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von Leena  am 15.08.2015, 15:09 Uhr

das verstehe ich nicht ...

".... keine Chance, da das gesamte Vermögen VOR dem Tot der Großeltern an die verbleibenden Kinder verteilt wurde (angeblich als letzter Wille meiner Großeltern)."

Demnach war zum Todeszeitpunkt kein Erbe mehr da, für das die gesetzliche Erbfolge greifen können, weil alles schon vorab verteilt / verschenkt worden war. Und man hätte die Schenkungen anfechten können/müssen...

 
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