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Geschrieben von Sille74 am 15.08.2015, 15:54 Uhr

das verstehe ich nicht ...

Ah, so, habe ich irgendwie glatt überlesen, sorry ... Das ist dann tatsaechlich etwas anderes. Wenn die Vorabverteilung als Schenkung und nicht als Zuwendung i.S.d. §§ 2050 ff. BGB zu werten war, war wohl tatsaechlich kaum etwas zu machen. Bin nicht einmal sicher, ob und wie man als Erbe eine solche Schenkung haette ueberhaupt anfechten KOENNEN.

 
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