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Geschrieben von shinead am 20.08.2015, 13:50 Uhr

Tübinger OB droht Beschlagnahmung an

Eine Beschlagnahmung ist keine Enteignung. Die Eigentumsrechte werden davon nicht betroffen (= der Gegenstand gehört noch immer dem vorherigen Eigentümer). Die Besitzrechte werden an den Staat abgetreten, der eben dann über die Sache verfügen kann.

Wenn in der Stadt Obdachlosigkeit droht, darf der Bürgermeister leerstehende Gebäude unter bestimmten Umständen beschlagnahmen um die Wohnungslosen dort vor Wind und Wetter geschützt unter zu bringen.

Stell Dir mal vor, dass wäre nicht möglich.

 
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