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Geschrieben von hgmeier am 19.08.2015, 22:42 Uhr

Wo ist das Problem?

Da gibt es schon einen Unterschied:

Finanzamt & Co
"Machst du A nicht, dann passiert B"
Rechtlich klar definiert, ein in sich geschlossener Vorgang

Rechtlich schöner ausgedrückt: Verwaltungsakt mit Rechtsfolgeandrohung

Aktueller Fall
"Ich brauche A (= Wohnraum) und Frage die Eigner von B, C, D, (=Objekte)."

Rechtlich ist ganz klar, dass wenn A nicht erreicht wird, man irgendwelche (geeignte) Objekte notfalls Beschlagnahmen kann. Aber es ergibt sich nicht ein Automatismus "Wenn B nicht verkauft wird, dann wird es beschlagnahmt." - Dieser wird aber bereits durch die Kombination der beiden Problematiken in einem Schreiben suggerriert und so von vornherein Druck ausgeübt.

Rechtlich schöner ausgedrückt: Zivilrechtlicher Vorgang mit Androhung eines Verwaltungsaktes wenn man mit der ersten Option keinen Erfolg hat.


Ist fast so als würden die netten Leute, die Pappkarten an Autos hängen gleich draufschreiben: "Entweder verkaufst du oder es könnte sein, dass dein Auto weg ist." - Wie würdet ihr das finden?

 
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