Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von bobfahrer am 26.02.2014, 22:52 Uhr

Es besteht ja kein Notwegerecht

das bedeutet das du evtl den Weg nicht freihalten musst weil zB NaW oder Feuerwehr durchfahren muss da das Grundstück auch von vorne eine Zufahrt hat. Das kann deine Chance sein das du den Weg sogar mit einem abschließbaren Tor versehen kannst und ihn nur auf vorherige bitte frei machst. Ich rate dann doch zum Anwalt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.