Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ungewohnt am 27.02.2013, 20:11 Uhr

Bin durcheinander

Naja, spielst du dem KV nicht immer wieder in die Hände (weil du "deine Vorgaben vom Gericht" erfüllen willst?) - oder verwechsel ich dich jetzt? War doch was mit Urlaub und Geburtstag????
Sorry für die harten Tatsachen:
Also: 1. hätte ich kein Ibu vorher gegeben, da du ja mit seinem Erscheinen rechnen musstest (dein Verschulden, dass es dann bei Erscheinen dem Kind "gut" ging)
2. Schriftlich mitteilen, dass Kind richtig krank ist und Schonung bedarf. Klären, ob Kind bei dir oder bei ihm im Bett liegt.
3. Die Tür nicht mehr öffnen, und notfalls 110 wählen!

Allerdings würde ich in deiner Situation, diese Krankheiten per Attest bestätigen lassen und über Anwälte schicken.

 
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