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Geschrieben von Mommy1304 am 02.02.2018, 12:42 Uhr

Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und frage mich ob jemand eine ähnlich Situation schon mal erlebt hat.
Ich habe eine ziemlich lange Vorgeschichte und versuche mich so kurz wie möglich zu halten.
Ich habe 10 Jahre lang in den USA gelebt. Bin letztes Jahr Staatsbürgerin geworden(habe aber ein Glück meine Deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Ich habe im September 2017 rausgefunden das ich Schwanger bin von meinem Freund. Wir waren lange befreundet, aber waren erst seit kurzem in einer Beziehung. Als ich ihn mitgeteilt habe das ich Schwanger bin, hat er gesagt das er das Kind nicht haben will. Wir haben uns darüber gestritten. Er sagt es wäre zu früh das wir ein Kind haben. Dann fing er an fies zu werden und hat gesagt das alles so schnell ging er könnte nicht der Vater sein. Außerdem sagte er das wenn ich das Kind behalte, würde er die Vaterschaft nicht anerkennen. Dann sagte er ich solle so schnell wie möglich in eine Klinik um das Kind abzutreiben und wenn jemand danach fragt hab ich es eben verlohren. Ich habe ihn aus meiner Wohnung rausgeschmissen und habe alles innerhalb von 3 Tagen aufgegeben und bin wieder nach Deutschland gezogen. Geburten in den USA sind teuer das kostet alleine $5000 Dollar. Ich hätte mein Kind in eine Krippe geben müssen nach 8 Wochen unbezahlten „Mutterschutz“. Ja klar hätte er mir Unterhalt zahlen müssen, aber da er schon eine 6 jährige Tochter hat, hätte mir das auch nicht viel geholfen. Seitdem habe nichts mehr von ihm gehört. Anfang Dezember hat er mich angeschrieben, das ich wieder in die USA zurück soll, mit ihm einziehen und das Kind dort bekommen soll. Dann würde er sich auch kümmern. Wenn ich es hier bekomme, will er nichts damit zu tun haben. Ich habe ihn gesagt das ich es auf jeden Fall in Deutschland bekommen werde. Angebote von mir und meinen Eltern zur Geburt zu kommen oder das Kind zu sehen hat er abgelehnt und als absurd beschrieben. Dann meinte er das ich Egoistisch und Schwach bin weil ich den Vater das Kind entziehe. Und einfach nach Deutschland gegangen bin. Nun bin ich 7 Monate Schwanger, er hat wieder eine neue Freundin und habe nichts mehr von ihm gehört. Nun zu meiner Frage. Würdet ihr dem Vater Bescheid sagen wenn das Baby geboren ist? Ich überlege hin und her. Nach allem was er gemacht habe, will ich ihn nicht mal mehr als Vater anerkennen. Für das Baby interessiert er sich sowieso nicht sonst hätte er ja mal wenigstens gefragt wie es mir oder dem Baby geht. Über Antworten würde ich mich freuen.

 
33 Antworten:

Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Lita am 02.02.2018, 13:10 Uhr

Ja, würde ich. Nicht für ihn, sondern für das Kind. Ich würde mich jetzt nicht völlig verbiegen, ihm ständig hinter telefonieren o.Ä. - da darf man sich selbst nicht vergessen finde ich. Aber über die Geburt informieren, ihn über die aktuelle Adresse auf dem Laufenden halten (falls er doch irgendwann Kontakt aufnehmen möchte o.ä.) würde ich schon.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Holzkohle am 02.02.2018, 13:20 Uhr

ich würde es ihm ohne großes Trara formlos ohne Bild schreiben.

Und natürlich würde ich ihn als Vater angeben, auch wenn ich Deine Wut verstehen kann. Aber Du musst das mal so sehen: auf der Geb.urkunde stünde dann "Vater unbekannt" - auch nicht schön finde ich. Davon abgesehen, dass ja durch die Geburt auch Erbansprüche entstehen. Und der Vater IST ja bekannt, er ist halt nur ein ziemlicher Idiot.

Wie es sich dann mit der Vaterschaftsanerkennung (im Ausland) verhält, weiß ich nicht. Melden wird sich das JA auf jeden Fall bei ihm. Auch würde ich Dir empfehlen die Beistandschaft beim JA einzurichten (kostenlos, keinerlei Verpflichtungen)

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Aprilscherz2000 am 02.02.2018, 13:35 Uhr

Ich habs dem Vater damals nicht persönlich gesagt. Hab ihn ca. 1 Woche zufällig auf der Strasse getroffen. Er hat die Strassenseite mit der neuen Freundin gewechselt. Er hätte ja fragen können, man sah ja das ich nicht mehr schwanger war.
Hab dann beim Jugendamt ne Beistandschaft eingrichtet und die haben ihn angeschrieben.Nach nem freiwilligen Vaterschaftstest hat er es anerkannt und auch dem Amt den ganzen Unterhaltsvorschuss zurückbezahlt. Seit dem hab ich ihn weder gesehen oder gehört. Unterzahlt er pünktlich.

