Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 15.08.2015, 20:01 Uhr

Nein, glaube ich nicht, dass hier ...

... der Pflichtteilsergaenzungsanspruch greifen würde. Denn dieser steht ja einem/den PFLICHTTEILSBERECHTIGTEN zu. In dem geschilderten Fall sind die Enkel aber ja ERBEN geworden. Allerdings war das "Erbe" schon vorher verteilt ...

Ich vermute, dass man entweder ueber die Schiene "Zuwendung" i.S.d. §§ 2059 ff.'BGB haette gehen müssen/können, aber wahrscheinlich faellt das nicht darunter; das hat der Anwalt sicher geprueft. Oder man haette die Schenkung als ungueltig ansehen müssen aufgrund der Demenz und das wird halt schwer nachzuweisen ...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.