Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 04.01.2013, 20:29 Uhr

... die diskussion ist doch muessig!

... das kind ist noch nicht mal geboren und wenn es auf der welt sin wird, ist es nichtehelich - der vater direkt nach der geburt noch nicht festgestellt. und das amt traegt ja nicht mal so auf zuruf jemanden ein...

bevor ueberhaupt an irgendein sorgerechtsgedoens ein gedanke verschwendet werden kann/soll/darf, muss erst mal die vaterschaft geklaert werden. und wenn der vater wider willen in spe an der klaerung dieser frage erst mal nicht soooo viel interesse zeigt, wird sich das schon den ein oder anderen monat hinziehen.
und erst DANN ist ueberhaupt mal an geteiltes sorgerecht ueberhaupt nur zu denken - wenn daran von vaeterlicher seite ueberhaupt interesse besteht - und erst DANN wuerde das procedere mit dem sorgerechtsverfahren losgehen...

... ist aber noch weit, weit weg - erst mal das kind bekommen. und dann ueber diverse bruecken dann gehen, wenn man auch davor steht.

 
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