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Geschrieben von Ralph am 20.05.2008, 14:16 Uhr

Der Sachbearbeiter irrt... definitv! Erklärung Zuflußprinzip! :-)

Es gilt im SGB II, sehr zum Leidwesen mancher bei Arbeitsaufnahme, das Zuflußprinzip, d.h. alles, was in einem Monat eingeht, zählt auch für diesen Monat. Erhält sie das Geld am 30.06., ist es für Juni, kommt es am 01.07., ist es nix mehr mit Anrechnen im Juni, das zählt dann für Juli. Punkt!

Sollte der aAchbearbeiter auf seinen Standpunkt beharren, nichts wie ab zum Teamleiter, und wenn das nichts nützt, Widerspruch einlegen. Den gewinnt sie, 100%ig!

Zum Zuflußprinzip eine allgemeine Anmerkung:

Viele vergessen, daß sie z.B. beim Übergang Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld 2 häufig zweimal Geld bekommen innerhalb weniger Tage. Es wird dann gefeiert, und bei Arbeitsaufnahme kommt das dicke Ende, und es wird auf die Arge geschimpft. Völlig zu Unrecht! DAzu ein Beispiel:

Arbeitslosengeld I läuft z.B. zum 26. 06. aus, sagen wir 850,- €. Die Agentur für Arbeit überweist das Geld z.B. zum 29.06. auf das Konto.
Ab 01.07. wurde ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.
Anrechnung der 850,- € im Juli nicht möglich, da noch im Juni eingegangen (Zuflußprinzip), ab 01.07. wird Artbeitslosengeld II gezahlt (Arbeitslosengeld II wird immer zum Monatasanfang fällig), also zwei Zahlungen innerhalb weniger Tage, rechtzeitige Antragstellung natürlich vorausgesetzt! :-)

Soweit, sogut, alles freut sich, die Leute finden es prima..., aaaaber: Dann wird zum 01.11. eine Arbeit aufgenommen, 1000,- € netto, der erste Lohn geht am 29.11. auf das Konto ein. Anrechnung der 1000,- € daher im November, Zuflußprinzip!! Folge: letzte Zahlung Arbeitslosengeld II zum 01.10.!!! Zum 01.11. kommt von der Arge, völlig zurecht, nichts mehr! Wie gut hat's der in unserem Beispiel, der das letzte Arbeitslosengeld I von Ende Juni wohlweislich aufgespart und NICHT verfeiert hat!. ... und schon paßt es wieder... :-)

Sorry, mußte ich bei der Gelegenheit mal loswerden.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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