Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 04.02.2018, 14:32 Uhr

Da liegst Du leider falsch...

... dass Dein Kind "automatisch" irgendwelche Staatsbürgerschaften bekommt.

Hallo,

zu den Staatsbürgerschaften:

Deutsch:
Die BBG ist schon wichtig, sonst hättest Du nämlich bei Annahme der US-Citizenship automatisch die deutsche verloren UND sie auch nicht "weitervererben" können, da Du weder Deutsche warst zum Zeitpunkt der Geburt NOCH 8 Jahren vor der Geburt in D gelebt hast.
Lies mal hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38026.html

USA:
In general, a Child Born Outside the U.S. is a Citizen at Birth when the Child’s Parents Are Not Married to each other at the Time of Birth...IF
AND...
The genetic or non-genetic gestational legal mother is a U.S. citizen at the time of birth, and the birth date is after December 23, 1952
The mother had previously been physically present in the United States or one of its outlying possessions for a continuous period of at least one year.
Zu lesen hier:
https://www.uscis.gov/us-citizenship/citizenship-through-parents

Jetzt musst Du nur noch DURCHGEHEND mind. 12 Monate nach Erwerb der Citizenship in den USA gewesen sein vor deiner Ausreise, damit das Kind amerik. Staatsbürger wird.

Also bitte gehe mich nicht so an, "automatisch" ist da gar nichts.

... und Du bist in Mass nicht zur "Schule" gegangen, sondern (vermutlich) in die Uni. Ich weiß., dass das im EWnglischen egal ist, im Deutschen aber nicht und Du
a) falsch übersetzt und
b) missverstanden wirst im Deutschen.

Gruss aus Metro West / Central Mass

D

 
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