LG Chrissie

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 02.02.2018, 13:38 Uhr

Ehrlich gesagt mache ich mir eher Sorgen das wenn ich mit meinen Kind in die USA einreise und der Vater eine einstweilige Verfügung ausstellen lässt das ich das Land nicht mit seinem Kind verlassen darf. Und wenn ich ihn als Vater anerkenne hat er sehr wohl ein Recht darauf. Ich werde meinem Kind mit Sicherheit nicht die Geburtsurkunde vor der Nase hinhalten und werde versuchen ihm die Situation später zu erklären. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten Kontakt aufzunehmen, Skype, FaceTime und fliegen ist auch nicht mehr so kompliziert. Solange er sich so verhält warum sollte ich ihn irgendwelche Rechte erlauben? Ich würde nie meinen Kind Kontakt mit dem Vater verbieten aber irgendwie finde ich das er mir da entgegen kommen muss so, wie er sich verhalten hat. Ich habe ihm angeboten zu kommen aber das will er ja nicht.

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ja aber moment, nur weil er der vater ist, hat er noch lange kein

Antwort von mellomania am 02.02.2018, 14:46 Uhr

sorgerecht. das muss er sich ja einklagen soviel ich weiß. weder aufenthaltsbestimmungsrecht, noch sorgerecht. er ist nur der vater und das kind hat dann ansprüche, auch auf unterhalt. lass dich da bitte genau beraten wie das mit amerkanischen staatsbürgern als vater aussieht.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Pamo am 02.02.2018, 14:53 Uhr

Selbstverständlich würde ich ihn angeben, sonst nimmst du dem Kind die Hälfte seiner Identität. Wozu du in dieser Hinsicht Lust hast oder nicht, hat nichts mit dem Kindeswohl zu tun.

Ich würde tunlichst mit dem Kind Reisen in die USA vermeiden, solange du nicht auch in den USA klar das alleinige Sorgerecht hast.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 02.02.2018, 15:07 Uhr

Wieso nehme ich dem Kind die Identität? Weil es nicht auf einem Zettel steht? Glaubst du das es zu Wohle des Kindes ist das er das Kind überhaupt nicht will und auch nicht wollte? Er interessiert sich 0 für das Kind. Wenn ich ihn angebe wird das Jugendamt hinter ihm her sein. Wenn nicht hat er auch kein Recht. Das Kind wir einen Deutschen Pass haben. Das heißt man kann meinem Kind nicht verordnen in den USA zu bleiben.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 02.02.2018, 15:20 Uhr

Immer noch nichts mit dem Kind zu tun haben will meinte ich.

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warum fragst Du dann?

Antwort von Holzkohle am 02.02.2018, 15:40 Uhr

wenn er sich eh null interessiert und Du so voller Sorge bist, ob "wir" den KV nach der Geburt informieren würden? Dann informier ihn halt nicht und zack, fertig.

Erwarte aber von den membern hier keinen Applaus bei dem Vorhaben, den KV als unbekannt auf der Geburtsurkunde eintragen zu lassen.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Pamo am 02.02.2018, 16:43 Uhr

Das Kind wird automatisch doppelter Staatsbürger, egal welchen Pass du beantragst. In den USA wird das Kind ausschließlich als Amerikaner behandelt, in Deutschland wird es nur als Deutscher behandelt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist in den USA irrelevant. (Ich kenne mich da aus, mein Kind und ich sind auch dual).

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 02.02.2018, 22:00 Uhr

Weil ich einfach wissen wollte ob jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht hat. Ich habe nie gefragt ob ich ihn als Vater anerkennen soll oder nicht. Sorry ich dachte man könnte sowas in einem Forum fragen. Anscheinend nicht.
Vielen Dank

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 02.02.2018, 22:07 Uhr

Danke Pamo. Das US Konsulat hat mir hier was anderes erzählt. Aber gut zu wissen das deine Erfahrung anders war, dann werde ich nochmal nachhaken

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Bin da nicht so sicher...Und einige Fragen an Mommy

Antwort von desireekk am 02.02.2018, 23:05 Uhr

Pamo,

ich bin mir da nicht so sicher ob das Kind auch US-Bürger ist...

Zumindest nicht so sicher, wenn der KV nicht eingetragen ist.
Da die KM ja erst "neulich" US-Citizen geworden ist, müsste man nochmal prüfen was es mit den "5 Jahren ab dem 14. Geb" auf sich hat. Wenn da nur US-Citizen-Zeiten gelten, dann eher nicht...

Ich finde aber schon, dass man dem Kind identität nimmt wenn man den vater nicht angibt.
Denn das Kind kann seine Idendität mit NICHTS nachweisen. "Wissen" ist nicht nachweisbar in so einem Fall.

