Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von laura86 am 03.01.2013, 22:06 Uhr

Frage

Hallo ihr lieben ich habe schon im vorschulforum nachgefragt und tue es jetzt hier nochmal. Mein sohn kommt 2014 in die schule. Ich lebe vom leiblichen vater getrennt und wir waren nicht verheiratet, haben aber gemeinsame sorge. So nun habe ich gehört, dass der leibliche vater sowohl bei der schuluntersuchung als auch bei der anmeldung der schule dabei sein muss. Stimmt das? Oder kann ich das auch alleine machen? Habe zwar noch viel zeit aber ich erkundige mich gerne immer früher:-). Liebe grüße

 
13 Antworten:

Re: Frage

Antwort von Fru am 03.01.2013, 22:15 Uhr

nein, das kannst Du alles alleine machen....wenn ja jedes Kind mit beiden Elternteilen auftauchen würde, wäre das reichlich übertrieben..

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Re: Frage

Antwort von rabukki am 03.01.2013, 22:22 Uhr

Hallo,

die Schule muss sich vergewissern, ob alle Sorgeberechigten mit Schulwahl und Einschulugstmerin einverstanden sind. Dazu reict aber eie Unterschrift.

Bei der Vorschuluntersuchung wüsste ih allerdings nicht, weshalb da auch nur ein Elternteil zwingend dabei sein müsste. Bei uns wird das im Kindergarten gemacht.

Viele Grüße

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Re: Frage

Antwort von Heidschnucke am 03.01.2013, 22:55 Uhr

Hallo,
ich habe das alles alleine gemacht ohne seinen Vater.
LG

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Re: Frage

Antwort von Mucki+Ninchen am 03.01.2013, 23:02 Uhr

Mich hat niemand nach meinem Erziehungsstatus gefragt, ich habe nie (ungefragt) geantwortet. Das ging immer alles allein.

Ich kläre das trotzdem immer mit ihm ab, da ich finde, dass der Vater mit einbezogen werden sollte (wenn möglich und willig!).

Bisher habe ich alles einfach unterschrieben, es hat nie jemand nach einer 2. Unterschrift gefragt in Bezug auf Kindergarten, Schule, Arzt ...

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Re: Frage

Antwort von Patti1977 am 04.01.2013, 7:54 Uhr

untersuchung hab ich allein gemacht, hab garnicht in erwägung gezogen, dass da beide mit sollten. geht ja um fähigkeiten des kindes und nicht um beziehung der eltern. war für mich wie eine U, da geh ich auch allein hin.

zur anmeldung hatte ich eine vollmacht mit, wollte aber keiner sehen.

ruhig blut, einfach machen und nicht drauf hinweisen.

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Re: Frage

Antwort von leaelk am 04.01.2013, 8:35 Uhr

Hallo,
ich brauchte nur die Unterschrift vom Vater unter allen Anmeldeunterlagen. Dabei sein mußte er nicht!

Auf die weiterführende Schule hätte ich die Kinder sogar ohne seine Unterschrift anmelden können, aber ich habe ihn trotzdem unterschreiben lassen.
LG leaelk

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Re: Frage

Antwort von Ikmam am 04.01.2013, 12:55 Uhr

ist wohl auch abhängig vom bundesland - zuständigen schulamt - dem kindergarten - der schule.......

hier hat´s im kindergarten keinen interessiert, zur u mußte nur ein elternteil anwesend sein. grundschule hat niemand explizit gefragt oder gar eine unterschrift verlangt, die brauchen nur die notfalltelefonnummern und fragen halt nach, wenn vom papa keine angegeben ist.

mein großer (13) hat jetzt innerhalb eines mittelschulverbundes (also eigentlich gleiche zuständigkeiten!) von MS1 auf MS2 gewechselt wegen der Fächerbelegung. Und DA gibt´s jetzt ständig nerviges Nachfragen. Für jeden Mist. Ich habe jetzt schon gefühlte 100 x im Sekretariat hinterlegt, dass der KV im Ausland ist und somit nicht von jetzt auf gleich greifbar, trotzdem sollte er erst jede kurswahl mit unterschreiben, man hat schon gefühlte 20x nachgefragt, wann ich endlich die telefonnummer vom papa hinterlege (dazu müßte er erstmal eine funktionierende haben), jetzt kam eine mitteilung über "Hausaufgabe vergessen" (2 Tage vor den ferien, die haen echt nichts anderes zu tun - da sollte der KV auch "schnell" noch mit unterschreiben wegen kenntnisnahme... NERVIG halt. Aber zwingend nötig brauchte es am ende bis jetzt dann doch keiner...

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Ist nicht abhängig vom Bundesland...

