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Geschrieben von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 18:16 Uhr

das verstehe ich nicht ...

Nennt sich Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Das kann man formlos anfordern und anmehmen mit Frist.
Danach kann man zu Lasten des Nachlasses Stufenklage einreichen.

 
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