In welchem US-Staat lebt der KV? Wo lebtet ihr gemeinsam?

ICH bin ganz klar FÜR eine Eintragung des Vaters, das Kind hat ein Recht darauf.

Hast Du vor Erlangung der US-Staatsbürgerschaft eine BBG gestellt?

Und natürlich würde ich ihm dann auch von der geburt erzählen. Evtl. kommt er ja dann doch nach D und Du schleppst ihn sofort zum Jugendamt für eine Vaterschaftsanerkennung. Dann wäre das nälich schonb mal "erledigt" und man muss in einem Gerichtsverfahren nicht elediges geld dafür ausgeben. DAS kann man ihm nebenbei auch mal klar machen!

BTW: die US-Staaten sind in solchen Angelegenheiten VIEL unentspannter als Deutschland. Wenn man die Unterschiede versteht und das dem KV klarmachen kann, dann wird er evtl. selbst einlenken.
Ist er bei der Army?

Gruss aus MA :-)

D

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von spiky73 am 03.02.2018, 7:51 Uhr

So, dann senfe ich auch noch ein bißchen mit...

1. Was Pamo schrub (dass das Kind mit Geburt in D automatisch beide Staatsbürgerschaften hat), stimmt eventuell SO nicht, zumindest nicht hundertprozentig. Es stimmt, dass das bei den Amerikanern nach Abstammung geht und das Kind den Anspruch auf die US Staatsbürgerschaft automatisch hat - aber ich schätze, dass es die amerikanische nur dann auch erhält, wenn du zum Konsulat pilgerst und die Geburt dort auch anzeigst. Sonst findet kein Datenaustausch statt - und das Kind könnte glücklich durchs Leben gehen mit nur einem, dem deutschen Pass.
2. Lass dich vom Vater des Kindes nicht so ins Bockshorn jagen. Selbst wenn du ihn als Vater angibst: Wenn das Kind hier in D geboren wird, hast du zunächst mal das alleinige Sorgerecht (in D). Du hast ihm weder das Kind entzogen (den Fakt, nach D zurück zu kommen hast du lange vor der Geburt geschaffen und du bist ja auch nicht mit ihm verheiratet, so!), noch kann er darauf pochen, dass das Kind wieder nach Amiland zu verbringen ist. Also alles gut.
3. Den Vater anzugeben ist uU besser als es nicht zu tun, rein rechtlich gesehen. Emotionale Gründe erspare ich uns hier mal.
4. Sortiere dein Leben mal neu und überlege dir, wie DEIN Leben nun weitergehen soll. Und vor allem WO. Sich nur die Rosinen rauspicken (Geburt ist in D billiger, Unterhalt in Amiland höher, was weiß ich) ist ja auch doof.

Aber ich kann dir auch noch unsere Geschichte erzählen, die von mir und meinen beiden Mädels. Ich habe nämlich auch zwei Kinder von amerikanischen Männern, die als Soldaten hier stationiert waren.
Mit dem Vater von Kind #1 (kurz:K1) hatte ich eine Beziehung. Wir wollten heiraten, rückblickend ist es dazu aber nie gekommen. Er war zum Geburtstermin schon wieder in den USA, unser Plan war es jedoch, den Erziehungsurlaub (hieß damals noch so) drüben zu verleben, langfristig aber nach D zurück zu kehren und hier zu leben. Ich war dann mit dem 90 Tage Visum (eigentlich war das ja gerade keins, wurde aber so genannt, keine Ahnung, wie das sich heute rechtlich verhält) drüben - und vor dem Ablauf der 90 Tage schon wieder völlig ernüchtert zurück in D. Für mich waren die Staaten noch nie ein Land, in dem ich längerfristig leben wollen würde - geschweige denn hätte ich in Erwägung gezogen, die US Staatsbürgerschaft anzunehmen. Dazu bin ich zu deutsch.
Jedenfalls hat der Vater von K1 sie damals noch vorgeburtlich anerkannt, das war noch hier in D - und er stand von Anfang an auf der Geburtsurkunde als Vater mit drauf. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten hat er immer brav den Unterhalt gezahlt. Wir haben den mal beim Jugendamt ausrechnen lassen - daran haben wir uns immer orientiert. Er hat später von sich aus etwas mehr gezahlt, aber ich habe nie sein Einkommen überprüfen oder den Unterhalt titulieren lassen. Lieber habe ich das genommen, was er freiwillig gezahlt hat, weil ich keine Lust auf unnötigen Stress hatte. Insofern war es eine Win-win-Situation für uns alle. "Gekümmert" hat er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, wie das halt funktioniert, wenn zwischen Vater und Kind ein Ozean ist. Inzwischen bin ich aus der Nummer der Vermittlerin/Übersetzerin zwischen den beiden raus - K1 ist erwachsen und regelt das alleine...
Übrigens hat sie neben der deutschen auch die US Staatsbürgerschaft, das war dem Vater wichtig und er hat auch mitgearbeitet, indem er alle seinerseits notwendigen Unterlagen beigebracht hat. Vorteile hat das Kind dadurch bisher aber keine gehabt...

