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Geschrieben von Franke am 26.02.2014, 21:58 Uhr

So ganz generell sicher nicht.

"Es muss aber doch einen Weg geben, auch ohne Zustimmung des herrschenden Grundstückes eine solche Dienstbarkeit vom eigenen Grundstück zu bekommen?"

Es gibt ja auch Grundstücke, die dann nur noch aus der Luft erreichbar wären. Da geht das sicher nicht.

Ob etwas gehen kann, wenn der Nachbar anderweitig ausreichend "versorgt" ist, kannst Du bestimmt in den schon genannten Rechtsforen erfragen. Vielleicht ja gegen Zahlung eines von wem auch immer als angemessen festgelegten Geldbetrages. Aber ich denke, dass eher nicht.

 
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