Geschrieben von Tinsche79 am 21.03.2007, 10:36 Uhr |
Deutsche Richterin und der Koran
Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html
Was sagt ihr dazu?
Ich bin sprachlos!
Antwort von Trini am 21.03.2007, 10:54 Uhr
Gelten in Deutschland nicht die deutschen Gesetze??
Trini
Re: Deutsche Richterin und der Koran
Antwort von Babsi am 21.03.2007, 10:59 Uhr
Ja, ich saß neulich auch mit Tränen in den Augen da, als ich mir eine Reportage über Afrika ansah...
Dort werden Kinder, Frauen, vergewaltigt, weil die Männer davon ausgehen, das wenn sie mit einer Jungfrau Sex praktizieren ihr HIV- Virus loswerden... Das jüngeste Mädchen war erst 9 Monate...
Vielen Frauen dort wird gelehrt, das Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe ein Ausdruck der Liebe ist.
Ich hätte kotzen können.... Babsi
Ungerheuerlich!!!
Antwort von AyLe am 21.03.2007, 11:05 Uhr
Hallo, ich kann es einfach nicht glauben... Einer solchen Richterin müsste der Richterstatus aberkannt werden... Denn sie ist nicht nur ihrem Gewissen, sondern darüber hinaus auch den Gesetzen und dem Grundgesetzt im Besonderen verpflichtet. Nicht nur, dass Art. 1 mit einem Schlag diesen Ureilsspruch ad absurdum führt! Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Vorgabe, dass in Deutschland die deutschen Gesetze angewendet werden müssen, nimmt diesem Richterspruch bzw. der Begründung jede Rechtsbindung...
Und das in Deutschland...
AyLe
Ich will das jetzt nicht "klein reden", aber das hat ja nix mit dem Skandal zu tun...
Antwort von Trini am 21.03.2007, 11:05 Uhr
daß eine deutsche Beamtin eine deratige Bgründung gibt.
Trini
Heulen könnte ich auch, wenn binnen zwei Wochen drei Neugeborene in Norddeutschland getötet werden (eines auf dem Parkplatz im Müll gefunden, eines in der Gefriertruhe der Mutter und eines vom Vater aus dem Fenster des Hochhauses geschmissen).
Re: Deutsche Richterin und der Koran
Antwort von engelchen_lpz am 21.03.2007, 11:08 Uhr
die ist doch nicht ganz sauber.
Re: Ich will das jetzt nicht
Antwort von dieElle am 21.03.2007, 11:08 Uhr
Ich will jetzt nicht korinthenkackern, aber Richter sind keine Beamte!
Richtertum ist ein ganz eigener Berufsstand. Es ähnelt wohl dem Berufsbeamtentum, hat damit aber nichts zu tun!
Gruß, Elle
Ich kacke zurück!
Antwort von Trini am 21.03.2007, 11:11 Uhr
Zitat:
Universitätsstudium ist die Voraussetzung
Für den Zugang zum Richteramt wird nach dem Deutschen Richtergesetz ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Universitätsstudium vorausgesetzt, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung abschließt. Dieser folgen die zweite Staatsprüfung nach zweijährigem Referendariat und der dreijährige Dienst als Richter auf Probe. "Nur wer das zweite Staatsexamen mit weit überdurchschnittlichen Examensnoten abschließt und soziale Kompetenz nachweisen kann, hat Chancen auf eine Probezeit", schränkt Bettina Mävers, Bundesgeschäftsführerin beim Deutschen Richterbund in Berlin, den Kandidatenkreis ein.
Doch nach erfolgreicher Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Mit einer solchen Garantie können nur ganz wenige Jobs mithalten. Die andere Seite der Medaille: das Gehalt ist nach so langer Ausbildungszeit eher niedrig. Für Richter gilt die sogenannte R-Besoldung, die gesetzlich geregelt ist. In Zahlen sind das für einen 31-Jährigen rund 3310 Euro, Verheiratete erhalten einen Aufschlag von 105 Euro, für Kinder gibt es jeweils knapp 200 Euro. "Die Einstellungschancen sind sehr gering, da die Länder auch im Justizbereich Einsparungen vornehmen und teilweise Stellen nicht neu besetzt werden", macht Bettina Mävers wenig Mut auf ein Richteramt, was Eva Bezold bestätigt.
Zitat Ende
Trini
fühle mich zugekackt ;-)
Antwort von dieElle am 21.03.2007, 11:22 Uhr
Danke für die Info! War mir nicht bewußt, dass Richter verbeamtet sind. Ich habs mal anders gelernt!
