Geschrieben von beate am 20.05.2008, 13:27 Uhr |
Was sagt ihr dazu???(arge)
Hallo,
meine Freundin geht ab 01.06. wieder arbeiten.Bis jetzt hat sie 12 Std/Woche gearbeitet und stockt jetzt auf 20 Std/Woche auf.Bisher hat sie noch Geld von der arge bekommen,dass aber natürlich wegfällt,wenn sie wieder arbeiten geht.
jetzt hat ihr ihr Sachbearbeiter von der arge gesagt,wenn sie das erste Mal Gehalt bekommt(01.07.)müßte sie das Geld(400Euro)das sie von der arge für Juni bekommen hat zurückzahlen !?weil DAS Geld ja quasi für Juni wär...Aber die fehlen ihr doch dann um ihre Rechnungen zu zahlen bzw. Lebensmittel zu kaufen!D.h. sie hätte im Juli 400 Euro weniger!!Kann das sein???
Sie hat auch irgendwo was gelesen,dass es so eine Art "Übergangsgeld" gibt wenn sie Selbstständig(ohne Hilfe der arge mehr als 15Std/Woche arbeitet.Aber auch das steht ihr aufgrund der Aussage der Sachberarbeiters nicht zu,da sie nicht bei einer neuen Firma anfängt,sondern "nur" ihre Stunden aufstockt.
Weiß jemand was darüber???Ralf vielleicht??
Ich würde ihr so gerne irgendwie helfen!Sie freut sich so dass sie nicht mehr von der arge abhängig ist!
Gruß Beate
Ps: und wisst ihr wie das mit den Kosten für die OGS ist??werden die vielleicht vom JA übernommen???
Danke fürs antworten
Der Sachbearbeiter irrt... definitv! Erklärung Zuflußprinzip! :-)
Antwort von Ralph am 20.05.2008, 14:16 Uhr
Es gilt im SGB II, sehr zum Leidwesen mancher bei Arbeitsaufnahme, das Zuflußprinzip, d.h. alles, was in einem Monat eingeht, zählt auch für diesen Monat. Erhält sie das Geld am 30.06., ist es für Juni, kommt es am 01.07., ist es nix mehr mit Anrechnen im Juni, das zählt dann für Juli. Punkt!
Sollte der aAchbearbeiter auf seinen Standpunkt beharren, nichts wie ab zum Teamleiter, und wenn das nichts nützt, Widerspruch einlegen. Den gewinnt sie, 100%ig!
Zum Zuflußprinzip eine allgemeine Anmerkung:
Viele vergessen, daß sie z.B. beim Übergang Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld 2 häufig zweimal Geld bekommen innerhalb weniger Tage. Es wird dann gefeiert, und bei Arbeitsaufnahme kommt das dicke Ende, und es wird auf die Arge geschimpft. Völlig zu Unrecht! DAzu ein Beispiel:
Arbeitslosengeld I läuft z.B. zum 26. 06. aus, sagen wir 850,- €. Die Agentur für Arbeit überweist das Geld z.B. zum 29.06. auf das Konto.
Ab 01.07. wurde ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.
Anrechnung der 850,- € im Juli nicht möglich, da noch im Juni eingegangen (Zuflußprinzip), ab 01.07. wird Artbeitslosengeld II gezahlt (Arbeitslosengeld II wird immer zum Monatasanfang fällig), also zwei Zahlungen innerhalb weniger Tage, rechtzeitige Antragstellung natürlich vorausgesetzt! :-)
Soweit, sogut, alles freut sich, die Leute finden es prima..., aaaaber: Dann wird zum 01.11. eine Arbeit aufgenommen, 1000,- € netto, der erste Lohn geht am 29.11. auf das Konto ein. Anrechnung der 1000,- € daher im November, Zuflußprinzip!! Folge: letzte Zahlung Arbeitslosengeld II zum 01.10.!!! Zum 01.11. kommt von der Arge, völlig zurecht, nichts mehr! Wie gut hat's der in unserem Beispiel, der das letzte Arbeitslosengeld I von Ende Juni wohlweislich aufgespart und NICHT verfeiert hat!. ... und schon paßt es wieder... :-)
Sorry, mußte ich bei der Gelegenheit mal loswerden.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
deshalb lobe ich mir den AG meiner freundin...der
Antwort von mic0202 am 20.05.2008, 15:44 Uhr
hat ihr zugesichert den ersten lohn (sie fängt am 1.6 an zu arbeiten) garantiert nicht vor dem 1.7 zu überweisen, bzw. zahlt er mit verrechnungsscheck...da kann dann nichts passieren :o)
lg
mic
@ralf
Antwort von beate am 20.05.2008, 16:46 Uhr
Danke,jetzt bin ich etwas schlauer :-)
Gefeiert hat sie nicht als sie ALG 2 bekomen hat...sie hatte sich gerade von ihrem Mann getrennt....also hat sie damals nix doppelt bekommen...
Kannst du mir auch was zu diesem "Übergangsgeld" sagen???
Ein (nicht für sie zuständiger)Sachbearbeiter hat ihr davon erzählt.
danke und liebe Grüße Beate
Re: Was sagt ihr dazu???(arge)
Antwort von berita am 20.05.2008, 17:01 Uhr
In der Zeitung stand mal, dass diese Vorgehensweise nicht rechtmässig ist und man Widerspruch einlegen soll. EInen Versuch ist es auf jeden Fall wert..
LG
Berit
Nein, davon weiß ich nichts...
Antwort von Ralph am 20.05.2008, 19:25 Uhr
... jedenfalls nicht genug.
Es gibt eine Übergangsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit. Keine Ahnung, wie dort die Zugangsvoraussetzungen sind, aber ich weiß, daß die auf jeden Fall zurückzuzahlen ist.
Ralph(mit ph!)/Snoopy
@yola
ICH HABE DEN JOB!!!!!!!!!!!!!!!
Habt Ihr`s gelesen? Thomas will sich unters Messer
Auch hier mal frag obwohl bei unserer finanzillen
Hi! Ich bin neu hier und brauche euere Hilfe!!!!
Brauche mal Entscheidungshilfe
Namensänderung
3 172 Monate mehr Glück als Verstand gehabt !!!
Das muß ich Euch erzählen: Mein Mini-Kahn