Bei K2 war es ein bisschen anders. Mit dem Vater hatte ich keine Beziehung - und er war wieder in den Staaten als ich noch schwanger war. Er hat keinen Kontakt zum Kind und möchte dies auch nicht.
Die Vaterschaftsanerkennung lief über das Jugendamt. Es hat Jahre gedauert, ich glaube, K2 war schon sechs, aber es ging seinen Weg... Anschließend habe ich ihn auch auf der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen.
Unterhalt zahlt er "keinen". Ich sag es mal so: Das läuft auch über das Amt und die lassen auch vollstrecken, aber den Unterhalt hab ich nur ein Jahr lang regelmäßig gesehen, da war das Kind schon acht. Dann hat er sich einfallen lassen, gegen die Vollstreckung zu klagen - das war letztes Jahr - und seitdem kommen nur ganz unregelmäßige Kleckerbeträge, obwohl er ganz offensichtlich mit seiner Klage gescheitert ist...
Die US Staatsbürgerschaft hat K2 nicht. Theoretisch könnte ich es versuchen, auch ohne sein Zutun, aber mir ist der Aufwand zu groß (zeitlich und finanziell), also habe ich das nicht weiter verfolgt. Wenn es K2 so wichtig ist, dann soll sie es halt versuchen wenn sie volljährig ist, aber seit Trump ist sie auf die Amis eh nicht gut zu sprechen - und ihr Vater ist ein Arxxx (O-Ton K2).

Für mich hat es halt beide Male gepasst wie es gelaufen ist, auch wenn es bei beiden Kindern völlig unterschiedlich war...

Was dich betrifft: Es kommt halt drauf an, wie und wo du dein Leben künftig leben möchtest, ob du deinen Lebensmittelpunkt eher hier in D siehst - oder drüben in Amiland.
Ich hätte meine Kinder um nichts in der Welt dort aufwachsen lassen wollen. Liegt aber daran, dass ich persönlich am Land und seinen Leuten nicht viel liebenswertes erkennen kann. Gut, das ist jetzt zu hart ausgedrückt, immerhin habe ich den Vater von K1 auch mal geliebt - und der Vater von K2 war mir sympathisch genug um mit ihm ein Kind zu zeugen - aber mir liegt diese oberflächliche, künstliche Mentalität einfach nicht (was vermutlich auf Gegenseitigkeit beruht).
Allerdings wird hier in D gerne auf hohem Niveau gejammert: Auch wenn in unserem Land nicht alles rund läuft und vieles anders oder besser sein könnte, es könnte auch viel, viel schlechter sein. Und dass Alleinerziehung nichts für Pussies ist - geschenkt. Aber in D wird es einem noch relativ leicht gemacht....

Dir viel Glück weiterhin - und lass doch mal lesen, wie du dich jetzt entschieden hast!

Viele Grüße,
Martina.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 03.02.2018, 12:54 Uhr

Hi Martina,

Danke, für deinen Beitrag und wie es bei Dir so gelaufen ist. Ich weiß das mein Kind das Recht auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft hat. Ich muss es aber beantragen und es geht nicht einfach so Automatisch. Ich finde das sich das Kind selber für die Staatsbürgerschaft entscheiden soll, ich werde nicht gleich zum Amt rennen und einen Amerikanischen Pass ausstellen lassen. Es war interessant zu lesen wie das so mit dem Unterhalt gelaufen ist. Ich habe mit schon gedacht das es nicht einfach so von heute auf morgen geht. Hat denn dein K2 Kontakt mit dem Vater? Und zu meiner Frage die ich in meinem ersten Post hatte, hast du dem Vater nach der Geburt beschied gegeben?

Ich persönlich verstehe nicht wie der Name auf der Geburtsurkunde das Kind emotional beeinflusst, aber das ist nur meine Meinung. Und wenn es rein ums Finanzielle geht, finde ich das ein bisschen doof. Das Kind wird wissen wo sein Vater her ist, und wer er ist. Ich werde es auch 2 Sprachig aufziehen und hatte nie vorgehabt dem Vater das Kind zu verweigern. Wenn er den Kontakt wirklich möchte weiß er wo ich bin, er kennt meine Adresse und Stichtag. Ich habe gesagt er kann jederzeit kommen, und angeboten zur Geburt zu kommen. Mich erpressen lassen mit "Ich kümmern mich nur wenn du wieder her kommst" lasse ich mir gar nicht gefallen. So wie ich behandelt und beleidigt , komme ich ihn kein Stück mehr entgegen. Wenn es alles nur ums Finanzielle geht, das wird dem Kind emotional auch nicht helfen. Ich hätte lieber, dass er Kontakt zu dem Kind hat als hinter seinem Geld herzulaufen. Du hast ja auch erst nach Jahren Unterhalt bekommen. Irgendwie komme ich da mit den vorigen Posts nicht so mit. Ich bin mir sicher, das man ein Kind auch so erziehen kann bzw. erklären kann das es die Situation auch irgendwann mal verstehen wird. So lese ich es jedenfalls auch deinem Post raus. Die Vaterschaft kann man, wenn er sich kümmern will immer noch anerkennen, so wie du es auch gemacht hast. Ich kann mich nicht erinnern wann ich als Kind mal meine Geburtsurkunde gesehen habe. Ich glaube die hab ich das erste mal gesehen als ich in die USA gegangen bin und für irgendetwas brauchte.

