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Geschrieben von hgmeier am 20.08.2015, 17:54 Uhr

Äpfel... Birnen..

Wenn DU deine Steuererklärung nicht machst, kriegst DU Ärger. Stimmt!

ABER:

Wenn B sein Haus nicht vermietet wird nicht zwangsläufig das Haus von B beschlagnahmt.

Vermieten B, C, D, E ... ihr Haus nicht und der Wohnraum reicht nicht aus, dann wird man prüfen müssen ob man beschlagnahmt und dann welches Objekte. Und da kann es mitunter sein, daß es auch nur C und E trifft.

 
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