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Geschrieben von roti120392 am 26.02.2014, 21:23 Uhr

Wegerecht loswerden?

Ein in das Grundbuch eingetragenes Wegerecht kann .nur in beiderseitigem Einverständis wieder aufgehoben werden.
Es kann niemals nur vom einer Seite (zB. Eigentümer) gekündigt werden.

Du kannst Dir am Amtsgericht den Grundbucheintrag sowie die dazu gemachten Vereinbarungen kopieren lassen. Das kostet evtl. ein paar EURO.

LG Rosi

 
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