Ich möchte ganz klar sagen, dass ich nicht nur wegen der finanziellen Situation nach Deutschland gekommen bin. Mit der Auflistung wollte ich einfach nur einmal darstellen wie schwer es geworden wäre ohne Familie oder Unterstützung / Hilfe nicht nur mir dem Kind alleine klarzukommen. Ich bin zurück zum meiner Familie weil sie eben hier Leben und ich möchte das mein Kind die Großeltern in seinem Leben hat. Die Staatsbürgerschaft habe ich aus ganz anderen Gründen aufgenommen und zwar deswegen das durch meine Ausbildung dort einen Job in meinem Bereich bekommen habe, der ohne die Staatsbürgerschaft nicht möglich gewesen wäre. Ich werde hier in Deutschland bleiben, aber ich habe trotzdem vor meinem Kind das Land zu zeigen, dass ein teil von ihm ist.


Vielen Dank für deinen Post und deine Erfahrungen.

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Re: Bin da nicht so sicher...Und einige Fragen an Mommy

Antwort von Pamo am 03.02.2018, 13:37 Uhr

Automatisch natürlich nur, wenn der Vater eingetragen ist. Über ihren Status weiss man nicht genug.

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Pamo am 03.02.2018, 13:40 Uhr

Normalerweise ist es Aufgabe der Eltern, die Angelegenheiten des Kindes zu seinem Vorteil zu regeln? Würdest du das Kind erst mal gern staatenlos haben und dann überlegt es, wo es sich um eine Staatsbürgerschaft bewirbt?

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Nochmal meine Frage:

Antwort von desireekk am 03.02.2018, 17:45 Uhr

Hallo

Ich frage noch mal: hast du die BBG gemacht bevor du Amerikanerin geworden bist?

Das ist durchaus wichtig!

Gruß

D

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von Mommy1304 am 03.02.2018, 17:50 Uhr

Ich muss die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht für ein Kind beantragen, dass in Deutschland von einer Deutschen geboren wurde. Wieso ist das Kind Staatenlos? Verstehe grade nicht.

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Re: Nochmal meine Frage:

Antwort von Mommy1304 am 03.02.2018, 17:56 Uhr

Ja, habe ich. Wenn das nicht möglich gewesen wäre, hätte die Amerikanische nicht angenommen.

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Re: Nochmal meine Frage:

Antwort von Mommy1304 am 03.02.2018, 18:13 Uhr

Ich habe in Massachusetts gelebt. Und wenn ich US- Staatsangehörigkeit habe, wird mein Kind auch Anspruch darauf haben. Da gibt es keine bestimme Zeit. Staatsbürger ist Staatsbürger das hat mit dem Vater überhaupt nichts zu tun. Nein, er war/ ist nicht in der Army. Ich habe 10 Jahre in den USA gelebt und bin dort zur Schule gegangen und habe dort gearbeitet. Das mit der Identität finde ich Quatsch. Nur weil er drauf steht, hießt es auch nicht das er der Vater ist. Er hat nichts unterschrieben und muss wen auch nicht. Außer man investiert in einen DNA Test wenn man einen richtigen Nachweis möchte. Glaub mir ich kennne ihn, er wird mit Sicherheit nicht zur Geburt kommen. Außerdem weiß er den Stichtag.

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Re: Nochmal meine Frage:

Antwort von misses-cat am 03.02.2018, 19:49 Uhr

Frage kannst du ohne Sozialleistungen das Kind 18 Jahre groß bekommen? Wenn du das nicht garantieren kannst musst du den Vater angeben. Die meisten Jugendämter zahlen keinen Unterhaltsvorschuss wenn die Mutter keinen Vater angibt. Zahlen die doch und es kommt raus das du von Anfang an wusstest wer der Vater ist, musst du alles zurück zahlen
Wenn du sicher bist das du nie Sozialleistungen in Anspruch nehmen musst gibt ihn nicht an. Meine Meinung

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von JaLu9116 am 03.02.2018, 22:08 Uhr

Ja, KV benachtichtigen! Ob es ihn interessiert oder nicht, du musst dir dann nichts vorwerfen lassen, dass du nicht Bescheid gegeben hast - zudem hat er ein Recht darauf es zu erfahren (meine Meinung).. und da hier die ganze Zeit die Rede von "Vater angeben oder nicht ist" - gib ihn an! Es hat nur seine Vorteile und ich finde es einfach normal, den Vater anzugeben, wenn dieser bekannt ist. Wenn in meiner Geb.urkunde "Vater unbekannt" stehen würde, obwohl der sehr wohl bekannt ist, fände ich das - warum auch immer - sehr traurig..