Antwort von shinead am 04.01.2013, 13:47 Uhr

Die Auswahl der Schule und des Kindergartens (und auch ggf. ein späterer Schulwechsel) bedarf immer der Einverständnis beider Elternteile vorliegen.
Dazu müssen natürlich nicht beide anwesend sein. Es reicht eine Vollmacht, oder eine Negativbescheinigungen.

Es gibt nur viele Schulen und Kindergärten, die das nicht interessiert. Richtig ist es trotzdem nicht.

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Re: Ist nicht abhängig vom Bundesland...

Antwort von Ikmam am 04.01.2013, 14:34 Uhr

das meinte ich aber: es ist unterschiedlich, wie viel wert darauf gelegt wird.

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Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.01.2013, 15:06 Uhr

Zumindest die Sprengelschule MUSS das Kind auch ohne Unterschrift vom 2. sorgeberechtigten Elternteil aufnehmen. Sonst wäre das ja eine schicke Methode, um die Schulpflicht zu umgehen: Papa wohnt im Ausland und deswegen kann ich das Kind nicht einschulen.

Schwieriger wird es bei Privatschulen, richtig lustig bei Bekenntnisschulen. Da kann es Ärger geben.

Aber ein KV, der klagt, weil die KM das Kind auf die stinknormale Sprengelschule schickt, ohne seine Erlaubnis einzuholen, holt sich höchstens den Spott des Richters.

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Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht

Antwort von shinead am 04.01.2013, 16:26 Uhr

Richtiger Weg ist allerdings dann die Unterschrift richterlich ersetzen zu lassen, nicht das Kind ohne Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters einzuschulen.

Kein Richter der Welt würde die Unterschrift versagen (und man weiß ja schon ein Jahr vorher, dass man sie benötigt).

Ob der Richter da spotten würde? Weiß ich nicht. Denn grundsätzlich hat der Vater der Recht und der Richter sollte das auch betonen.

Schlussendlich entscheidet die Schule (und nicht das Bundesland) welche Anmeldungen sie akzeptiert oder nicht. Traurig finde ich es dennoch.

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Und wer zahlt das?

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.01.2013, 16:45 Uhr

Es ist ja nicht so, dass die Familienrichter nur in ihren Büros sitzen und ihre Eier schaukeln. Hier in München wartet man gerne ein Jahr auf einen Termin für eine Verhandlung, weil die Gerichte völlig überlastet sind.

Im Grunde ist der Status Quo ja eine Art Widerspruchslösung: Solange der KV nicht klagt, wird seine Nicht-Reaktion als stillschweigendes Einverständnis mit der Entscheidung der KM gewertet. Sooooo falsch finde ich das nicht - auch in anderen Bereichen gibt es ja so eine Rechtsprechung, die ein stillschweigendes Einverständnis als Zustimmung wertet.

Hier ist das Prozedere übrigens auch bei verheirateten oder friedlich zusammenlebenden Eltern das gleiche: Ein Elternteil geht mit dem Kind zur Anmeldung (warum sollen beide dafür Urlaub nehmen?) und unterschreibt. Völlig unabhängig davon, ob der abwesende Elternteil der Rama-Ehegatte, der liebende LG oder der böse Ex ist.

Als ich KindKlein in der Grundschule angemeldet habe, hat mir der Schulleiter angeboten, auf die Unterschrift des KV zu bestehen. Das war zu der Zeit, wo ich ernsthaft darüber nachgedacht habe, das ASR einzuklagen, und er wollte mich dabei unterstützen. Ich habe es dann gelassen - sowohl das Einfordern der Unterschrift des KV als auch das Einklagen des ASR. Ohne wesentliche Konsequenzen. Weswegen ich heute der festen Überzeigung bin, dass das SR überbewertet wird.

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Re: Und wer zahlt das?

Antwort von shinead am 04.01.2013, 17:23 Uhr

Wir alle zahlen das.
Ganz ehrlich: lieber zahle ich das, als Hotels zu subventionieren oder irgendwelche Brücken in der Landschaft zu zahlen, die kein Mensch braucht.

Wie ich schon mal schrieb: bei der Anmeldung dabei ist meist nur einer. Macht meist keinen Sinn, dass beide hin gehen.

Die Schulanmeldung wurde mir bereits vor dem Termin zugestellt. Hinweis: entweder Unterschrift beider Elternteile, oder Vollmacht, oder Negativbescheinigung notwendig.

Vielleicht könnte man den Weg zum Ersatz der Unterschrift verkürzen (muss ja ggf. kein Richterspruch sein, sondern eine Notiz durch einen Rechtspfleger) und damit auch die Kosten senken.

Ich finde es so, wie es häufig gehandhabt wird, nicht richtig - fertig!

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