Für alleinerziehende Eltern

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von stromi1986  am 04.01.2013, 18:06 Uhr

stimmt das wirklich ???

ich erwarte ende märz mein erstes kind....kindsvater hat sich getrennt nach dem wir es erfuhren,da war ich in der 8ten woche....seit dem habe ich auch nichts mehr gehört von ihm,weder schriftlich,telefonisch oder sonst wie in irgend einer form/weise.....logischerweise wollte er das kind nicht musste mich damals entscheiden ob er oder das kind, gut er wollte nicht dann muss er gehen bzw habe ihn gehen lassen obwohl ich ihn echt liebte und lange lange mit zu tun hatte und daran zu knabbern hatte...
jetzt höre ich immer mehr von bekannten und freunden,das alle kinder die ab 2012 geboren wurden , beide elternteile automatisch nach der geburt das jeweilige halbe sorgerecht zu steht,was ist da dran????
ist das überhaubt iwas dran oder gab es gar keine änderung und die mutter hat nach der geburt immer noch das ganze sorgerecht
denn wenn es nach mir geht ,bekäme er kein halbes sorgerecht da er sich das letzte halbe jahr nicht für sein kind interessierte und es denke auch nach der geburt nicht tun wrd

lg stromi + babyboy inside 27 ssw

 
31 Antworten:

Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2013, 18:09 Uhr

Das stimmt nicht.
Der Vater muss es beantragen.
Allerdings ist es zum Glück dahingehend geändert worden dass die Mutter belegen muss warum das das Kindeswohl gefährdet.
Kann sie das nicht, dann wird er es bekommen.

Aber mach Dich nicht verrückt, es ist minimal wofür man die Unterschrift dann braucht.
Und auch ohne Sorgerecht hat er immer ein Umgangsrecht.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von stromi1986 am 04.01.2013, 18:17 Uhr

ja das mit dem umgangrecht das weiss ich,es geht mir halt nur darum wie soll ich es beweisen..ok habe viele freunde bzw mein engsten freunde die bezeugen könnten das er sich nie meldete seit dem wir wissen das ich schwanger bin
aber meine angst geht auch soweit , wenn er sich wirklich kümmern wollen würde er sich vllt mit dem kind iwo absetzt ,da es sein erster sohn wird und er immmer einen sohn wollte alle anderen 3 kinder sind mädels (und das lässt er sie auch merken,das sie nicht seinem wunsch entsprechen).....nur wie soll ich das beweisen muss ich wirklich erst warten bis mal versucht im schlimmsten fall mit dem kind abzuhaun, will gar net dran denken.....

lg stromi 27 ssw

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Pamo am 04.01.2013, 18:24 Uhr

Der Kindsvater kann das Sorgerecht gerichtlich einklagen, wenn er Zeit, Lust und Geld dafür übrig hat.

Lehn dich mal ruhig zurück.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2013, 18:31 Uhr

Entführen kann er es auch ohne Sorgerecht. Umgangsrecht hat er eh.
Und wie gesagt, er muss die Schritte schon gehen.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Milia80 am 04.01.2013, 18:33 Uhr

sich während der schwangerschft nicht kümmern heißt ja auch nciht sich nciht um kind zu kümmern.

was soll er denn jetzt machen wo das baby nicht einmal da ist?

ich glaube kaum dass ein gericht dir aufgrund dessen recht geben wird falls er es versuchen würde.

ansontens gebe ich meinen vorpostern recht

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von stromi1986 am 04.01.2013, 18:33 Uhr

lust , ja keine ahnung werd ich sehen....
geld glaub ich kaum ca 30 000€ schulden
zeit ,jede menge denn er bezieht harz 4 er kündigte seine arbeitsstelle als wir erfuhren das ich schwanger bin, da er meinte das mistbalk/rotzgöre sieht kein cent von ihm ....

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2013, 18:53 Uhr

Lies doch hier noch einmal, da haben Dir ja viele schon was dazu gesagt :

https://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Erstes-kind-kommt-anfang-april_330801.htm

Versteh mich nicht falsch, ich verstehe Deine Angst, aber Befürchtungen etc. haben keinerlei Beweiskraft.
Und wenn es der ach so geliebte Sohn wäre, dann hätte er doch völlig anders reagiert als er es tat.
Mes wird sein 6. Kind !!!

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von laura86 am 04.01.2013, 19:16 Uhr

Sollte er das sorgerecht wirklich beantragen wenn das kind auf der welt ist dann musst du schon sehr trifftige gründe haben und auch beweisen können, wieso er es nicht bekommen sollte. Die aussage das er sich während der schwangerschaft nicht ums kind gekümmert hat wird dir nicht viel bringen. Selbst wenn er sich erst tage/wochen/monate nach der geburt zum beispiel später darum kümmern will wirst du mit der aussage er hat sich die ganze zeit nicht um sein kind gekümmert vor gericht keine chance haben. Lass es erstmal auf dich zu kommen, vielleicht kommt da auch nichts. Aber wenn dann wird er das sorgerecht zugesprochen bekommen.