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lass es komplett über die Ämter laufen

Antwort von Sternenschnuppe am 04.02.2018, 11:16 Uhr

Habe ich damals auch gemacht.
Die haben alles geregelt. Anerkennung, Unterhalt.

Um Umgang zu bekommen muss er ja ersteinmal eine Bindung aufbauen, also nach Deutschland kommen und das Kind sehen.

Und nicht nur einmal.

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Da liegst Du leider falsch...

Antwort von desireekk am 04.02.2018, 14:32 Uhr

... dass Dein Kind "automatisch" irgendwelche Staatsbürgerschaften bekommt.

Hallo,

zu den Staatsbürgerschaften:

Deutsch:
Die BBG ist schon wichtig, sonst hättest Du nämlich bei Annahme der US-Citizenship automatisch die deutsche verloren UND sie auch nicht "weitervererben" können, da Du weder Deutsche warst zum Zeitpunkt der Geburt NOCH 8 Jahren vor der Geburt in D gelebt hast.
Lies mal hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38026.html

USA:
In general, a Child Born Outside the U.S. is a Citizen at Birth when the Child’s Parents Are Not Married to each other at the Time of Birth...IF
AND...
The genetic or non-genetic gestational legal mother is a U.S. citizen at the time of birth, and the birth date is after December 23, 1952
The mother had previously been physically present in the United States or one of its outlying possessions for a continuous period of at least one year.
Zu lesen hier:
https://www.uscis.gov/us-citizenship/citizenship-through-parents

Jetzt musst Du nur noch DURCHGEHEND mind. 12 Monate nach Erwerb der Citizenship in den USA gewesen sein vor deiner Ausreise, damit das Kind amerik. Staatsbürger wird.

Also bitte gehe mich nicht so an, "automatisch" ist da gar nichts.

... und Du bist in Mass nicht zur "Schule" gegangen, sondern (vermutlich) in die Uni. Ich weiß., dass das im EWnglischen egal ist, im Deutschen aber nicht und Du
a) falsch übersetzt und
b) missverstanden wirst im Deutschen.

Gruss aus Metro West / Central Mass

D

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Recht auf Kenntnis der Abstammung und Unterhalt und weitere Aspekte und Links...

Antwort von desireekk am 04.02.2018, 15:09 Uhr

Hallo,

auch wenn ich Deine Bitterkeit absolut verstehe.
Und auch aus eigener Erfahrung weiß was es bedeutet die Zelte abzubrechen und 6.000 km weit weg umzuziehen...

Eine Urkunde ist kein "Zettel"
Und in dieser Urkunde manifestiert sich das Grundrecht auf Kennen der eigenen Abstammung.
Wenn DIR etwas passiert (was sich niemand wünscht) wie soll das Kind "an seinen Vater kommen"? den dann noch einzigen Elternteil

Aber selbst ohne diesen seltenen Fall: das Kind WIRD nach seiner Abstammung fragen, das ist völlig normal innerh. der Entwicklung eines Kindes.
... und mache Dich schon jetzt mit dem Gedanken vertraut: Da kannst Du dem Kind noch so kindgerecht erklären dass der KV das Kind nicht wollte: das Kind WIRD sich nach dem Vater sehen und ihn (selbst wenn total unbekannt) "lieben".

Und zudem hast Du auch nicht das Recht auf den Unterhalt zu verzichten. Er steht dem Kind zu, nicht Dir.
Schon 3x nicht wenn Du ansonsten öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen müsstest.
Unterhalt gibt es nach dt. Recht wenn Du in D lebst. Die Berechnung wird nicht ganz einfach sein- da das amerik. Netto nicht so wirklich mit dem dt. Netto übereinstimmt, aber da sollest Du dem Jugendamt helfen, umso eher und schneller wirst Du Geld sehen.

Was dem Besuch mit dem Kind in den USA angeht: Ich würde es machen, wenn ich vorher ein Schreiben vom KV hätte dass er anerkennt dass Du "sole physical and legal custody" ausübst.
(Auf der Rückseite des Schreibens seine ID und / oder Passport kopiert)

Und zum Schluss:
Männer neigen dazu ein Kind zu "ignorieren" es ist schlicht und ergreifend viel einfacher für sie. Sie haben sich nicht mit der unmittelbaren und unleugbaren Präsenz des Kindes im eigenen Körper rumzuschlagen. Selbst liebende Ehemänner haben oft erst Mal ein Problem eine Beziehung zu dem Wurm in Körper der geliebten Frau aufzubauen. Das mag enttäuschend sein, ist aber nun mal millionenfach so und sollte (wie ich finde) erst Mal nicht zu bitter aufgenommen werden.

