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Geschrieben von bobfahrer am 27.02.2014, 11:18 Uhr

Das stimmt so pauschal einfach nicht

Von einem Recht auf Gewohnheit steht in keinem Gesetzbuch etwas. Tatsächlich denke ich das es sich im Volksmund so verbreitet hat das sogar die Justiz glaubt das es sowas gibt. Dennoch kann ein Anwalt ein gefordertes
"Gewohnheitsrecht" aushebeln das es keine Rechtsgrundlage gibt. Oder hat jemand einen Paragraphen parat?

 
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