Marianna81
ich könnte k.........Heute flatterte ein Brief rein, vom kommunalen Sozialdienst des Jugendamtes. Dieses Schreiben ist eine Einladung zum Gespräch, zwischen der zuständigen Mitarbeiterin, dem lieben KV und mir. Grund dafür: mein Ex leidet. Ich trage nicht unwesentlich dazu bei, das Kind ihn gegenüber, zu entfremden. Dabei ist er doch der Vater! Letztes Jahr (November oder Dezember) waren wir schonmal wegen dem gleichen Thema dort, bei der gleichen Mitarbeiterin. Der KV hat hoch und heilig versprochen das Kind einmal im Monat zu besuchen. Tja, bis jetzt waren es nur 3 mal insgesamt. Kann man ihn irgendwie stoppen? Mich nervt langsam diese ständigen Termine, entweder beim JA oder, wie ich auch kürzlich hier geschrieben habe, beim Gesundheitsamt (Sozialpsychiatrischer Dienst). Danke fürs lesen.
Das kann ich absolut verstehen, dass dich das nervt. Ich an deiner Stelle, würde der zuständigen Mitarbeiterin eine Mail schreiben oder sie im Vorfeld anrufen und mitteilen, dass du in Anbetracht des Kindeswohls natürlich bereit bist, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen, du jedoch den Sinn dieses Treffens leider nicht ganz nachvollziehen kannst. Und dabei betonen, dass du, auch wenn der Umgang seitens des Vaters leider immer noch sehr, sehr unregelmäßig nur stattfindet, du selbstverständlich einen regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Kind wohlwollend unterstützt. Gerne kann sich der KV oder die Mitarbeiterin nach dem Gespräch bei dir melden, so bald eine verbindliche Umgangsregelung ausgearbeitet wurde und die Frage der Umsetzung geklärt wurde. Ich würde mich also "dumm" stellen und wäre dabei seeehr freundlich! Das ist doch bloß wieder pure Schikane und ich würde mir gut überlegen, ob ich mich vom KV und seinen Befindlichkeiten immer wieder fremdbestimmen lassen würde. Alles Gute!
Ich würde den Termin nutzen um zu zeigen, das es dein letzter Versuch ist, sich zu einigen. Also vertraglich den Umgang regeln. Wie z,B. jeden ersten Sonntag im Monat. Dabei noch den Zusatz vereinbaren, das wenn der Vater nicht min. die Hälfte bzw. 80% wahr nimmt. Du nicht wirklich ein echtes Intresse des Vaters bemerkst und Du von weiteren Terminen abstand nehmen möchtest und dein Kind zur Ruhe kommt. LG Chrissie
und ist der Meinung, da der KV beruflich so eingespannt ist (was nicht stimmt) müssen Kind sowie ich flexibel sein. Die Dame hat sehr ausgeprägte pro Vater Haltung.
Was wäre daran ein "dumm stellen" ? Es ist doch die Wahrheit, sollen die Beiden das mal bekaspern... Mutter hat genug zu tun. Jugendamt SB oder KV können sich danach melden und berichten.
Dann würde ich mit Anwalt auftauchen. Hilft wahrscheinlich die Dame ein bisschen einzuschüchtern.
Du arbeitest nicht? Wie alt ist denn das Kind? Wenn nur er arbeitet und das womöglich noch mit wechselnden Einsatzzeiten und z.B. das Kind noch in den Kindergarten geht, was spricht gegen eine gewisse Flexibilität? Das wäre aus meiner Sicht nicht pro Vater sondern pro Realität.
Hallo, ich würde hingehen. Unbd quasi bei "Null" anfangen. Und durchaus aus schriftliche vereinbarung drängen, denn nur diese gibt allen Beteiligten die Sicherheit dass es keine Missverständnisse gibt und jeder hinterher nochmals nachschauen kann was vereinbart wurde. Da muss ja keine komplett statische Regelung drinstehen, aber eben auch wie mit einem flexiblen Einsatzplan des vaters umngegangen werden muss. Wie lange vorther das Wochenende festgelegt wird, wie ein Ersatzwochenende gesucht wird (wer muss was wannmachen), wie damit umgegangen wird falls das Kind krank ist, etc.an kann es ja auch "Gesprächsprotokoll" nennen.
der Sohn ist bereits in der 4 Klasse. Und er arbeitet nach seinen Angaben ca. 55 Stunden in der Woche. Liegt aber monatlich bei ca. 850 Euro. Finde den Fehler
...