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mal ganz ehrlich hat er denn soviel verdient?

Antwort von Milia80 am 04.01.2013, 19:40 Uhr

dass er bei 6 kindern überhaupt viel hätte zahlen können??

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erfahrungsgemäß....

Antwort von angry.me am 04.01.2013, 19:57 Uhr

.... kann der KV/Erzeuger auch nach JAHREN des Nicht-Kümmerns noch das Sorgerecht beantragen UND bekommen!!!

Wertungen, wie "zum Glück", die sich auf die Gesetzesänderungen beziehen, empfinde ich als äußerst unangebracht.
Es ist eine Tatsache, dass das Gesetz sich da zu Gunsten der Väter stark geändert hat und die Chancen auf GSR sehr hoch sind.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Pamo am 04.01.2013, 20:15 Uhr

Wie realistisch ist es denn, dass er sich für das Sorgerecht dieses x-ten Kindes interessiert? Im Moment sieht es eher nicht danach aus, er kann seine Kinder ja noch nicht einmal ernähren, warum sollte er sich dann noch eins dazu "entführen"?

Das ist m.E. zur Zeit dein geringstes Problem. Sinnvoller ist, sich schnellstmöglich um eine gute Ausbildung/Beruf zu kümmern, denn vom KV hast du leider finanziell wenig zu erwarten.

Bei solchen Zeitgenossen ärgert es mich, dass es keine rechtliche Handhabe gegen verantwortungslose Vielzeuger gibt. Bei 'nem Hundehalter gäbe es wenigstens die Möglichkeit eines Halteverbots.

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... die diskussion ist doch muessig!

Antwort von spiky73 am 04.01.2013, 20:29 Uhr

... das kind ist noch nicht mal geboren und wenn es auf der welt sin wird, ist es nichtehelich - der vater direkt nach der geburt noch nicht festgestellt. und das amt traegt ja nicht mal so auf zuruf jemanden ein...

bevor ueberhaupt an irgendein sorgerechtsgedoens ein gedanke verschwendet werden kann/soll/darf, muss erst mal die vaterschaft geklaert werden. und wenn der vater wider willen in spe an der klaerung dieser frage erst mal nicht soooo viel interesse zeigt, wird sich das schon den ein oder anderen monat hinziehen.
und erst DANN ist ueberhaupt mal an geteiltes sorgerecht ueberhaupt nur zu denken - wenn daran von vaeterlicher seite ueberhaupt interesse besteht - und erst DANN wuerde das procedere mit dem sorgerechtsverfahren losgehen...

... ist aber noch weit, weit weg - erst mal das kind bekommen. und dann ueber diverse bruecken dann gehen, wenn man auch davor steht.

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Doch, Angry, ich sage auch zum Glückn und gottseidank...

Antwort von Ralph am 04.01.2013, 20:34 Uhr

... hat sich endlich das Recht zugunsten der Väter verschoben. Es gibt nämlich auch den gar nicht seltenen Fall, wo die Mütter das Kind als ihr persönliches Eigentum betrachten und aus niedrigen Beweggründen dem Vater das Kind Jahre bis Jahrzehnte vorenthalten. Ansatzweise konnte man das auch hier immer wieder mal lesen.

Nein, diese Gesetzesänderung war überfällig!!!

Snoopy

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2013, 21:59 Uhr

Oh ja.
Ich hatte eine Bekannte, die war mit dem Mann sogar zusammen, sie lebten zusammen. Kinder 6 und 2 , er ohne Sorgerecht.
Jetzt ist er ausgezogen, hat es beantragt und auch bekommen.

Früher wäre sie damit durchgekommen.
Durch die Änderung hat sie ihre Machtposition verloren.
Und den Mann der sie wirklich von Herzen liebte.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Pamo am 04.01.2013, 22:01 Uhr

Es ist ihm erst nach 6 Jahren eingefallen, dass das offizielle Sorgerecht wichtiger ist als die Liebe die von Herzen kam? Ich glaube da fehlt eine Information, blond oder so.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2013, 22:12 Uhr

Nö, war ihm schon länger wichtig, aber sie drohte mit Trennung wenn er es versucht zu bekommen.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Pamo am 04.01.2013, 22:25 Uhr

Komm, Sternenschnuppe, dann hätte das nicht 6 Jahre gedauert! Und dann hätte er nicht ein zweites Kind mit ihr bekommen, nachdem sie ihm schon für das erste Kind kein Sorgerecht einräumte.