Bekomme in Ruhe Dein Kind, dann setze Dich für seine Recht ein.

LG

D (aus MA)

Noch 2 Links für Dich:
https://www.mass.gov/orgs/child-support-enforcement-division

https://www.mass.gov/service-details/learn-about-the-types-of-child-custody-arrangements

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Re: lass es komplett über die Ämter laufen

Antwort von desireekk am 04.02.2018, 15:12 Uhr

Sternenschnuppe,

das läuft so in D, aber die USA sehen das etwas anders.

Wenn es ganz dumm läuft, darf sie mit einem amerk. Kind das Land (USA) nicht mehr verlassen wenn der Vater das Kind ansonsten nicht "sehen" kann.

Und die USA interessiert eine weitere Staatsbürgerschaft NULL (muss es auch nicht) es setzt sich für die Interessen seiner Staatsangehörigen ein. Und das wäre hier eben dass Vater und Kind sich sehen können.
Deshalb mein Rat, dass der Vater vorher erklärt dass alles Sorgerecht bei der Mutter liegt.

LG

D

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Übrigens...

Antwort von desireekk am 04.02.2018, 15:14 Uhr

Und nach meinen ganzen Posts, die Du evtl. als "Attacken" verstehen könntest (was sie gar nicht sind):

Wenn ich hier "vor Ort" etwas für Dich tun kann, dann sag mir Bescheid!

PN genügt

Gruss

D

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Aber sie ist doch in Deutschland

Antwort von Sternenschnuppe am 04.02.2018, 15:41 Uhr

Und nicht drüben.

Da muss er sich ersteinmal hierher bemühen um überhaupt eine Bindung zu bekommen.

Daher verstehe ich das Problem nicht ganz.

Er will ja aktuell gar nicht nach Deutschland, und ein deutsches Gericht wie zuständig, er müsste ersteinmal das GSR einklagen, an einen Pass des Kindes gelangen und und und ....

Das Land der Herkunft kann man auch zeigen wenn das Kind groß ist, sich die Wogen geglättet haben oder oder ....

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sie will aber jederzeit mit dem Kind in die USA reisen

Antwort von misses-cat am 04.02.2018, 18:44 Uhr

Um ihm das Land zeigen zu können.
Wenn der Vater das mitbekommt kann es Ärger geben

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Re: Da liegst Du leider falsch...

Antwort von Mommy1304 am 04.02.2018, 22:18 Uhr

@Desireekk Ich gehe hier überhaupt niemanden an.

1. Das Kind IST automatisch Deutsch egal was du hier schreibst. ICH bin Deutsche und war es auch immer. Ich weiss auch selber das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit verlohen hätte, wenn ich die Beibehaltung nicht beantragt hätte. Das ich für das Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen muss ist lächerlich. Ich habe mit Anwälten die davon Ahnung haben gesprochen, und die werden es wohl am besten wissen. Mit der US Staatsbürgerschaft mag das anders sein aber das ist auch nicht meine Priorität. Aber das werde ich auch von einem Anwalt rausfinden.

2. Ich weiß nicht was meine Schule, Uni oder Ausbildung mit dem ganzen zu tun haben! Du weißt überhaupt nicht was ich gemacht habe. Überhaupt nicht relevant.

3. Aber selbst ohne diesen seltenen Fall: das Kind WIRD nach seiner Abstammung fragen, das ist völlig normal innerh. der Entwicklung eines Kindes.
... und mache Dich schon jetzt mit dem Gedanken vertraut: Da kannst Du dem Kind noch so kindgerecht erklären dass der KV das Kind nicht wollte: das Kind WIRD sich nach dem Vater sehen und ihn (selbst wenn total unbekannt) "lieben".

Ich habe auch nie behauptet das es nie nach seiner Abstammung fragen wird. Und Ich würde dem Kind niemals sagen das er das Kind nicht wollte! Es gibt sehr wohl Möglichkeiten einem Kind oder wenn es etwas älter ist zu erklären wie die Situation war, ohne das man schlecht über den Vater redet. Ich habe auch nie behauptet das es sich nach dem Vater sehen wir bzw. lieben wird. Ich habe den Kindesvater mehrere Sachen angeboten, wenn er nicht will kann ich ihn nicht zwingen. Und wenn das Kind den Wunsch hat den Vater irgendwann mal zu sehen werde ich auch alles versuchen das sowas zustande kommen kann. Ich habe ihm nie den Kontakt mit dem Kind verboten! ER will es nicht.