Gefunden Ne, dann ist das ja Blödsinn.
Netto pro Woche nehme ich an Dann reicht es ja für Unterhalt
Och der Arme^^. Und wer glaubt ihm das?! Hast du seine Einkommensteuererklärung mal gesehen?
weniger. Ich habe ihn letztes jähr angezeigt.
Was macht er denn beruflich?
.....
War der nicht mal Musiklehrer und hat ca. 1.200 Euro verdient?! Gerade in dem o.g. Bereich geht doch bestimmt ein großer Teil der Kohle direkt über den Tresen...
sogar.
Er hat damals ja noch den Mindestunterhalt gezahlt - wollte dann im Frühjahr 2016 weniger zahlen...seitdem zahlt er gar nix mehr?! Warst Du denn damit mal bei einem Anwalt oder lief das immer nur übers JA?
das Kind bekommt UV, der KV wurde von mir angezeigt. Jetzt hat sich bei ihm die Staatsanwaltschaft gemeldet. Beim Anwalt war ich auch, er sagte das er da nicht mehr viel machen kann, als ich es bereits habe. Mit der Pfändung wird es auch schwierig sein, da er ja nirgendwo fest angestellt ist.
Er wollte damals doch "nur" weniger zahlen... Und Du hast auch keine Ahnung, ob er irgendwo ein Konto hat, das gut gehäuft ist? Das JA nimmt das so hin und sagt ja und Amen zu allem, was er da vorträgt?!
das weiss ich natürlich nicht, mit dem Konto. Ich habe auch diverse Stellen darauf aufmerksam gemacht, das man als Musiker es sehr gut hinbekommt, "schwarz" zu arbeiten. Aber, es interessiert dort keinen. Ja, das JA sagt: seien Sie froh, das Kind bekommt UV. Die Dame von der UV Stelle schafft es nicht in einem Jahr die aktuelle Adresse des KV in die Papiere einzutragen, sondern benutzt die Adresse, wo er seit 3 Jahren nicht mehr wohnt.
Urgs, da sponn meint Computer voerher. Rechtschreibfeheler bitte nicht beachten
Gruss
D
Es gibt Menschen, die können sich so gut verkaufen, dass sein Gegenüber ihnen förmlich aus der Hand frißt. Ärgerlich für Dich, aber die nächsten 8/9 Jahre musst du noch durchhalten. Die Tante vom JA verstehe ich auch nicht. Ein bisschen Menschenkenntnis und ein gewisses Maß an Skepsis, sollten doch solche Mitarbeiter haben. Sie sehen doch jeden Tag jede Menge Katastrophen. Warum schlägt man sich da direkt auf eine Seite??? (liest sich jedenfalls so) Die weiß doch garnicht, was tatsächlich ist oder war. Sie kennt ja nur eine Variante.
Da hört es doch irgendwann auf. Wie oft sollst Du da noch hinrennen ? Einzige Alternative wäre dass Du vorschlägst Dich noch einmal zu treffen, wenn dann eine verlässliche Umgangsvereinbarung ausgemacht wird, die vom Familiengericht angezeichnet wird. Das kann man. Damit signalisiertest Du ganz deutlich dass Du für den Umgang bist, Dir aber nicht auf der Nase rumtanzen lässt. Will er das nicht, dann soll er halt klagen, dann wird es für ihn aber auch nur verbindlich. Darin scheint er ja nicht so gut zu sein. Flexibel kann ja auch sein, dass er Dir jeweils fürs Quartal sagt wann er kann und ihr dann Termine festmacht. Man muss ja nicht auf 3 Jahre planen.
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