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Geschrieben von Mehtab am 04.12.2018, 11:07 Uhr

Was würde ihr tun, wenn ihr einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen hättet?

Hallo,

ich ärgere mich gerade auch. Nachdem ich schon wegen ReBuy gefragt hatte, bot im Internet bei nebenan.de eine Dame ihr Iphone 7, das im September ein Jahr alt war, für 250 Euro an. Ich fuhr mit meiner Tochter gleich hin und wir kauften das Handy für 250 Euro. Da sie noch ihre Daten drauf hatte, wollte sie die Daten löschen und heute Abend das Iphone vorbeibringen. Wir vereinbarten Barzahlung.

Gestern erhielt ich dann eine Mail von ihr, dass sie nun das Handy dringend in der Familie benötigen würden und wir es nicht bekommen würden.

Rechtlich haben wir einen mündlichen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen, für den bereits alles geregelt war, z. B. Übergabe und Bezahlung ... .

Würdet ihr die Kröte schlucken oder noch etwas tun, denn ich denke, dass sie es für mehr Geld verkauft hat, und das ärgert mich sehr, weil wir am Sonntag Abend bei strömenden Regen noch zu ihr gefahren waren und das Handy gekauft hatten. Gekauft ist gekauft!

Viele Grüße

Mehtab

 
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