4. Und zum Schluss:
Männer neigen dazu ein Kind zu "ignorieren" es ist schlicht und ergreifend viel einfacher für sie. Sie haben sich nicht mit der unmittelbaren und unleugbaren Präsenz des Kindes im eigenen Körper rumzuschlagen. Selbst liebende Ehemänner haben oft erst Mal ein Problem eine Beziehung zu dem Wurm in Körper der geliebten Frau aufzubauen. Das mag enttäuschend sein, ist aber nun mal millionenfach so und sollte (wie ich finde) erst Mal nicht zu bitter aufgenommen werden.

Mag sein das du das so empfindest, dann ist das deine Sache. Mir ist es ziemlich egal was Männer einfacher finden und was nicht. Das heisst nicht das ich mich so behandeln lassen muss wie er es gemacht hat. Anscheinend warst du nicht in einer extremen Situation wie ich es war. Also wie ich das empfunden habe kannst du erstmal überhaupt nicht beurteilen, oder "wissen" wie es ist. Er wollte das Kind nicht, jetzt hat er Pech gehabt. Und dann ziehe ich sehr wohl nach Deutschland zu meiner Familie die mich unterstützt .Nur weil Männer zu was "neigen" jemanden derartig zu drohen und zu beleidigen bleibe ich mit Sicherheit nicht da. Dann würde ich es viel schlimmer finden, wenn das Kind mit streitenden Eltern aufwächst und sieht wie ein Mann eine Frau nicht respektiert. Leiden würde das Kind darunter auch. Ausserdem hat er schon ein Tochter also weiss er sehr wohl wie das ist.

Eigentlich hatte ich nur die Frage gestellt ob hier jemand den Vater benachrichtigen würde. Das wars.Ich erwarte von niemanden einen "Applaus" das ich mit dem Gedanke gespielt habe oder spiele das ich den Vater nicht angebe, aber das war auch nicht meine Frage.

Schade.

Übrigens wende ich mich lieber an meine Freunde in den Staaten, wenn ich was brauche. Danke!

Ich bin raus hier.

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Du bist sehr unfreundlich...

Antwort von desireekk am 05.02.2018, 2:44 Uhr

Weißt Du,

in einem öffentlichen Forum wie diesem muss man immer damit rechnen Antworten (oder weitergehende Fragen) zu bekommen die nicht unbedingt das sind, was man gerne lesen oder hören möchte.
Meine Aussagen habe ich mit den passenden offiziellen Webseiten belegt, das dazu noch in höflichem/freundlichem Ton. Du begegnest diesem sehr unhöflich, warum?

Zudem musst Du im Falle deines Kindes die Staatsbürgerschaften nicht beantragen, das Kind HAT sie (nachdem wir ja jetzt geklärt haben dass Du die BBG hast). Aber das sollten Dir die Anwälte ja bereits erklärt haben.

Und ich habe nie geschrieben, dass Du in MA bleiben solltest.
Wohl aber dass er nicht der erste und sicher auch nicht der letzte Mann sein wird, der einer solchen Überraschung erst Mal sehr negativ gegenübersteht. Allerdings drehen sich auch viele dieser Väter sehr zum positiven. Das muss man dann aber auch erst Mal zulassen.
Und dadurch dem Kind und dem Vater die Gelegenheit geben sich wirklich kennenzulernen. Und, das wird ein großer Schatten über den Du springen müsstest...

Und es bleibt Fakt: das Kind hat ein Recht nicht nur auf Kenntnis sondern auch auf belegbare Abstammung.

Und nochmal: ja, ich würde ihn von der Geburt in Kenntnis setzen. Nicht in der selben Sekunde, aber zeitnah.

Gruss

D

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Re: Kv benachrichtigen wenn das Baby geboren ist?

Antwort von SunshineMummy am 01.03.2018, 9:30 Uhr

Man kann mich jetzt mit Steinen bewerfen, aber ich habe da eine andere Meinung. Ich selber bin jetzt alleinerziehend und in Scheidung. Du kennst den Kindesvatefr besser als wir, du weisst in etwa was man von ihm erwarten kann und ob er jemals in der Lage ist im Interesse des Kindes zu handeln, nach allem was er getan hat.
Natürlich hat das Kind ein Recht auf einen Vater, aber nicht jeder Erzeuger ist in der Lage ein Vater zu sein. Bedenken diesen Schritt gut. Er kann sich jederzeit das Sorge- oder Umgangsrecht einklagen, aber du dir das alleinige einzuklagen - das ist schon schwierig. Mein Mann war gewalttätig, auch in der Schwangerschaft. Ich kriege immer zu hören, dass das eine mit dem Kind nichts zu tun hat. Dabei wurde ich vor der Geburt zusammengeschlagen. Traust du deinem ex zu, dass er im Interesse und wohl des Kindes handeln kann?

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