Jetzt frag ich mal ganz frech: Hat er es auch mal mit einem Heiratsantrag versucht? Das wäre doch der schnellste und harmonischste Weg zum GSR gewesen.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 05.01.2013, 9:43 Uhr

Hat er. Mehrmals. Hat sie abgelehnt, weil er dann das Sorgerecht bekommen hätte.

Versteh Deine Zweifel da nun nicht so ganz, ist halt so passiert.
Im Übrigen hat sie die Pille abgesetzt als sie mit Nummer 2 schwanger wurde.
Er wusste davon nix.

Er liebte und hoffte eben ...

Jetzt hat er das Sorgerecht, eine anständige Umgangsregelung und sie jammert ihrer angeblich sooo großen Liebe hinterher.
Für ihn ist es aber vorbei.

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"Vielzeuger"

Antwort von Jule9B am 05.01.2013, 10:35 Uhr

Solange es immer wieder Frauen gibt, die sich von solchen Männern Kinder andrehen lassen, brauchen die sich doch hinterher nicht zu bechweren. Wenn ich weiß, ein Mann hat schon x Kinder von y Frauen und kümmert sich um die alle nicht, zahlt keinen Unterhalt etc., dann lass ich mir doch von dem nicht auch noch ein Kind andrehen.
Wie kann man denn glauben, dass jetzt bei MIR als der nächsten Frau und MEINEM Kind alles besser wird, der Typ sich total ändern wird, plötzlich liebevoller Vater und Ehemann, bla bla - wie kann man denn so naiv sein!
Kein Mensch ändert sich von heute auf morgen und so total grundsätzlich um 180°.

Also mal an die eigene Nase fassen, ob man da nicht selber ein bisschen dämlich war. ;) Sorry, das musste aber jetzt auch mal gesagt werden.

Jule

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von HanChi27 am 05.01.2013, 10:56 Uhr

Keine Sorge!
Es gibt zwar den Gesetztesentwurf, dass beide Elternteile automatisch das Sorgerecht haben, aber dieses Gesetz wurde noch nicht verabschiedet und soll es so bald auch nicht!
Aber wenn du da noch mal auf Nummer Sicher gehen willst, ruf bei Pro Familia an! Die wissen das ganz genau! Auch wann das Gesetz verabschiedet werden soll!

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Re: Doch, Angry, ich sage auch zum Glückn und gottseidank...

Antwort von Osterhase246 am 05.01.2013, 12:57 Uhr

für deine angebrachten fälle ist das natürlich vorteilhaft, aber kannst du dich auch in eine mutter versetzen, die sich jahre lang allein ums kind kümmert, der vater null interesse hat und nun durch dieses gesetzt vllt wieder versucht sinnlos macht auszuspielen?

man sollte es wirklich von fall zu fall betrachten und entscheiden.
was soll man einem vater das sorgerecht erteilen, wenn er es nicht mal schafft ab und an sein kind zu holen....es geht ja um wichtige entscheidungen. wenn man sein kind kaum kennt, kann man unmöglich entscheidungen treffen. da geht es nicht mehr um das wohl des kindes.

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Re: "Vielzeuger"

Antwort von mf4 am 05.01.2013, 13:09 Uhr

Ich finde das sehr abschreckend...
ich lernte mal einen kennen, der mit Mitte 40 4 mal verheiratet war und 5 Kinder vn 5 Frauen hatte... hallooooooooooo... was will ich mit so einem, der jede zu heiraten und zu schwängern scheint.
Und dabei mit ich (gleiches Alter) aber nur 1 Ehe und 2 Väter für 4 Kinder auch nicht so ganz ein unbeschriebenes Blatt. DER war mir dann aber too much.

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Darauf wird es doch hinauslaufen

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.01.2013, 13:23 Uhr

Zunächst geht es um "neue" Kinder - da hatte der KV ja noch gar keine Chance, sich nicht zu kümmern.

Bei "Altfällen" wird der Einzelfall geprüft, und das wird auch weiterhin so sein. Und auch "Neufälle" werden die Chance haben, dem KV das SR zu entziehen, wenn er sich gar nicht kümmert - so wie das heute schon der Fall ist, wenn man dem KV das SR gewährt hat oder sogar gewähren musste (weil man verheiratet war).

Das ist das, was mich so nervt: Die unverheirateten Eltern tun so, als ob die Welt untergeht mit dem neuen Gesetz - dabei leben die verheiratet gewesenen Eltern schon immer mit genau der gleichen Regelung, und irgendwie geht es da ja auch.

