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Geschrieben von Butterflocke am 22.03.2007, 0:25 Uhr

Das ist der absolute Wahnsinn!

Gebe "dem Diskutanten" völlig Recht!

Es stellt sich mir aber noch die Frage (nicht nur, da ich mit einem Muslimen verheiratet bin), WO GENAU diese Züchtigung im Koran beschrieben und somit "abgesegnet" ist?????????
OK, mein Mann ist nun alles andere als "Koran-fest", zuckt aber gerade nur mit den Schultern, da er zwar die Einstellung einiger Landsleute kennt, ihm aber bisher nicht bewußt war, dass es tatsächlich ein "Schwarz-auf-Weiß" gibt.

Klärt mich also doch bitte mal auf! (an die wirklich Wissenden)

Abgesehen davon finde ich (ganz spontan) die Entscheidung der Richterin skandalös!!!!!!
Man muss die Sache eindeutig mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten: Würde ein deutsches Ehepaar in einer solchen Situation stecken, hätte man dann anders entschieden????? JA! Der Umkehrschluss macht es erforderlich. Denn welche Begründung hätte es DANN gegeben? Die angegebene Begründung, die sich auf den Koran stützt, hätte man dann nicht bringen können....
Mich würde das wirklich mal interessieren. Denn ein weiterer Skandal steckt doch dann im eventuellen UNTERSCHIED, der hier gemacht würde.
Und eine bestimmte Gesetzgebung kennt doch erstmal keine Unterschiede....
Oder doch??????
Dann würde das nämlich auch bedeuten, dass mein Mann mich umbringen darf, wenn ich beispielsweise fremd gehe. Er bekäme dann wohl tatsächlich mildernde Umstände, da ich nicht nur seine, sondern die Ehre seiner ganzen Familie beschmutzt hätte........???? (werde ihm den Tipp bei Gelegenheit mal geben.....noch ist es zwar nicht nötig, aber man weiß ja nie)

Sorry NEIN!
Das kanns nicht sein.
Es gibt einige Gründe, weshalb sich die Türkei die Zähne bisher vegeblich an der "EU" ausgebissen hat.
Solche bewußt akzeptierten Menschenrechtsverletzungen gehören ganz sicher dazu!!!!!!!!! (ok wir sprechen hier nicht von einer türkischen Familie, aber wir sprechen vom Koran).

Insofern kann es nicht sein, dass solche "unausgesprochenen Gesetze" eines anderen Kulturkreises eine richterliche Entscheidung in Deutschland beeinflussen. KANN NICHT SEIN!, DENN: Selbst wenn es so im Koran stünde, ist DAS ja schon eine Grundrechtsverletzung. Also kann es auch nicht als Instrument für irgend eine Begründung herangezogen werden!

Also ICH kriege es nicht in meinen Kopf. Mag aber auch sein, dass ich zu "einfach strukturiert" bin dafür!
Ich bin in diesem Fall aber auch gar nicht bereit, mir ähnliche Gedanken wie jovi zu machen. Ich finds schlicht unmöglich!

LG
Flocke

 
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