Nehme also hiermit alles zurück, behaupte das Gegenteil und krieche zu Kreuze!
Re: Deutsche Richterin und der Koran
Antwort von Leolu am 21.03.2007, 12:07 Uhr
Hallo!
Ich Gesetz sind alle Menschen gleich, ohne Rücksicht auf Religion, Kultur etc.. Demnach düfte sie da die Religion des Paares gar nicht als Begründung benutzen! Und wenn alle Menschn gleich sind, dann gilt dieses Urteil für jede Frau in Deutschland, darüber darf man gar nicht nachdenken, was das für Auswirkungen hat.
Kaum vorzustellen, daß so ein Urteil von einer FRAU gefällt wurde, noch dazu von einer "westlichen", vielleicht sollte sie das gleiche mal erleben, bevor sie solche Urteile fällt!
LG
puh, hier stinkts
Antwort von psb am 21.03.2007, 12:15 Uhr
*lach* aber an sich ist das thema schon heftig, letztlich gelten überall die gesetze des landes, wo man sich gerade aufhält und so sollte es auch sein, sonst könnte ja jeder machen,w as er will
http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/ - o.t.
Antwort von 58er am 21.03.2007, 12:28 Uhr
x
Nun ja !
Antwort von Schwoba-Papa am 21.03.2007, 12:35 Uhr
wird eigentlich die Scheidung beschleunigt wenn Herr Müller seine noch Frau Müller haut und Herr Müller höchstens mal in Marokko im Urlaub war ?
Kulturelles mit Gesetzlichem zu vermischen ist Blödsinn und seit Schill wissen wir ein Richter hat nicht immer die Weisheit mit Löffel gefressen.
Auch bei Richters menschelt es und wo es menschelt ist geistige Armut gleich daneben.
Gott und Allah sei Dank haben wir ja ein Rechtssystem das die Möglichkeit der Revision beinhaltet. Also soll die Frau dieses Rechtsmittel beanspruchen und nicht so blauäugig sein durch Scheidung vom gewalttätigen Mann wegzukommen. Das wird sicher ein weiteres Problem, aber anderes Thema :-(
Grüßle
das wär was für Martin:-) wo steckt der nur?o.T.
Antwort von Leolu am 21.03.2007, 12:57 Uhr
wtfg
Der ist gesperrt glaub ich zu wissen o.T. alex
Antwort von alex001 am 21.03.2007, 13:04 Uhr
alex
WIE ? Mein Maddin ist gesperrt ?
Antwort von Schwoba-Papa am 21.03.2007, 14:53 Uhr
***heul***
Was hat er denn getan ? Dieser sympatische, weltoffene und ausgesprochen tolerante Bursche !
Grüßle
Re: WIE ? Mein Maddin ist gesperrt ?
Antwort von alex001 am 21.03.2007, 15:05 Uhr
Eben drum.
Er war wohl zuuu tolerant.
LG, alex
Hää ? Was jetzt ?
Antwort von Schwoba-Papa am 21.03.2007, 15:27 Uhr
Vielleicht fährt er ja mal wieder mit dem Fahrrad um die Welt ?
Grüßle
was ist jetzt so falsch daran ?
Antwort von radischen am 21.03.2007, 15:30 Uhr
ok die begründung ja die ist total scheiße
aber deswegen die scheidung beschleunigen ?
Re: was ist jetzt so falsch daran ?
