Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 13:20 Uhr

?????

Ja, was der Vater hat.
Die Kinder hätten dann die Großeltern beerbt, weil sie an Stelle des Vaters treten.
Ergo wenn sie nicht erwähnt sind : Pflichtteil.

Den muss man aber auch fordern, Verjärung 3 Jahre ab Jahr nach Kenntnis über den Tod.

Wenn man nicht fordert verzichtet man.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.