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Geschrieben von Benedikte am 21.03.2007, 22:38 Uhr

hier- und Haertefallscheidungen

waren mein Spezialgebiet- ich habe allerdings nie eine durchgekriegt.

Grundsaetzlich haben wir hier ein Zerruettungsprinzip ( wenn die Ehe nach deutschem Recht geschieden werden soll, wenn man sich das EGBGB durchliest, bin ich mir nicht sicher, ob eine Rechtsnormverweisung nicht ins marokkanische recht geht, bei zwei Marokkanern und in Marokko geschlossener Ehe)- und danach muss man zumnindest ein Jahr getrennt sein vor einer scheidung. Eine Haertefallscheidung, die man ohne Trennungsjahr sofort haben kann, ist die absolute Ausnahme. Das kriegt man nur durch, wenn in der Person des anderen Ehepartners ein Grund liegt, der es als unzumutbar erscheinen laesst, das Trennungsjahr abzuwarten. Mir sind da nur ganz wenige Haertefaelle bekannt- das eine war, wenn der Ehemann das minderjaehrige Kind der Frau sexuell missbraucht und das andere, wenn der Mann schwerer alkoholiker ist und im Suff regelmaessig FRauen und Kinder schwer verpruegelt.

Von daher- nur die ueblichen Pruegel erfuellen die Voraussetzungen der Haertefallscheidung nicht. Und man muss immer auf die " subjektive" schuld schauen.Sprich, bei uns ist FRauenschlagen verboten und das ist jedem klar, so wird hier jeder erzogen, das ist auch jedem schlagneden Mann klar und deshalb gibt es keine Entschuldigungsgruende, wenn er schlaegt. Bei einem Mann und einer FRau, die in einem Kulturkreis aufgewachsen sind, wo Frauenhauen akzeoptabel ist und nicht sonderlich verpoent kann man einem Mann viel weniger Vorwuerfe fuer das schlagen machen als eben einem westlich erzogenen.

Die Antragstellerin konnte hier eben nicht beweisen, dass ihr Mann besonders unzumutbar ist.Sie muss deshalb- wie alle- das Trennungsjahr abwarten.Die begruendung finde ich auch zweifelhaft- aber auch bei Ehrenmorden an jungen Musliminnen wurde ja der heimische Ehrenkodex der Taeter ewig lange als strafmildernd beruecksichtigt. So nach dem Motto: Woher haetten die das denn wissen sollen.Erest seit Hatun Sueruecue ruckt man davon wohl ab und sagt, wer hier lebt, soll unsere Regeln beachten.

Jedenfalls- Haertefallscheidungen sind eh die absolute ausnahme. Wegen Pruegeleien die nicht lebensgefaehrlich sind kriegt man keine Haertefallentscheidung durch. Nur die begruendung halte ich fuer diskussionswuerdig.

Benedikte

 
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