Antwort von 58er am 21.03.2007, 17:00 Uhr
so, im ersten schritt hat man der richterin den fall schon mal entzogen. weitere konsequenzen wird die dame, hoffentlich, noch zu erwarten haben. typisch: erst nach öffentlichmachung des falles kam es jetzt dazu. und wer kümmert sich um die abertausenden fälle, die im verborgenen bleiben? ich muss leider dem bekannten anwalt Rolf Bossi recht geben, der die richterschaft der Selbstherrlichkeit, Willkür und Inkompetenz bezichtigt. ich "durfte" die letzten 6 jahre ca. 8 richter/innen bayernweit kennenleren, in unterschiedlichsten fällen. nur 2 (in worten zwei) waren kompetent. zwei beispiele der versager: eine dame glänzte durch komplette inkompetenz in einer baurechtgeschichte und konnte - zentraler punkt der anklage - zwei kongruente vierecke nicht als solche erkennen (lernt man ja schon im kiga, einen kreis vom viereck zu unterscheiden); ein herr gerierte sich auf seinem richtersessel wie ein pfau in der wachau, dass es jeder beschreibung spottete, und tat sich durch eine glatte fehlentscheidung hervor (freispruch für den in vorheriger instanz angeklagten betrüger). letztgenannter richter ist bestens bekannt v.a. bei allen leidgeprüften anwälten in der region, und jedem grauts, der mit ihm zu tun hat, weil seine manchmal abstrusen entscheidungen in keiner weise vorhersehbar und teilweise skandalös sind - nur, wer gebietet ihm einhalt? tja, niemand. warum? weiss ich nicht. ich hab z.b. mit der richterin gesprochen, die besagten betrüger vorher verurteilt hatte, und habe ihr ganz klar gesagt, was ich von dem richter, den sie auch nur zu gut kannte, halte. sie meinte, ich solle es ihm doch direkt sagen. ja. aber ich habs bis jetzt noch nicht getan. denn kapiert ein ignoranter, arroganter pfau, dass er ein ignoranter, arroganter pfau ist? kaum. da ist reden vergebliche liebesmüh. da ich aber nachtragend bin, ist in der sache noch nicht aller tage abend...
soviel zu richtern aus meiner sicht ;-)
Re: Mein Mann musste in einer Streitsache in zweite..
Antwort von jovi66 am 21.03.2007, 17:43 Uhr
..Instanz gehen, weil der Richter im den Mund verbat , als er sich selber in einer amtsgerichtlichen Sache ( da ist kein RA nötig und masn kann sich durchaus selber verteidigen )verteidigen wollte mit den WEorten, sie haben hier gar nichts zu sagen wenn ich sie nicht frage. Er hörte sich denRA der Gegenseite an und als mein Mann auf die Vorwürfe antworten wollte hat ihm der Richter den Mund verboten.
So ersten Prozess verloren. Dann hat sich mein Mann nen RA genommen, der durfte dannn sprechen und der 2. Richter in der Sache hat zum erstenmal die Argumente der Seite meines Mannes berücksichtigtund musste uns dann Recht zusprechen. Es ging nicht um viel , aber soviel Überheblichkeit und Arroganz ist schon selbstherrlich.
Es ging um folgendes: Mein Mann hat damals einen Fa-Mietwagen gefahren auf dessen Rücksitz!!!!!! ein Brandfleck war zeimlich unschön , aber meinem Mann war es egal, da es nur ein Fa- Wagen war und der Brandfleck dokumentiert worden war ehe mein Mann die Schlüssel ausgehändigt bekam.
Bei Rückgabe des Wagens wurde von der Mietfirma der Brandfleck beanstandet-sie machten eine komplette neue Sitzbank rein und schickten meinem Mann die Rechnung und Mahnung etc. Dabei hatte mein Mann es schwarz auf Weiß, dass der Fleck schon drinn war. Glaubt ihr der Richter hätte sich herabgelassen das Schriftstück auch nur anzusehen? Ich war einfach nur baff.Er blaffte meinen Mann an er habe gefälligst still zu sein, sonst bekäm er ne Disziplinarstrafe und zur Sache durfte er sich nicht mal äußern.
Ich weiß es ist nur eine Lapalie aber da gehts meinem Mann ums Prinzip.
jovi
Re: finde ich gut,
Antwort von saulute am 22.03.2007, 16:36 Uhr
Ja, wat denn nu? Wird ein Bruder, der seine Schwester umgebracht hat, verurteilt, kommt aus der islamischen Seite ein großer Aufschrei, man würde kulturelle und religiöse Bräuche nicht tolerieren, da es um Ehrenmord handelt. Wird jetzt ein Urteil doch mit Rücksicht auf Koran und kulturellen Hintergrund gefäll, gibt es schon wieder Proteste, man will angeblich nach dem westlichen recht behandelt werden.
Also, wat denn nu? Immer so schön, wie es einem passt, oder was?
Warum muss Europa bei der Emanzipierung der islamischen Frauen behilflich sein, die sie angeblich nicht brauchen?
Heute ist Welt-Down-Syndrom-Tag :o)
Brauch kurz eure hilfe ;o(
Zeitzonen/ wer kennt sich aus???
@ayle....
HILFE! darm stülpt sich nach aussen beim stuhlgang
Gehaltserhöhung - wie vorgehen?
spezielle Frage an die Lateiner unter euch..
Bitte um Buchempfehlung!
Gibts einen unterschied? glycilax und babylax???