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Geschrieben von Butterflocke am 22.03.2007, 11:17 Uhr

Reißt mal euren Mund nicht so weit auf!

Denn: Im Koran steht nix vom Kopftuch! Aber ihr wißt es ja alle besser.
In der Türkei ist das Tragen des Kopftuches in öffentlichen Einrichtungen sogar verboten.

Meine Güte diese Schwachsinns-Vorurteile, die hier immer als Halbwissen in den Köpfen kleben bleiben, find ich blamabel! Nur weil man als Nachbarn ein paar Türken hat, die Kopftuch tragen, meint man, man wüßte etwas über Land und Leute:-(

Die Krönung ist die Aussage, dass eine Frau, wenn sie einen Muslimen heiratet, mit solchen Attacken schließlich rechnen müsse und sich dann nicht wundern dürfe. Spinnt ihr? (wer hats geschrieben? Engelchen?...sorry!) So einen Schwachsinn hab ich selten gehört!!!!!

Und zum Urteil: Es gibt ZWEI Möglichkeiten:
1. Gewalt IST ein Grund für das Nichteinhalten des Trennungsjahres!
2. Gewalt ist KEIN Grund für das Nichteinhalten des Trennungsjahres!

Wenn Punkt 1 zutreffen würde, dann hätte sie dem Antrag stattgeben müssen. EGAL, welcher Religion der Betroffene angehört.

Wenn Punkt 2 zutreffen würde, dann hätte die Richterin anders begründen müssen, denn dann hat auch das nichts mit der Religion zu tun und es gäbe sicher andere Möglichkeiten, zu argumentieren.

LG
Flocke

 
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