Für alleinerziehende Eltern

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von Mutti69  am 11.09.2017, 17:51 Uhr

die Mitarbeiterin des Jugendamtes lehnt jegliche schriftliche Vereinbarung ab

Du arbeitest nicht? Wie alt ist denn das Kind?

Wenn nur er arbeitet und das womöglich noch mit wechselnden Einsatzzeiten und z.B. das Kind noch in den Kindergarten geht, was spricht gegen eine gewisse Flexibilität?
Das wäre aus meiner Sicht nicht pro Vater sondern pro Realität.

 
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