Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von beate am 20.05.2008, 13:27 Uhr

Was sagt ihr dazu???(arge)

Hallo,

meine Freundin geht ab 01.06. wieder arbeiten.Bis jetzt hat sie 12 Std/Woche gearbeitet und stockt jetzt auf 20 Std/Woche auf.Bisher hat sie noch Geld von der arge bekommen,dass aber natürlich wegfällt,wenn sie wieder arbeiten geht.
jetzt hat ihr ihr Sachbearbeiter von der arge gesagt,wenn sie das erste Mal Gehalt bekommt(01.07.)müßte sie das Geld(400Euro)das sie von der arge für Juni bekommen hat zurückzahlen !?weil DAS Geld ja quasi für Juni wär...Aber die fehlen ihr doch dann um ihre Rechnungen zu zahlen bzw. Lebensmittel zu kaufen!D.h. sie hätte im Juli 400 Euro weniger!!Kann das sein???
Sie hat auch irgendwo was gelesen,dass es so eine Art "Übergangsgeld" gibt wenn sie Selbstständig(ohne Hilfe der arge mehr als 15Std/Woche arbeitet.Aber auch das steht ihr aufgrund der Aussage der Sachberarbeiters nicht zu,da sie nicht bei einer neuen Firma anfängt,sondern "nur" ihre Stunden aufstockt.
Weiß jemand was darüber???Ralf vielleicht??
Ich würde ihr so gerne irgendwie helfen!Sie freut sich so dass sie nicht mehr von der arge abhängig ist!

Gruß Beate

Ps: und wisst ihr wie das mit den Kosten für die OGS ist??werden die vielleicht vom JA übernommen???

Danke fürs antworten

 
5 Antworten:

Der Sachbearbeiter irrt... definitv! Erklärung Zuflußprinzip! :-)

Antwort von Ralph am 20.05.2008, 14:16 Uhr

Es gilt im SGB II, sehr zum Leidwesen mancher bei Arbeitsaufnahme, das Zuflußprinzip, d.h. alles, was in einem Monat eingeht, zählt auch für diesen Monat. Erhält sie das Geld am 30.06., ist es für Juni, kommt es am 01.07., ist es nix mehr mit Anrechnen im Juni, das zählt dann für Juli. Punkt!

Sollte der aAchbearbeiter auf seinen Standpunkt beharren, nichts wie ab zum Teamleiter, und wenn das nichts nützt, Widerspruch einlegen. Den gewinnt sie, 100%ig!

Zum Zuflußprinzip eine allgemeine Anmerkung:

Viele vergessen, daß sie z.B. beim Übergang Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld 2 häufig zweimal Geld bekommen innerhalb weniger Tage. Es wird dann gefeiert, und bei Arbeitsaufnahme kommt das dicke Ende, und es wird auf die Arge geschimpft. Völlig zu Unrecht! DAzu ein Beispiel:

Arbeitslosengeld I läuft z.B. zum 26. 06. aus, sagen wir 850,- €. Die Agentur für Arbeit überweist das Geld z.B. zum 29.06. auf das Konto.
Ab 01.07. wurde ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.
Anrechnung der 850,- € im Juli nicht möglich, da noch im Juni eingegangen (Zuflußprinzip), ab 01.07. wird Artbeitslosengeld II gezahlt (Arbeitslosengeld II wird immer zum Monatasanfang fällig), also zwei Zahlungen innerhalb weniger Tage, rechtzeitige Antragstellung natürlich vorausgesetzt! :-)

Soweit, sogut, alles freut sich, die Leute finden es prima..., aaaaber: Dann wird zum 01.11. eine Arbeit aufgenommen, 1000,- € netto, der erste Lohn geht am 29.11. auf das Konto ein. Anrechnung der 1000,- € daher im November, Zuflußprinzip!! Folge: letzte Zahlung Arbeitslosengeld II zum 01.10.!!! Zum 01.11. kommt von der Arge, völlig zurecht, nichts mehr! Wie gut hat's der in unserem Beispiel, der das letzte Arbeitslosengeld I von Ende Juni wohlweislich aufgespart und NICHT verfeiert hat!. ... und schon paßt es wieder... :-)

Sorry, mußte ich bei der Gelegenheit mal loswerden.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

deshalb lobe ich mir den AG meiner freundin...der

Antwort von mic0202 am 20.05.2008, 15:44 Uhr

hat ihr zugesichert den ersten lohn (sie fängt am 1.6 an zu arbeiten) garantiert nicht vor dem 1.7 zu überweisen, bzw. zahlt er mit verrechnungsscheck...da kann dann nichts passieren :o)

lg
mic

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ralf

Antwort von beate am 20.05.2008, 16:46 Uhr

Danke,jetzt bin ich etwas schlauer :-)
Gefeiert hat sie nicht als sie ALG 2 bekomen hat...sie hatte sich gerade von ihrem Mann getrennt....also hat sie damals nix doppelt bekommen...

Kannst du mir auch was zu diesem "Übergangsgeld" sagen???
Ein (nicht für sie zuständiger)Sachbearbeiter hat ihr davon erzählt.

danke und liebe Grüße Beate

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was sagt ihr dazu???(arge)

Antwort von berita am 20.05.2008, 17:01 Uhr

In der Zeitung stand mal, dass diese Vorgehensweise nicht rechtmässig ist und man Widerspruch einlegen soll. EInen Versuch ist es auf jeden Fall wert..

LG
Berit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein, davon weiß ich nichts...

Antwort von Ralph am 20.05.2008, 19:25 Uhr

... jedenfalls nicht genug.

Es gibt eine Übergangsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit. Keine Ahnung, wie dort die Zugangsvoraussetzungen sind, aber ich weiß, daß die auf jeden Fall zurückzuzahlen ist.

Ralph(mit ph!)/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.