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Geschrieben von Sille74 am 15.08.2015, 15:02 Uhr

das verstehe ich nicht ...

Wenn es kein schriftliches Testament gab, dann wäre die gesetzliche Erbfolge zum Tragen gekommen, wonach Ihr fuer Euren Papa "einspringt". Da hatte man gar nichts extra an fechten müssen/können. Das war im Fall des Nichtvorliegens eines Testaments einfach schon so per Gesetz.

 
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