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Geschrieben von har_mony am 27.02.2013, 1:02 Uhr

Nebenkosten bei Paritätsmodell

Hallo zusammen,

nach langen Jahren bin ich wieder mal hier, und siehe da: mein Account geht noch!

Ich habe eine Frage:
Mein Kind ist 3 Tage beim Vater und 4 bei mir, im regelmäßigen Wechsel (seit mind. 4 Jahren). Inzwischen frage ich mich, ob das eigentlich "richtig" ist, dass mein Kind bei der Umlage der Nebenkosten als volle Person gezählt wird, wo es doch ständig weniger als 100% hier ist. Es macht weniger Müll, es braucht weniger Wasser, der Vater wäscht selbst etc. Wenn der Vermieter des Vaters auch volle Nebenkosten ansetzt, zahlen wir insgesamt für 2 Kinder, wo nur eins existiert.
(Es gibt auch flächenbezogene Anteile, und Heizung ist verbrauchsabhängig, aber Wasser ist doch ein größerer Posten).
Kennt jemand Beispiele oder Regelungen, dass man eine Minderung der Umlage aufgrund kontinuierlich verringerter Abwesenheiten verhandeln kann? Die Vermieterin wohnt mit im Haus, insofern kann sie das auch bestens mitkriegen, dass ich nicht nur stories erzähle, weil ich Geld sparen will. Im Internet habe ich keine Hinweise dazu gefunden.

Nehme Tipps dankbar entgegen!

Freundlichen Gruß
har_mony

 
4 Antworten:

Re: Nebenkosten bei Paritätsmodell

Antwort von Ikmam am 27.02.2013, 7:17 Uhr

ähm... Wasser und Strom laufen doch beide über Zähler? Dann kannst Du da eigentlich nur bei dem liegen, was Ihr auch wirklich verbraucht. Mülltonnengröße lässt sich ebenso anpassen - oder habt Ihr ne Sammeltonne?

LG!

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Re: Nebenkosten bei Paritätsmodell

Antwort von shinead am 27.02.2013, 8:44 Uhr

Wenn Du aktuell die Nebenkosten pro Person zahlst, dann solltest Du mit dem Vermieter sprechen und auf Verbrauchs- bzw. qm-Abrechnung umstellen lassen. Das muss der Vermieter allerdings nicht tun, wenn im Mietvertrag ausdrücklich Personenabrechnung vereinbart wurde. (Siehe auch: http://www.brennecke.pro/113174/BGH-Umlage-der-Betriebskosten-muss-nach-tatsaechlicher-Personenzahl-erfolgen)

Grundsätzlich hat der Vermieter (aktuell) recht. "Halbe" Personen können nicht abgerechnet werden.
In unserer Gemeinde wäre auch eine Anpassung der Müllgebühren nicht möglich. Auch Montagearbeiter, die also die gesamte Woche nicht im Haus sind, werden als ganze Person berechnet. Vielleicht ist das bei euch anders, das regelt aber jede Gemeinde in der Müllverordnung.

Das Wechselmodell erzeugt tatsächlich Mehrkosten. Schon allein, weil ja tatsächlich jeder ein Kinderzimmer (voll ausgestattet) vorhalten muss, das nur in der Hälfte der Zeit tatsächlich genutzt wird. Der Umgangsberechtigte Elternteil könnte ja sonst während der Umgangszeit auf die Couch ausweichen oder zumindest auf die Anschaffung von Bekleidung des Kindes in dem beim Wechselmodell notwendigen Rahmen verzichten.

Dafür haben aber beide Elternteile bei diesem Modell anrecht auf die Lohnsteuerklasse 2 (sofern kein Partner in der Wohnung wohnt), der ja die Mehrkosten von AEs abmildern soll. Unter anderem auch erhöhte Wohnnebenkosten.

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Re: Nebenkosten bei Paritätsmodell

Antwort von har_mony am 27.02.2013, 22:55 Uhr

Hallo,

Wasser läuft bei uns nicht über einzelne Zähler, sondern übers Haus, sonst hätte ich ja nicht gefragt. Mülltonnen sind Sammeltonnen, es ist kein Stellplatz da für einzelne. Ich könnte evtl. ne eigene bestellen, müsste die dann aber immer aus dem Keller hochziehen - ob´s das bringt?! Strom war nicht das Thema.

Das Beispiel "Montagearbeiter" hat mich überzeugt. Ich muss es wohl halt hinnehmen. Berechnung nach Fläche hilft mir auch nicht, im Gegenteil: bei den Nachbarn wohnen vier Menschen und 2 Tiere auf der gleichen Fläche wie ich mit Kind (= 1,5 Personen), jetzt bezahle ich für zwei - wenn ich gleich viel bezahlen würde wie die Nachbarn, würde ich ja erst recht schäumen. :-)

Gruß
h.

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Re: Nebenkosten bei Paritätsmodell

Antwort von nightingale am 27.02.2013, 23:25 Uhr

hi,

interessante frage. trifft bei mir auch zu, allerdings umgekehrt: vermieterin freut sich auch das tochter mittlerweile hälftig hier ist, nimmt sie aber weiterhin explizit aus den personenbezogenen umlagen aus.
ja, tochter hat was liebreizendes;))

ne rechtlich fundierte antwort würde mich aber auch interessieren.

greetz,
nachtigall

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