung
ist eher ein bundesrepublikanisches Sondernis als eine systematische Schwäche.
Zudem sind die mißbräuchlichen Verwendungen des gS viel seltener und auch durch Gerichte besser zu bereinigen als die miß-
bräuchlichen Verwendungen alleiniger elterlicher Sorge, die gar nicht erst in einen Augenschein geraten und unsichtbar bleiben.

Es liegt in der Natur der Sache, daß man/frau ein wahrzunehmendes Umgangsrecht nicht durchsetzen kann im Gegensatz zu einem zu gestattenden/gewährenden.
Du kannst ja auch Eltern nicht daran hindern, ihr Kind zur Adoption freizugeben.

Du weißt sicher, daß ein Ganzes immer mehr ist als die Teile. Das heißt beim gS, daß man/frau sicher bei gewissen Punkten des gS Streit bekommen kann.
Aber es ist ein Streit auf Augenhöhe, es ist ein Streit, bei dem das Kind im Zentrum der Betrachtung bleibt, auch wenn es um ein elterliches Gegeneinander
geht. Die Scheinschlichtung eines hypothetischen Streites durch die Ausübung alleiniger elterlicher Sorge und damit der grundsätzlichen und vorsorglichen
Ausgrenzung eines Elternteils, das (vorsorglich) ohnmächtig gestellt ist, ist eben nur eine Scheinlösung und somit immer eine zweitbeste Lösung.
Die Vorgabe zur Einigung in Gleichberechtigung ist im Schnitt immer kindeswohlförderlicher als die vorsorgliche Ausgrenzung und Verantwortungslos-Stellung
eines Elternteils. Elternschaft ist keine Orchesterveranstaltung, in der nur einer das Sagen hat.
Der Erhalt beider Eltern geht der permanenten Streitvermeidung vor, denn auch Streit hält involviert. Das eisige Schweigen eines ent-sorgten Elternteils ist
keine Streitschlichtung, und die Allmacht eines be-sorgten Elternteils ist nicht der Garant streitlosen absoluten Kindeswohls.
Das Recht und die Pflicht, für die Kinder zu sorgen, ist ein viel natürlicheres Reglement als ein einelterliches Alleinsorgerecht.

Das bodenlose Unrecht, einem Elternteil Recht und Pflicht, fürs Kind zu sorgen, abzusprechen, überwiegt bei weitem eine unbequeme Gefahr, anhand
des gS lästigen Streit zu haben. Streit zwischen Menschen wird nicht dadurch geschlichtet, indem einer mundtot gemacht wird, und allmächtige Menschen waren
noch nie dauerhaft 'fair'.

MfG Richie

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