Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.02.2012, 13:50 Uhr

Danke für die Antworten! + weitere Frage

Du hast Anspruch auf Auskunft. Zuerst bei der Trennung, und dann alle zwei Jahre wieder. Und zwar muß er seine Gehaltszettel bzw. Seine Steuererklärung vorlegen.

Hast Du einen Anwalt.

 
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