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Geschrieben von wilma68 am 21.03.2007, 22:42 Uhr

Na ja, die Begründung ist trotzdem nicht...

... "grundrecht"-kompatibel, oder? - Dennoch verstehe ich den Versuch nicht, eine Härtefall-Scheidung anzustreben...

Um geschieden zu werden muss doch eh ein Trennungsjahr eingehalten werden... in dieser Zeit ist die Frau ja sowieso nicht mehr unter einem Dach mit ihrem Mann konfrontiert. Warum sollte jetzt eine schneller ausgesprochene Scheidung die Situation bezüglich der "Züchtigungen" verbessern? Wenn die Frau Angst vor weiteren Übergriffen haben muss, dann gibt es andere juristische Urteile, wie bspw. ein Wohnungsverweis für den Schläger...

Wenn diese Ehefrau wirklich Angst haben muss, dann wird sie eine Härtefallscheidung doch nicht in eine bessere Position bringen... machen wir uns doch nichts vor: wenn wirklich die akute Gefahr eines Übergriffs besteht, dann ist Züchtigung doch eher das kleinere Übel... Hat es nicht schon Ehrenmorde gegeben, weil Frauen sich weigerten ein Kopftuch zu tragen und sich von der Tradition ihrer Familie abwendeten?

LG, W

 
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