Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von jovi66 am 21.03.2007, 23:03 Uhr

@benedikte

Also kann ich meine Begründung so gelten lassen , oder?
Natürlich ungeachtet der Tatsache was ich subjektiv von dem schlagenden Ehemann halte.

Es ist doch ein zimlicher Sturm der Entrüstung heut entbrannt ob dieses Urteils, den ich aber wie oben begründet nicht so ganz nachvollziehen kann.
lG JOhanna

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.