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Geschrieben von 58er am 21.03.2007, 23:32 Uhr

Wenn die Ehe aber nach deutschen Recht geschlossen wurde

parallel im sponline-forum reden sich die leute auch die köpfe heiss.

hier ein auszug eines diskutanten:

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Hier geht es zentral darum, dass eine Richterin den Antrag auf Scheidung vor Ablauf von 12 Monaten, begründet mit der evidenten Gefahr von weiterer Gewalt und von Morddrohungen, mit dem Hinweis auf das "im Kulturkreis des Mannes existierende Züchtigungsrecht", von dem sie ja Kenntnis hatte, ablehnt.

Die Ablehnung der Richterin in einer weiteren Stellungnahme begründet sie dann wie folgt:
Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, "wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann, das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt."

Also, Alles in Allem eine Heranziehung von in deutschem Recht nicht relevanten und akzeptablen Gründen, die die Ablehnung so extrem skandalisierten.

Diese Begründungen sind einfach völlig vorbei an deutschem Scheidungsrecht und auch am EGBGB.

... die obige Stellungnahme stammt von einem Kölner Familienrichter.
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viele grüße von old mama

 
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