Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 03.02.2018, 7:51 Uhr

Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

So, dann senfe ich auch noch ein bißchen mit...

1. Was Pamo schrub (dass das Kind mit Geburt in D automatisch beide Staatsbürgerschaften hat), stimmt eventuell SO nicht, zumindest nicht hundertprozentig. Es stimmt, dass das bei den Amerikanern nach Abstammung geht und das Kind den Anspruch auf die US Staatsbürgerschaft automatisch hat - aber ich schätze, dass es die amerikanische nur dann auch erhält, wenn du zum Konsulat pilgerst und die Geburt dort auch anzeigst. Sonst findet kein Datenaustausch statt - und das Kind könnte glücklich durchs Leben gehen mit nur einem, dem deutschen Pass.
2. Lass dich vom Vater des Kindes nicht so ins Bockshorn jagen. Selbst wenn du ihn als Vater angibst: Wenn das Kind hier in D geboren wird, hast du zunächst mal das alleinige Sorgerecht (in D). Du hast ihm weder das Kind entzogen (den Fakt, nach D zurück zu kommen hast du lange vor der Geburt geschaffen und du bist ja auch nicht mit ihm verheiratet, so!), noch kann er darauf pochen, dass das Kind wieder nach Amiland zu verbringen ist. Also alles gut.
3. Den Vater anzugeben ist uU besser als es nicht zu tun, rein rechtlich gesehen. Emotionale Gründe erspare ich uns hier mal.
4. Sortiere dein Leben mal neu und überlege dir, wie DEIN Leben nun weitergehen soll. Und vor allem WO. Sich nur die Rosinen rauspicken (Geburt ist in D billiger, Unterhalt in Amiland höher, was weiß ich) ist ja auch doof.

Aber ich kann dir auch noch unsere Geschichte erzählen, die von mir und meinen beiden Mädels. Ich habe nämlich auch zwei Kinder von amerikanischen Männern, die als Soldaten hier stationiert waren.
Mit dem Vater von Kind #1 (kurz:K1) hatte ich eine Beziehung. Wir wollten heiraten, rückblickend ist es dazu aber nie gekommen. Er war zum Geburtstermin schon wieder in den USA, unser Plan war es jedoch, den Erziehungsurlaub (hieß damals noch so) drüben zu verleben, langfristig aber nach D zurück zu kehren und hier zu leben. Ich war dann mit dem 90 Tage Visum (eigentlich war das ja gerade keins, wurde aber so genannt, keine Ahnung, wie das sich heute rechtlich verhält) drüben - und vor dem Ablauf der 90 Tage schon wieder völlig ernüchtert zurück in D. Für mich waren die Staaten noch nie ein Land, in dem ich längerfristig leben wollen würde - geschweige denn hätte ich in Erwägung gezogen, die US Staatsbürgerschaft anzunehmen. Dazu bin ich zu deutsch.
Jedenfalls hat der Vater von K1 sie damals noch vorgeburtlich anerkannt, das war noch hier in D - und er stand von Anfang an auf der Geburtsurkunde als Vater mit drauf. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten hat er immer brav den Unterhalt gezahlt. Wir haben den mal beim Jugendamt ausrechnen lassen - daran haben wir uns immer orientiert. Er hat später von sich aus etwas mehr gezahlt, aber ich habe nie sein Einkommen überprüfen oder den Unterhalt titulieren lassen. Lieber habe ich das genommen, was er freiwillig gezahlt hat, weil ich keine Lust auf unnötigen Stress hatte. Insofern war es eine Win-win-Situation für uns alle. "Gekümmert" hat er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, wie das halt funktioniert, wenn zwischen Vater und Kind ein Ozean ist. Inzwischen bin ich aus der Nummer der Vermittlerin/Übersetzerin zwischen den beiden raus - K1 ist erwachsen und regelt das alleine...
Übrigens hat sie neben der deutschen auch die US Staatsbürgerschaft, das war dem Vater wichtig und er hat auch mitgearbeitet, indem er alle seinerseits notwendigen Unterlagen beigebracht hat. Vorteile hat das Kind dadurch bisher aber keine gehabt...

Bei K2 war es ein bisschen anders. Mit dem Vater hatte ich keine Beziehung - und er war wieder in den Staaten als ich noch schwanger war. Er hat keinen Kontakt zum Kind und möchte dies auch nicht.
Die Vaterschaftsanerkennung lief über das Jugendamt. Es hat Jahre gedauert, ich glaube, K2 war schon sechs, aber es ging seinen Weg... Anschließend habe ich ihn auch auf der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen.
Unterhalt zahlt er "keinen". Ich sag es mal so: Das läuft auch über das Amt und die lassen auch vollstrecken, aber den Unterhalt hab ich nur ein Jahr lang regelmäßig gesehen, da war das Kind schon acht. Dann hat er sich einfallen lassen, gegen die Vollstreckung zu klagen - das war letztes Jahr - und seitdem kommen nur ganz unregelmäßige Kleckerbeträge, obwohl er ganz offensichtlich mit seiner Klage gescheitert ist...
Die US Staatsbürgerschaft hat K2 nicht. Theoretisch könnte ich es versuchen, auch ohne sein Zutun, aber mir ist der Aufwand zu groß (zeitlich und finanziell), also habe ich das nicht weiter verfolgt. Wenn es K2 so wichtig ist, dann soll sie es halt versuchen wenn sie volljährig ist, aber seit Trump ist sie auf die Amis eh nicht gut zu sprechen - und ihr Vater ist ein Arxxx (O-Ton K2).

Für mich hat es halt beide Male gepasst wie es gelaufen ist, auch wenn es bei beiden Kindern völlig unterschiedlich war...

Was dich betrifft: Es kommt halt drauf an, wie und wo du dein Leben künftig leben möchtest, ob du deinen Lebensmittelpunkt eher hier in D siehst - oder drüben in Amiland.
Ich hätte meine Kinder um nichts in der Welt dort aufwachsen lassen wollen. Liegt aber daran, dass ich persönlich am Land und seinen Leuten nicht viel liebenswertes erkennen kann. Gut, das ist jetzt zu hart ausgedrückt, immerhin habe ich den Vater von K1 auch mal geliebt - und der Vater von K2 war mir sympathisch genug um mit ihm ein Kind zu zeugen - aber mir liegt diese oberflächliche, künstliche Mentalität einfach nicht (was vermutlich auf Gegenseitigkeit beruht).
Allerdings wird hier in D gerne auf hohem Niveau gejammert: Auch wenn in unserem Land nicht alles rund läuft und vieles anders oder besser sein könnte, es könnte auch viel, viel schlechter sein. Und dass Alleinerziehung nichts für Pussies ist - geschenkt. Aber in D wird es einem noch relativ leicht gemacht....

Dir viel Glück weiterhin - und lass doch mal lesen, wie du dich jetzt entschieden hast!

Viele Grüße,
Martina.

 
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