Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 08.11.2018, 12:15 Uhr

Du vergisst nur einen Aspekt dabei...

Klar hätte ich das ganze schon früher kappen können und wahrscheinlich hätte er auch nicht geklagt, ggf. jedoch hätten seine Eltern ihn dazu angestiftet. Ich weiß ja, wie sie sich nach der Trennung Ende 2014 verhalten haben und wie sie bis heute ticken.
Hinzu kommt ja noch, dass ich das Thema Alkohol nicht offiziell thematisieren konnte lt. meiner RÄ, da er dann vielleicht noch auf den Trichter gekommen wäre, sich selbst einen RA zu nehmen und der hätte dann alles auf die Krankheit ausgelegt und ich wäre auch noch unterhaltspflichtig gewesen.... Ne danke.

Es ist nunmal so wie es ist. Ich wollte damals den Umgang nicht wieder aufnehmen nach dem Vorfall, aber das JA, weil er es wollte und sie aufgesucht hat und die Next hatte.

Über die letzten 10 Jahre jedoch ist ein wichtiger Aspekt hinzugekommen: Die Halbschwester! Nur wegen der Halbschwester wollte meine Tochter noch zu ihm. Die beiden sind ein Herz und eine Seele.

Nur jetzt ist die Situation so, dass - sofern die Next nicht auch die entsprechenden Konsequenzen ergreift - wir den Kontakt zur Halbschwester nicht aufrecht erhalten können. Zumindest haben wir bis dato keine Lösung gefunden, ohne wieder in diesen Sumpf mit einbezogen zu werden.
Ein direkter Kontakt per WhatsApp zwischen den Mädels ist leider nicht möglich aufgrund der geistigen Situation der Halbschwester (stark entwicklungsverzögert, autistisch etc.), sonst wäre das noch eine Möglichkeit.

Dass der Kontakt zu seinen Eltern ebenfalls gekappt wird, ist selbstverständlich. Aber hier kann ich ausharren bis die sich melden, das brennt mir nicht auf der Seele, da ich sowieso das schwarze Schaf bin. Außer sie schreiben meiner Tochter eine Mail oder WhatsApp, dann müssen wir selbst aktiv werden. Ansonsten geht uns das sonst wo vorbei.

 
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