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Geschrieben von bobfahrer am 26.02.2014, 22:44 Uhr

Gewohnheitsrecht gibt´s nicht

Ein Wegerecht so es im Grundbuch als solches eingetragen ist kann nur in beiderseitigem Einverständnis gelöscht werden. Du wirst dich da arrangieren müssen, kannst aber solange man laufen kann da auch Tonnen hinstellen. Du musst ja nur einen Fussweg freihalten, ich denke 80cm?

Nikas, ein "GEWOHNHEITSRECHT" gibt es gar nicht, das ist eine Erfindung - in keinem Gesetzbuch wirst du eine solches finden. Sollte irgendjemand irgendwann mal ein "Gewohnheitsrecht" einfordern kannst du ihn jederzeit herzlich auslachen.

Einzige Ausnahme: Der Weg wurde schon so benützt BEVOR es Grundbücher gab, dann kann man so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" hernehmen, das bedeutet aber das quasie die Ritter schon über den Weg geritten sein müssen.

Mein Tipp: vergesst den ganzen Weg als euer Eigentum, sowas macht nur Ärger der zur Belastung werden kann.

 
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