Das SR wird hoffnungslos überbewertet - von BEIDEN Seiten. Ich glaube nicht, dass Nichtkümmerväter plötzlich zu Kümmervätern werden, nur weil sie jetzt plötzlich das SR haben - aber genauso wird das Gesetz keine neuen Steineindenweglegeväter erzeugen, das kann man nämlich ohne diese neue Regelung auch ganz prima.

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Re: Darauf wird es doch hinauslaufen

Antwort von Osterhase246 am 05.01.2013, 13:29 Uhr

nein, aber die "steineindenweglegeväter" bewerten das über und haben damit wieder eine neue chance....glauben sie.

geprüft wird doch nur, ob das kindswohl gefährdet ist oder nicht? nicht aber, ob er sich vorher ums kind gekümmert hat?!

viele der verheirateten haben aber auch aus genau dem grund geheiratet....

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Re: "Vielzeuger"

Antwort von Fröschli am 05.01.2013, 13:37 Uhr

Der Vater meines Sohnes ist auch ein Vielzeuger.
Meiner war jedoch das zweite Kind, seine Halbschwester ist vier Monate älter, von ihr wusste ich nichts, erst später. Seine Halbbrüder sind ein und anderhalb Jahre jünger als er und mindestens ein Kind kam vor zwei Jahren. Ob es noch mehr gibt entzieht sich meiner Kenntnis, bisher also:
5 Kinder mit fünf Frauen und meines Wissens nach nur zu meinem sporadischen Kontakt bis vor drei Jahren, mit der Mutter des letzen Kindes ist er wohl verheiratet.

Ich finde es gruselig.
Meine Uroma hätte gesagt:
Schlag nie ein Kind auf der Straße, es könnte deins sein!

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Re: Darauf wird es doch hinauslaufen

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.01.2013, 13:37 Uhr

Ja, glauben sie. Lass sie das doch glauben, was juckt es Dich?

Wenn er mehrfach für nötige Unterschriften nicht greifbar ist, bekommt man das ASR. Der Rest ist egal, denn wenn ein Nichtkümmervater brav jede gewünschte Unterschrift leistet (im Grunde braucht man sowieso nur zwei Unterschriften pro Kinderleben WIRKLICH - insofern....), dann stört das GSR doch nicht.

Den letzten Satz verstehe ich nicht. Falls Du die Männer meinst: Ja, nach der alten Gesetzteslage hätte ich meinem Sohn immer geraten, ein Kind nur in der Ehe zu planen. Und ausserhalb der Ehe RICHTIG gut zu verhüten. Ist es verwerflich, wenn Männer auf ihre Rechte achten?

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Re: Darauf wird es doch hinauslaufen

Antwort von Osterhase246 am 05.01.2013, 13:44 Uhr

nein, das war kein vorwurf....für den kindersorgenden vater auch absolut richtig, würde ich meinem sohn wohl auch raten. (im übrigen rate ich aus prinzip allen richtig zu verhüten ;-) erst recht außerhalb der ehe, sogar meinem partner )

persönlich interessiert es mich (noch) nicht, aber mein kopfkino schaltet sich manchmal ein ....schließlich macht man sich ja gedanken.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Pamo am 05.01.2013, 17:57 Uhr

Na, dann hat er es ja wirklich im Guten probiert. Wobei das Argument "sie hat einfach die Pille abgesetzt, buhu wäää" auch nur für Männer zutreffen kann, die die Verantwortung für die Verhütung nicht selber übernehmen. Da habe ich kein Mitgefühl, wer kein Kind will, muss sich selber um Verhütung bemühen.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 05.01.2013, 18:23 Uhr

Naja Pamo, in einer jahrelangen Beziehung wo die Frau die Pille nahm und offiziell auch kein Kind mehr wollte, da darf ein Mann dann auch mal vertrauen, dass sie die Pille nicht heimlich absetzt,

Ich finde das nicht verwerflich.

Reden nicht von einer Sexbeziehung oder schnellen Nummer, die waren insgesamt 12 Jahre zusammen.

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Pamo am 05.01.2013, 19:04 Uhr

Vielleicht ist dein Freund ja wirklich die Ausnahme die die Regel bestätigt, aber bei mir ging eben der Klischee-Alarm los.

So oder so finde ich es gut, wenn gemeinsames Sorgerecht existiert, diesbezüglich kann ich ihn verstehen. Hast du den Film "For Ellen" gesehen?

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Re: stimmt das wirklich ???

Antwort von Sternenschnuppe am 05.01.2013, 23:32 Uhr

Ne, kenne ich nicht.
Google ich morgen mal.

Ich finde GSR fair. Finde aber dass es auch schneller weg sein sollte, wenn zum Schikanieren genutzt wird.
Für Frau und Mann.
Kind austragen bedeutet nicht der verantwortungsvollere Elternteil zu sein auf Dauer.

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